Es hindert nicht, eine Analogie auf ein entsprechendes Äquivalent zu ziehen. Zwei weitere sind optional: Das erste ist das Fidyah (Ersatzopfer) für ein Leiden (Adha), denn Allah, der Erhabene, sagt: {Wer aber von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, so ist eine Fidyah von Fasten oder Almosen oder einem Opfertier (Nusuk) fällig} (19). Das zweite ist die Sühne für die Jagd (Jaza' al-Sayd), welche ebenfalls optional ist, aufgrund des Wortes des Erhabenen: {Und wer es von euch vorsätzlich tötet, so ist der Ersatz gleich dem, was er von dem Vieh getötet hat, wofür zwei gerechte Männer von euch urteilen, als ein Opfertier, das die Kaaba erreicht, oder als Sühne die Speisung von Armen oder das Gleichwertige an Fasten} (20). Der zweite Teil umfasst das, was nicht explizit im Text (Mansus) (21) festgelegt ist; dies wird analog auf das gemessen, was dem explizit Festgelegten am nächsten kommt. So wurde das Opfertier für die Tamattu'-Pilgerreise aufgrund der Bequemlichkeit durch das Auslassen einer der beiden Reisen verpflichtend. [Analog zum Opfer für die Tamattu'-Pilgerreise wird das Opfertier für die Qiran-Pilgerreise gemessen; denn es ist in seiner Bedeutung gleich, da es aufgrund der Bequemlichkeit durch das Auslassen einer der beiden Reisen verpflichtend wurde] (22), sowie durch die Erfüllung der beiden Riten (Nusuk) (23) in einer einzigen Reise. Analog dazu wird auch das Opfertier für das Verpassen (Fawat) der Hajj gemessen, so dass für den Betroffenen das Gleiche wie für das Opfertier der Tamattu'-Pilgerreise verpflichtend ist. Sein Ersatz ist gleich dessen Ersatz, nämlich das Fasten von zehn Tagen, mit der Ausnahme jedoch, dass es unmöglich ist, drei davon vor dem Tag des Schlachtens (Nahr) zu fasten, da das Verpassen (Fawat) erst durch das Verpassen der Nacht des Schlachtens eintritt; denn er hat einen Teil dessen unterlassen, was sein Ihram erforderte, weshalb er demjenigen gleicht, der eine der beiden Reisen ausgelassen hat. Wenn man nun einwendet: Warum habt ihr es nicht dem Opfertier für das Eingeschlossensein (Ihsar) gleichgestellt, denn es ist diesem ähnlicher, da er seinen Ihram-Zustand (24) vor dessen Vollendung für beendet erklärte? So sagen wir: Was das Opfertier selbst betrifft, so sind sie darin gleich. Was jedoch den Ersatz betrifft, so ist für das Eingeschlossensein kein Ersatz explizit im Text erwähnt, sondern er wurde lediglich durch Analogie (25) begründet. Daher ist die Analogie auf das ursprüngliche, im Text festgelegte Gebot vorzuziehen gegenüber der Analogie auf seinen Zweigfall. Zumal das Fasten hier dem Fasten für das Opfertier des Eingeschlossenseins gleich ist, da es ebenfalls zehn Tage umfasst, mit dem Unterschied, dass das Fasten beim Eingeschlossensein vor der Beendigung des Ihram-Zustands erfolgen muss, während dieses sowohl vor als auch nach der Beendigung des Ihram-Zustands vollzogen werden kann.
(19) Sure al-Baqara 196. (20) Sure al-Ma'ida 95. (21) In A, B und M: "mansus". (22) In B und M ausgelassen. Ein Schreibfehler durch Übertragung (naqlat nazar). (23) In B und M: "lil-nusukayn". (24) In B und M: "halal". (25) In A, B und M: "yathbut".