Dies ist vergleichbar mit dem Fasten der Tamattu'-Pilgerreise, denn es ist empfehlenswert, dass die letzten drei Tage des Fastens bei der Tamattu'-Pilgerreise auf den Tag von Arafat fallen, wohingegen dies [im Falle des Verpassens] erst nach dem Verpassen von Arafat geschieht. Al-Khiraqi jedoch setzte das Fasten für das Opfertier beim Verpassen (Fawat) dem Fasten für die Sühne der Jagd gleich, indem für jeden Mudd ein Tag zu fasten ist. Das, was von Umar und seinem Sohn überliefert wurde, entspricht (26) dem, was wir erwähnt haben. Analog dazu wird auch jedes Opfertier gemessen, das aufgrund der Unterlassung einer verpflichtenden Handlung (Wajib) fällig wird, wie etwa das Opfertier für die Qiran-Pilgerreise, das Unterlassen des Ihram am Miqat, das Stehenbleiben in Arafat bis zum Sonnenuntergang, das Übernachten in Muzdalifa, das Steinigen, das Übernachten während der Nächte von Mina dort sowie das Abschiedsumkreisen (Tawaf al-Wada'). Das Verpflichtende hierbei ist das, was an Opfertier leicht zu beschaffen ist; findet er keines, so ist das Fasten von zehn Tagen geboten. Wer jedoch seinen Hajj durch Geschlechtsverkehr ungültig gemacht hat, für den ist ein Kamel (Badana) verpflichtend, gemäß der verbreiteten Aussage der Gefährten (Sahaba), der kein Widerspruch bekannt wurde. Findet er keines, so ist das Fasten von drei Tagen während des Hajj und sieben nach der Rückkehr geboten, wie beim Fasten der Tamattu'-Pilgerreise. So äußerten sich Abdullah ibn Umar, Abdullah ibn Abbas und Abdullah ibn Amr. Dies wurde von al-Athram von ihnen überliefert. Unter den Gefährten zeigte sich kein Widerspruch zu ihnen, [weshalb es einen Konsens (Ijma') darstellt] (27), und somit ist dessen Ersatz analog zum Ersatz für das Opfertier der Tamattu'-Pilgerreise zu bemessen. Unsere Gelehrten sagten: Er schätzt den Wert des Kamels in Dirham, kauft davon Nahrung und speist jeden Bedürftigen mit einem Mudd, und für jeden Mudd fastet er einen Tag; somit wird es dem für die Sühne der Jagd verpflichtenden Kamel gleichgestellt. Analog zur Fidyah für ein Leiden (Adha) wird das bemessen, was durch das Begehen eines verbotenen Aktes (Mahzur) fällig wird, durch den man sich Bequemlichkeit verschafft, wie das Schneiden der Nägel, das Tragen von Kleidung oder das Verwenden von Parfüm. Jeder Genuss mit Frauen, der ein Schaf als Sühne nach sich zieht – wie etwa der Beischlaf bei einer Umra oder bei einer Hajj nach dem Steinigen der Dschamra –, entspricht in der Bedeutung der Fidyah für ein Leiden, gemäß dem Aspekt, den wir dargelegt haben. Daher wird dies analog gemessen und diesem gleichgestellt. Ibn Abbas sagte zu einer Frau, deren Ehemann mit ihr verkehrte, bevor sie die Haare kürzte: "Auf dir lastet eine Fidyah von Fasten, Almosen oder einem Opfertier." Dies wurde von al-Athram überliefert (28).
696 - Problem; Er sagte: (Und jedes Opfertier oder jede Speisung ist für die Bedürftigen des Haram bestimmt, wenn er in der Lage ist, diese zu ihnen gelangen zu lassen, außer bei demjenigen, der ein Leiden an seinem Kopf hat, denn dieser verteilt es an die Bedürftigen an dem Ort, an dem er sich das Haar geschoren hat (1))
(26) Aus dem Original ausgelassen. (27) Aus dem Original ausgelassen. (28) Von al-Baihaqi überliefert in: Kapitel über denjenigen, der in der Umra seine Frau nicht berühren darf, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Kitab al-Hajj). Al-Sunan al-Kubra 5/172.
مُقارِنٌ لِصَوْمِ المُتْعَةِ؛ لأنَّ الثَّلَاثَةَ فى المُتْعَةِ يُسْتَحَبُّ أن يكونَ آخِرُها يومَ عَرَفَةَ، وهذا يكونُ بعدَ فَوَاتِ عَرَفَةَ. والخِرَقِىُّ إنما جَعَلَ الصَّوْمَ عن هَدْىِ الفَوَاتِ مثلَ الصَّوْمِ عن جَزَاءِ الصَّيْدِ عن كل مُدٍّ يَوْمًا. والمَرْوِىُّ عن عمر وابنِه مثلُ (٢٦) ما ذَكَرْنا. ويُقَاسُ عليه أيْضًا كُلُّ دَمٍ وَجَبَ (٢٦) لِتَرْكِ وَاجِبٍ، كدَمِ القِرَانِ، وتَرْكِ الإِحْرَامِ من المِيقَاتِ، والوُقُوفِ بِعَرَفَةَ إلى غُرُوبِ الشَّمْسِ، والمَبِيتِ بِمُزْدَلِفَةَ، والرَّمْىِ، والمَبِيتِ لَيَالِىَ مِنًى بها، وطَوَافِ الوَدَاعِ، فالوَاجِبُ فيه ما اسْتَيْسَرَ من الهَدْىِ، فإن لم يَجِدْ فصِيامُ عشرةِ أيَّامٍ. وأمَّا مَن أفْسَدَ حَجَّهُ بِالجِمَاعِ فالوَاجِبُ فيه بَدَنَةٌ؛ بِقَوْلِ الصَّحابةِ المُنْتَشِرِ الذى لم يَظْهَرْ خِلافُه، فإن لم يَجِدْ فصِيامُ ثلاثةِ أيَّامٍ فى الحَجِّ وَسَبْعَةٍ إذا رَجَعَ، كصِيامِ المُتْعَةِ. كذلك قال عبدُ اللهِ بنُ عمرَ، وعبدُ اللهِ بن عَبّاسٍ، وعبدُ اللهِ بن عَمْرٍو. رَواهُ عنهم الأثْرَمُ. ولم يَظْهَرْ فى الصَّحابَةِ خِلافُهم، [فيكونُ إجْماعًا] (٢٧)، فيكونُ بَدَلُه مَقِيسًا على بَدَلِ دَمِ المُتْعَةِ. وقال أصْحابُنا: يُقَوِّمُ البَدَنَةَ بِدَرَاهِمَ، ثم يَشْتَرِى بها طَعَامًا فيُطْعِمُ كُلَّ مِسْكِينٍ مُدًّا، ويَصُومُ عن كُلِّ مُدٍّ يومًا، فتكونُ مُلْحَقَةً بِالبَدَنَةِ الوَاجِبَةِ فى جَزاءِ الصَّيْدِ. ويُقاسُ على فِدْيَةِ الأَذَى ما وَجَبَ بِفِعْلِ مَحْظُورٍ يَتَرَفَّهُ به، كتَقْلِيمِ الأظَافِرِ، واللُّبْسِ، والطِّيبِ. وكلُّ اسْتِمْتَاعٍ من النِّسَاءِ يُوجِبُ شَاةً كالوَطْءِ فى العُمْرَةِ أو فى الحَجِّ بعدَ رَمْىِ الجَمْرَةِ، فإنَّه فى مَعْنَى فِدْيَةِ الأَذَى من الوَجْهِ الذى ذَكَرْنَاه، فيُقَاسُ عليه، ويُلْحَقُ به، فقد قال ابنُ عَبّاسٍ لِامْرأةٍ وَقَعَ عليها زَوْجُها قبلَ أن تُقَصِّرَ: عَليكِ فِدْيَةٌ من صِيَامٍ أو صَدَقَةٍ أو نُسُكٍ. رَوَاهُ الأثْرَمُ (٢٨).
٦٩٦ - مسألة؛ قال: (وَكُلُّ هَدْىٍ أوْ إطْعَامٍ فَهُوَ لِمَسَاكِينِ الْحَرَمِ، إنْ
(٢٦) سقط من: الأصل.(٢٧) سقط من: الأصل.(٢٨) وأخرجه البيهقى، فى: باب المعتمر لا يقرب امرأته، من كتاب الحج. السنن الكبرى ٥/ ١٧٢.