Das Thani bei den Rindern ist das, was zwei Jahre alt ist, und das Thani bei den Kamelen ist das, was fünf Jahre alt ist. Dies ist die Ansicht von Malik, al-Laith, al-Shafi'i, Ishaq, Abu Thawr und den Anhängern der Vernunft (Ashab al-Ra'y). Ibn Umar und al-Zuhri sagten: „Nichts außer dem Thani von allen Arten ist ausreichend.“ Ata' und al-Awza'i sagten: „Das Jadh'a ist von allen Arten ausreichend, außer bei den Ziegen.“ Unser Argument gegenüber al-Zuhri ist das, was von Umm Bilal bint Hilal von ihrem Vater überliefert wurde, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Das Jadh'a von den Schafen ist als Opfertier (Udhiyya) zulässig.“ Von Asim ibn Kulayb wird überliefert, dass er sagte: „Wir waren bei einem der Gefährten des Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm), der Mujashi' aus dem Stamm der Banu Sulaym genannt wurde. Schafe waren rar, also befahl er einem Ausrufer, und dieser rief: ‚Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) pflegte zu sagen: Das Jadh'a erfüllt das, was das Thaniyya erfüllt.‘“ Von Jabir wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Schlachtet nur Musinna (ausgewachsene Tiere), es sei denn, es ist für euch beschwerlich, dann schlachtet ein Jadh'a von den Schafen.“ Diese wurden von Ibn Majah überliefert. Muslim und Abu Dawud (2) überlieferten den Hadith von Jabir. Dies ist ein Beweis gegen Ata' und al-Awza'i. Und der Hadith von Abu Burda ibn Niyar, als er sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Jadh'a-Zicklein-Ziege (Anaq), die besser ist als zwei Fleischschafe.“ Er sagte: „Sie ist für dich ausreichend, aber sie ist für niemanden nach dir ausreichend.“ Abu Dawud und al-Nasa'i (3) haben dies herausgebracht. In einem Wortlaut heißt es: „Ich habe ein zahmes Jadh'a-Zicklein (Jadha'a) von den Ziegen.“
(1) Im Original: „la yajuz“ (ist nicht zulässig). In M: „la yajuz illa“ (ist nicht zulässig, außer...). (2) In: Kapitel über das, was als Opfertier zulässig ist, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Ibn Majah 2/1049. Ebenso wurde es zuerst von Imam Ahmad herausgebracht, in: al-Musnad 6/368. Abu Dawud brachte das zweite heraus, in: Kapitel über das, was bei Opfergaben zulässig ist, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/87. Und al-Nasa'i, in: Kapitel über das Thaniyya und das Jadh'a, aus dem Buch der Opfertiere. al-Mujtaba 7/193. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 5/368. Muslim brachte den Hadith von Jabir heraus, in: Kapitel über das Alter des Opfertieres, aus dem Buch der Opfertiere. Sahih Muslim 3/1555. Und Abu Dawud, in: Kapitel über das, was bei Opfergaben dem Alter nach zulässig ist, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/86. Und al-Nasa'i, in: Kapitel über das Musinna und das Jadh'a, aus dem Buch der Opfertiere. al-Mujtaba 7/192. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 3/213, 312, 327. (3) Herausgebracht von Abu Dawud, in: Kapitel über das, was bei Opfergaben dem Alter nach zulässig ist, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan Abi Dawud 2/87. Die Überlieferung bei al-Nasa'i und Imam Ahmad wurde bereits im vierten Teil, Seite 50, aufgeführt. =