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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 450

Übersetzung · DE

wenn er dazu in der Lage ist, sie ihnen zukommen zu lassen. Davon ausgenommen ist derjenige, dem ein Leiden an seinem Kopf widerfährt; dieser verteilt es an die Bedürftigen an dem Ort, an dem er sich das Haar geschoren hat (1).

Was die Fidyah für ein Leiden (Adha) betrifft, so ist es zulässig, sie an dem Ort zu verteilen, an dem er sich das Haar geschoren hat. Dies ist eine explizite Aussage (Nass) von Ahmad. Al-Shafi'i hingegen sagte: Sie ist nur im Haram zulässig, aufgrund des Wortes des Erhabenen: {dann ist ihr Schlachtort beim alten Haus} (2). Unsere Argumentation lautet: Der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – wies Ka'b ibn 'Ujra an, die Fidyah in al-Hudaybiyya zu leisten, ohne ihn anzuweisen, sie in den Haram zu schicken (3). Al-Athram und [Abu Ishaq al-Juzajani] (4) überlieferten in ihren beiden Büchern von Abu Asma', dem Mawla von Abdullah ibn Ja'far, dass er sagte: Ich war zusammen mit Uthman, Ali und Husayn ibn Ali – Allah möge mit ihnen zufrieden sein – auf Pilgerreise, als Husayn ibn Ali in al-Suqya erkrankte. Er deutete mit seiner Hand auf seinen Kopf, woraufhin Ali ihn schor und an seiner Stelle ein Schlachtopfer in al-Suqya darbrachte. Dies ist der Wortlaut der Überlieferung von al-Athram. Es ist kein Widerspruch dazu von ihnen bekannt. Der Vers wurde bezüglich des Hadj (Opfertier) offenbart, und der äußere Wortlaut von al-Khiraqis Aussage deutet darauf hin, dass dies spezifisch für die Fidyah wegen des Haarscherens gilt, während alles andere an Blutopfern in Mekka zu leisten ist. Der Qadi sagte bezüglich der Blutopfer, die aufgrund der Begehung einer verbotenen Handlung (Mahzur) wie Kleidung oder Parfüm verpflichtend werden: Sie sind wie das Opfertier für das Scheren. In all diesen Fällen gibt es zwei Überlieferungen: Erstens, dass man die Fidyah dort leistet, wo der Grund für die Verpflichtung entstanden ist. Zweitens, dass der Ort für alle das Haram ist. Was die Sühne für die Jagd (Jaza' al-Sayd) betrifft, so ist sie für die Bedürftigen des Haram bestimmt. Dies ist eine explizite Aussage (Nass) von Ahmad; er sagte: Was in Mekka geschah oder von der Jagd stammte, ist alles (5) in Mekka zu leisten, weil Gott, der Erhabene, sagte: {als ein Opfertier, das die Kaaba erreicht} (6). Was die Fidyah für das Haupt betrifft, so ist sie dort zu leisten, wo er es schor. Der Qadi erwähnte bezüglich der Tötung eines Jagdtieres eine weitere Überlieferung, dass man die Fidyah dort leistet, wo man es getötet hat. Dies widerspricht dem Wortlaut des Buches und der Aussage des Imam Ahmad bezüglich der Unterscheidung zwischen diesem Fall und dem Scheren des Kopfes, daher ist darauf nicht zu bauen. Was verpflichtend wurde

Anmerkungen

(1) Aus dem Original an dieser Stelle und an der folgenden Stelle ausgelassen. (2) Sure al-Hajj 33. (3) Die Überlieferungsnachweisung dazu wurde bereits auf Seite 115 dargelegt. (4) In (A) und (B) sowie (M): "und Ishaq und al-Juzajani". Seine Biographie wurde bereits in 1/37 dargelegt. (5) In (M): "fa-kull". (6) Sure al-Ma'ida 95.

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