ob die Badana [das Kamel] als Gelübde, als Sühne für die Jagd (jaza' al-sayd) oder als Sühne für einen Geschlechtsverkehr [während der Pilgerfahrt] vorgeschrieben ist. Ibn Aqil sagte: Nach der offenkundigen Ansicht von Ahmad ist dies nur dann zulässig, wenn das Kamel nicht vorhanden ist; denn es ist ein Ersatz für das Kamel, und man greift nicht darauf zurück, solange dieses vorhanden ist, wie bei allen anderen Ersatzleistungen. Wenn es jedoch nicht vorhanden ist, ist es zulässig, basierend auf dem, was Ibn Abbas überlieferte: Ein Mann kam zum Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) und sagte: „Ich schulde eine Badana, ich verfüge über die Mittel, sie zu erwerben (1), aber ich kann sie nicht finden, um sie zu kaufen.“ Da befahl ihm der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm), sieben Schafe zu kaufen und sie zu schlachten. Überliefert von Ibn Maja (2). Unser Argument ist, dass ein Schaf einem Siebtel eines Kamels gleichgestellt ist und sein Fleisch köstlicher ist. Wenn man also vom Geringeren zum Höheren übergeht, ist dies zulässig, so wie es zulässig wäre, ein Kamel anstelle eines Schafes zu schlachten.
Abschnitt: Wer sieben Schafe als Sühne für die Jagd (jaza' al-sayd) schuldet, für den ist eine Badana dem äußeren Wortlaut nach nicht ausreichend; denn sieben Schafe sind fleischreicher und köstlicher, und man geht nicht vom Höheren zum Geringeren über. Wenn dies jedoch bei einer Sühne für ein Verbotenes (kaffarat mahzur) geschieht, ist eine Badana ausreichend, da das hierfür vorgeschriebene Opferblut das ist, was an Hady (Opfertieren) leicht verfügbar ist, nämlich ein Schaf oder ein Siebtel eines Kamels. Die Gefährten des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) pflegten die Tamattu'-Pilgerfahrt zu vollziehen und schlachteten ein Rind für sieben Personen. Jabir sagte: „Wir vollzogen die Tamattu'-Pilgerfahrt zusammen mit dem Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) und schlachteten ein Rind für sieben Personen, an dem wir uns beteiligten.“ In einem anderen Wortlaut: „Der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) befahl uns, uns bei Kamelen und Rindern zu beteiligen, jeder sieben von uns bei einer Badana.“ Überliefert von Muslim (3).
Abschnitt: Wer ein Rind schuldet, für den ist eine Badana ausreichend, da sie fleischreicher und ergiebiger ist. Und sieben Schafe sind für ihn ausreichend, da diese bereits für eine Badana ausreichen, also für ein Rind erst recht. Wer ein Kamel schuldet, außerhalb des Falls eines Gelübdes oder der Jagdsühne, für den ist ein Rind ausreichend, basierend auf dem, was Abu al-Zubayr überlieferte von...
(1) In den Manuskripten: „lahu“ (dafür). (2) In: Kapitel „Wie viele Schafe sind ausreichend als Ersatz für ein Kamel“, aus dem Buch der Opfertiere (Adahi). Sunan Ibn Maja 2/1048. Ebenso überliefert von Imam Ahmad, in: Musnad 1/311, 312. (3) In: Kapitel „Beteiligung am Hady...“, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Sahih Muslim 2/956. Ebenso überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel „Wie viele Personen ein Rind und ein Kamel ersetzen“, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/89. Und al-Nasa'i, in: Kapitel „Was ein Rind bei den Opfertieren ersetzt“, aus dem Buch der Opfertiere. Al-Mujtaba 7/195. Und Imam Ahmad, in: Musnad 3/304, 318.
البَدَنَةُ وَاجِبَةً بِنَذْرٍ، أو جَزَاءِ صَيْدٍ، أو كَفَّارَةِ وَطْءٍ. وقال ابنُ عَقِيلٍ: إنَّما يُجْزِئُ ذلك عنها عندَ عَدَمِها، فى ظَاهِرِ كَلَامِ أحمدَ؛ لأنَّ ذلك بَدَلٌ عنها، فلا يُصارُ إليه مع وُجُودِها، كسائِرِ الأَبْدالِ. فأمَّا مع عَدَمِها فيجوزُ؛ لما رَوَى ابنُ عَبّاسٍ، قال: أتَى النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- رَجُلٌ، فقال: إنَّ عَلَىَّ بَدَنَةً، وأنا مُوسِرٌ بها (١)، ولا أجِدُهَا فأشْتَرِيَها. فأَمَرَه النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أن يَبْتَاعَ سَبْعَ شِيَاهٍ فيَذْبَحَهُنَّ. رَوَاهُ ابنُ مَاجَه (٢). ولَنا، أنَّ الشَّاةَ مَعْدُولَةٌ بِسُبْعِ بَدَنَةٍ، وهى أطْيَبُ لَحْمًا، فإذا عَدَلَ عن الأدْنَى إلى الأعْلَى جَازَ، كما لو ذَبَحَ بَدَنَةً مَكَانَ شَاةٍ.
فصل: ومن وَجَبَ عليه سَبْعٌ من الغَنَمِ فى جَزَاءِ الصَّيْدِ، لم يُجْزِئْهُ بَدَنَةٌ فى الظَّاهِرِ؛ لأنَّ سَبْعًا من الغنَمِ أطْيَبُ لَحْمًا، فلا يُعْدَلُ عن الأعْلَى إلى الأدْنَى، وإن كان ذلك فى كَفَّارَةِ مَحْظُورٍ، أجْزَأَهُ بَدَنَةٌ؛ لأنَّ الدَّمَ الوَاجِبَ فيه مَا اسْتَيْسَرَ من الهَدْىِ، وهو شَاةٌ، أو سُبْعُ بَدَنَةٍ، وقد كان أصْحابُ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- يَتَمَتَّعُونَ، فيَذْبَحُونَ البَقَرَةَ عن سَبْعَةٍ، قال جَابِرٌ: كُنَّا نَتَمَتَّعُ مع رسولِ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فنَذْبَحُ البَقَرَةَ عن سَبْعَةٍ، نَشْتَرِكُ فيها. وفى لَفْظٍ: أمَرَنَا رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أن نَشْتَرِكَ فى الإِبِل والبَقَرِ، كُلُّ سَبْعَةٍ مِنَّا فى بَدَنَةٍ. رَوَاهُ مُسْلِمٌ (٣).
فصل: ومَن وَجَبَتْ عليه بَقَرَةٌ، أجْزَأَتْهُ بَدَنَةٌ: لأنَّها أكْثَرُ لَحْمًا وأوْفَرُ. ويُجْزِئُهُ سَبْعٌ من الغَنَمِ؛ لأنَّها تُجْزِئُ عن البَدَنَةِ، فعن البَقَرَةِ أوْلَى. ومن لَزِمَهُ بَدَنَةٌ، فى غيرِ النَّذْرِ وجَزَاءِ الصَّيْدِ، أجْزَأَتْه بَقَرَةٌ؛ لما رَوَى أبو الزُّبَيْرِ، عن
(١) فى النسخ: "لها".(٢) فى: باب كم تجزئ من الغنم عن البدنة، من كتاب الأضاحى. سنن ابن ماجه ٢/ ١٠٤٨.كما أخرجه الإمام أحمد، فى: المسند ١/ ٣١١، ٣١٢.(٣) فى: باب الاشتراك فى الهدى. . .، من كتاب الحج. صحيح مسلم ٢/ ٩٥٦.كما أخرجه أبو داود، فى: باب فى البقر والجزور عن كم تجزئ، من كتاب الأضاحى. سنن أبى داود ٢/ ٨٩. والنسائى، فى: باب مما تجزئ عنه البقرة فى الضحايا، من كتاب الضحايا. المجتبى ٧/ ١٩٥. والإمام أحمد، فى: المسند ٣/ ٣٠٤، ٣١٨.