Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 544 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn man mit einem Kind den Haddsch vollzieht, muss das Kind das meiden, was auch ein Erwachsener meiden muss, und wenn es unfähig ist, eine Handlung des Haddsch auszuführen, so wird diese in seinem Namen vollzogen) · ShamelaTranslate