Dies umfasst ihn, seine Nachkommen, seinen Zuwachs und das Recht, ihn jederzeit zurückzufordern, solange er ihn nicht geschlachtet hat; denn er beabsichtigte damit die Almosenabgabe (Sadaqah) mit einem Teil seines Vermögens, was dem Fall gleicht, als ob er beabsichtigte, einen Dirham als Almosen zu geben. Der zweite Fall ist, dass er es mit seinem Wort verpflichtet, indem er sagt: "Dies ist ein Opfertier (Hady)", oder es mit einem Halsband (Taqlid) versieht oder kennzeichnet (Ish'ar) und dabei die Absicht verfolgt, es als Geschenk darzubringen. Dadurch wird es zu einem verpflichtenden, bestimmten Opfertier, dessen Verpflichtung an das konkrete Stück gebunden ist, nicht an die persönliche Verpflichtung (Dhimma) seines Eigentümers, und es verbleibt in der Hand seines Eigentümers wie ein anvertrautes Gut (Wadi'ah). Er ist verpflichtet, es zu bewahren und an seinen Bestimmungsort zu bringen. Sollte es ohne sein Verschulden zugrunde gehen, gestohlen werden oder verloren gehen, so ist er zu nichts verpflichtet; denn es wurde nicht in der persönlichen Verpflichtung (Dhimma) zur Pflicht, sondern das Recht war an die Substanz gebunden und entfällt mit deren Untergang, wie bei einer anvertrauten Sache. Ad-Daraqutni überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Ibn Umar, möge Allah mit beiden zufrieden sein, dass er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, sagen: "Wer freiwillig ein Opfertier darbringt und es verloren geht, für den besteht keine Ersatzpflicht, es sei denn, er wünscht es selbst. Wenn es jedoch ein Gelübde (Nadhr) war, so trifft ihn die Ersatzpflicht." In einer anderen Überlieferung heißt es: "Wer freiwillig ein Opfertier darbringt und es dann verendet, der kann, wenn er will, Ersatz leisten, und wenn er will, essen. Wenn es aber ein Gelübde war, so soll er Ersatz leisten." Wenn er es jedoch selbst zerstört oder es durch sein Verschulden zugrunde geht, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet, da er eine Verpflichtung gegenüber einem anderen zerstört hat, weshalb er haftbar ist, wie bei einer anvertrauten Sache. Wenn er befürchtet, dass es verendet, oder unfähig ist, den Weg fortzusetzen und die Gefährten zu begleiten, schlachtet er es an Ort und Stelle, überlässt es den Bedürftigen und weder ihm noch jemandem aus seiner Begleitung ist der Verzehr irgendetwas davon gestattet, auch wenn sie arm sein sollten. Es wird empfohlen, dass er den Schuh des mit einem Halsband versehenen Opfertiers in dessen Blut taucht und damit auf seine Körperseite schlägt, um es den Bedürftigen kenntlich zu machen, damit sie wissen, dass es ein Opfertier (Hady) und kein verendetes Tier (Maytah) ist und sie es annehmen können. Dies ist die Ansicht von
(3) In A, B, M: "mu'ayyanan" (bestimmt). (4) In B, M: "suq" (Markt/Handel) [Anm.: Der Text der Edition scheint hier "saraqa" (gestohlen) zu sein, während die Fußnote eine Variante bietet]. (5) In: Kapitel über die Zeitpunkte (Mawaqit), aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Sunan ad-Daraqutni 2/242. (6) Fehlt in der Vorlage (Asl). (7) In der Vorlage (Asl) gibt es einen Zusatz: "bi-ghayr" (ohne). (8) In der Vorlage (Asl): "'ajzuhu" (sein Unvermögen). (9) In der Vorlage (Asl): "fa-ya'khudhuhu" (so nehmen sie es).
وله أوْلادُه ونَمَاؤُه والرُّجُوعُ فيه متى شاءَ، ما لم يَذْبَحْهُ؛ لأنَّه نَوَى الصَّدَقَةَ بشىءٍ من مَالِه، فأشْبَهَ ما لو نَوَى الصَّدَقَةَ بِدِرْهَمٍ. الثانى، أنْ يُوجِبَهُ بِلِسانِه، فيقولَ: هذا هَدْىٌ. أو يُقَلِّدَه أو يُشْعِرَه، يَنْوِى بذلك إهْداءَه، فيَصِيرَ وَاجِبًا مُتَعَيَّنًا (٣)، يَتَعَلَّقُ الوُجُوبُ بِعَيْنِه دونَ ذِمَّةِ صاحِبِه، ويَصِيرَ فى يَدَىْ صَاحِبِه كالوَدِيعَةِ، يَلْزَمُه حِفْظُه وإيصالُه إلى مَحِلِّهِ، فإن تَلِفَ بغيرِ تَفْرِيطٍ منه، أو سُرِقَ (٤)، أو ضَلَّ، لم يَلْزَمْهُ شىءٌ؛ لأنَّه لم يَجِبْ فى الذِّمَّةِ، إنَّما تَعَلَّقَ الحَقُّ بِالْعَيْنِ، فسَقَطَ بِتَلَفِهَا، كالوَدِيعَةِ. وقد رَوَى الدَّارَقُطْنِىُّ (٥)، بإسْنادِه عن ابْنِ عمرَ، رَضِىَ اللَّه عنهما، قال: سَمِعْتُ رسولَ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، يقولُ: "مَنْ أهْدَى تَطَوُّعًا، ثَمَّ ضَلَّتْ، فَلَيْسَ عَلَيْهِ البَدَلُ، إلَّا أنْ يَشَاءَ، فَإنْ كَانَ نَذْرًا، فَعَلَيْهِ البَدَلُ". وفى رِوايَةٍ، قال: "مَنْ أهْدَى تَطَوُّعًا، ثَمَّ عَطِبَ، فَإنْ شَاءَ [أبْدَلَ، وإنْ شَاءَ] (٦) أكَلَ، وإنْ كَانَ نَذْرًا فَلْيُبْدِلْ". فأمَّا إن أتْلَفَهُ، أو تَلِفَ (٧) بِتَفْرِيطِه، فعليه ضَمَانُه؛ لأنَّه أَتْلَفَ وَاجِبًا لغَيرِه، فضَمِنَه، كالوَدِيعَةِ. وإن خَافَ عَطَبَه، أو عَجَزَ (٨) عن المَشْىِ وصُحْبَةِ الرِّفاقِ، نَحَرَه مَوْضِعَه، وخَلَّى بينه وبينَ المَساكِينِ، ولم يُبَحْ له أكْلُ شىءٍ منه، ولا لأحَدٍ من صَحابَتِه، وإن كانوا فُقَرَاءَ، ويُسْتَحَبُّ له أن يَضَعَ نَعْلَ الهَدْىِ المُقَلَّدَ فى عُنُقِه فى دَمِه، ثم يَضْرِبَ به صَفْحَتَه، لِيُعَرِّفَه الفُقَرَاءَ، فيَعْلَمُوا أنَّه هَدْىٌ، وليس بِمَيْتَةٍ، فيأْخُذُوه (٩). وبهذا قال
(٣) فى أ، ب، م: "معينا".(٤) فى ب، م: "سوق".(٥) فى: باب المواقيت، من كتاب الحج. سنن الدارقطنى ٢/ ٢٤٢.(٦) سقط من: الأصل.(٧) فى الأصل زيادة: "بغير".(٨) فى الأصل: "عجزه".(٩) فى الأصل: "فيأخذونه".