und der Tawaf ist vorzüglicher als das Gebet, und das Gebet kommt danach. Es wird von Ibn Abbas überliefert, dass er sagte: „Der Tawaf ist für euch, oh Leute des Irak, und das Gebet ist für die Leute von Mekka.“ Und Ata sagte: „Der Tawaf ist für die Fremden, und das Gebet ist für die Einheimischen.“ Er sagte: „Unter den Menschen gibt es welche, die sagen: Man soll das Haus an jedem Tag der Mina-Tage besuchen. Und unter ihnen gibt es welche, die den Aufenthalt in Mina bevorzugen, da es die Tage von Mina sind.“ Abu Abd Allah (Imam Ahmad) führte als Beweis den Hadith von Abu Hassan, von Ibn Abbas, an, dass der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) jede Nacht (nach Mekka) hinunterzog (11).
Kapitel: Es ist empfehlenswert (Mustahabb) für denjenigen, der die Hadsch vollzieht, das Haus (die Kaaba) zu betreten und darin zwei Rak'a zu beten, so wie es der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) getan hat (12). Man betritt das Haus nicht mit seinen Sandalen oder seinen Ledersocken (Khuffayn), und ebenso nicht den Hijr (Ismail-Mauer), denn der Hijr gehört zum Haus. Man betritt die Kaaba nicht mit einer Waffe. Er sagte: „Die Tücher der Kaaba, wenn sie abgenommen werden, soll man als Almosen geben.“ Und er sagte (13): „Wenn jemand wünscht, durch etwas von dem Duft (Tib) der Kaaba Heilung zu suchen, so soll er eigenen Duft mitbringen, diesen an das Haus reiben und ihn dann wieder abnehmen; er soll nichts vom Duft des Hauses nehmen.“ Man soll weder Erde aus dem Haram (dem heiligen Bezirk) hinaustragen, noch Erde von außerhalb (dem Hill) hineintragen. So sagten es ebenso Umar und Ibn Abbas (möge Allah mit beiden zufrieden sein). Man soll keine Steine oder Erde aus Mekka in das Gebiet außerhalb (den Hill) tragen, und das Hinaustragen ist noch schwerwiegender, es sei denn, es handelt sich um das Wasser von Zamzam, welches Ka'b (als zulässig zum Hinaustragen) ansah.
Kapitel: Ahmad sagte: „Wie könnten wir den dauerhaften Aufenthalt (Jiwar) in Mekka vollziehen!“ Der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: „Wahrlich, du bist die geliebteste aller Gegenden bei Allah, dem Erhabenen und Majestätischen, und wäre ich nicht aus dir vertrieben worden, so wäre ich nicht ausgezogen“ (14). Der dauerhafte Aufenthalt in Mekka wurde nur für denjenigen als verabscheuenswert angesehen, der von dort ausgewandert war. Jabir ibn Abd Allah lebte dauerhaft in Mekka, und die Gesamtheit der Leute der Länder und derjenige, der aus dem Jemen stammte, steht nicht auf der gleichen Stufe wie derjenige, der auszieht und auswandert. Das heißt, es ist nichts einzuwenden dagegen. Und Ibn Umar pflegte in Mekka zu verweilen. Er sagte: „Das Verweilen in Medina ist mir lieber als das Verweilen in Mekka für denjenigen, der dazu in der Lage ist, denn sie ist die Auswanderungsstätte der Muslime.“ Und der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: „Keiner erträgt ihre Not und ihre Härte, ohne dass ich für ihn am Tag der Auferstehung ein Fürsprecher bin“ (15).
(11) Herausgebracht von al-Bayhaqi, in: Kapitel über den Besuch des Hauses in jeder der Nächte von Mina, aus dem Buch der Hadsch. Al-Sunan al-Kubra 5/146. Al-Bukhari erwähnte es als hängende Überlieferung (Ta'liq) in: Kapitel über den Besuch am Opfertag, aus dem Buch der Hadsch. Sahih al-Bukhari 2/214. (12) Die Überlieferung dazu wurde bereits beim Hadith von Jabir auf Seite 156 dargelegt. (13) Dies ist eine Neuerung (Bid'a), die nicht vom Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) überliefert ist. Heilung ist allein von Allah zu erbitten, und durch die Anwendung der gesetzlich erlaubten und zulässigen Mittel, wie Bittgebet (Du'a), Ruqya mit dem Koran und die Behandlung mit erlaubten Medikamenten. Und Allah weiß es am besten. (14) Herausgebracht von al-Tirmidhi, in: Kapitel über den Vorzug von Mekka, aus den Kapiteln über die Vorzüge (Manaqib). 'Aridat al-Ahwadhi 13/280. Und Ibn Majah, in: Kapitel über den Vorzug von Mekka, aus dem Buch der Manasik. Sunan Ibn Majah 2/1037. Und al-Darimi, in: Kapitel über das Hinausziehen des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) aus Mekka, aus dem Buch der Siyar. Sunan al-Darimi 2/239.
والطَّوافُ أفْضَلُ مِن الصلاةِ، والصلاةُ بعدَ ذلك. يُرْوَى عن ابنِ عَبّاسٍ، قال: الطَّوافُ لكم يا أهلَ العِراقِ، والصلاةُ لأهلِ مَكَّةَ. وقال عطاءٌ: الطَّوافُ لِلْغُرَباءِ، والصلاةُ لأهلِ البَلَدِ. قال: ومِن النّاسِ مَن يقولُ: يَزُورُ البَيْتَ كُلَّ يومٍ مِن أيَّامِ مِنًى. ومنهم مَن يَخْتارُ الإِقامَةَ بِمِنًى؛ لأنَّها أيامُ منًى. واحْتَجَّ أبو عبدِ اللهِ بحَدِيثِ أبى حَسَّانَ، عن ابنِ عَبّاسٍ، أنَّ رسولَ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- كان يُفِيضُ كُلَّ لَيْلَةٍ (١١).
فصل: ويُسْتَحَبُّ لمن حَجَّ أنْ يَدْخُلَ البَيْتَ، ويُصَلِّىَ فيه رَكْعَتَيْنِ، كما فَعَلَ النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- (١٢)، ولا يَدْخُلُ البَيْتَ بِنَعْلَيْهِ، ولا خُفَّيْهِ، ولا الحِجْرَ أيضا؛ لأنَّ الحِجْرَ مِن البَيْتِ. ولا يَدْخُلُ الكَعْبَةَ بِسِلاحٍ. قال: وثِيابُ الكَعْبَةِ إذا نُزِعَتْ يُتَصَدَّقُ بها. وقال (١٣): إذا أرادَ أنْ يَسْتَشْفِىَ بِشىءٍ مِن طِيبِ الكَعْبَةِ، فلْيَأْتِ بِطِيبٍ مِن عِنْدِهِ، فلْيُلْزِقْهُ على البَيْتِ، ثم يَأْخُذْه، ولا يَأْخُذْ مِن طِيبِ البَيْتِ شيئا، ولا يُخْرِجْ مِن تُرابِ الحَرَمِ، ولا يُدْخِلْ فيه مِن الحِلِّ. كذلك قال عمرُ، وابنُ عَبّاسٍ، رَضِىَ اللَّه عنهما. ولا يُخْرِجْ مِن حِجارَةِ مَكَّةَ وتُرابِها إلى الحِلِّ، والخُرُوجُ أشَدُّ، إلَّا أن ماءَ زَمْزَمَ أخْرَجَه كَعْبٌ.
فصل: قال أحمدُ: كيف لنا بِالجوارِ بمَكَّةَ! قال النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "إنَّكِ لَأَحَبُّ الْبِقَاعِ إِلَى اللهِ عَزَّ وَجَلَّ، وَلَوْلَا أنِّى أُخْرِجْتُ مِنْكِ مَا خَرَجْتُ" (١٤). وإنَّما كُرِهَ الجِوارُ بمَكَّةَ لِمَنْ هاجَرَ منها، وجابِرُ بنُ عبدِ اللهِ جاوَرَ بمَكَّةَ، وجميعُ أهلِ البلادِ ومَن كان مِن أهلِ اليَمَنِ لَيْسَ بِمَنْزِلَةِ مَن يَخْرُجُ ويُهاجِرُ. أى لا بَأْسَ به. وابنُ عمَر كان يُقِيمُ بمَكَّةَ. قال: والمُقامُ بِالمَدِينَةِ أحَبُّ إلَىَّ مِن المُقَامِ بمَكَّةَ لمن قَوِىَ
(١١) أخرجه البيهقى، فى: باب زيارة البيت كل ليلة من ليالى منى، من كتاب الحج. السنن الكبرى ٥/ ١٤٦. وذكره البخارى تعليقًا، فى: باب الزيارة يوم النحر، من كتاب الحج. صحيح البخارى ٢/ ٢١٤.(١٢) تقدم تخريجه فى حديث جابر، فى صفحة ١٥٦.(١٣) هذا شىء مبتدع، لم يثبت عن رسول اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، والشفاء إنَّما يطلب من اللَّه، وبفعل الأسباب المشروعة والمباحة، كالدعاء والرقية بالقرآن والتداوى بالأدوية المباحة. واللَّه أعلم.(١٤) أخرجه الترمذى، فى: باب فى فضل مكة، من أبواب المناقب. عارضة الأحوذى ١٣/ ٢٨٠. وابن ماجه، فى: باب فضل مكة، من كتاب المناسك. سنن ابن ماجه ٢/ ١٠٣٧. والدارمى، فى: باب إخراج النبى -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- من مكة، من كتاب السير. سنن الدارمى ٢/ ٢٣٩.