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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 57

Übersetzung · DE

'Irq (7). Dhat 'Irq ist der Miqat für die Bewohner des Orients (Maschriq) nach der Auffassung der Mehrheit der Gelehrten, und dies ist die Rechtsschule von Malik, Abu Thawr und den Anhängern der Vernunftlehre (Ahl al-Ra'y). Ibn Abd al-Barr sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass der Ihram eines Irakers von Dhat 'Irq aus ein Ihram vom Miqat aus ist. Von Anas wurde überliefert, dass er vom Aqiq (8) aus den Ihram zu vollziehen pflegte. Dies hielten al-Schafi'i, Ibn al-Mundhir und Ibn Abd al-Barr für gut. Al-Hasan ibn Salih pflegte den Ihram von al-Rabadha (9) aus zu vollziehen. Dies wurde auch von Khusayf (10) und al-Qasim ibn Abd al-Rahman überliefert. Ibn Abbas überlieferte zudem, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Bewohnern des Orients den Aqiq als Miqat festlegte. Al-Tirmidhi (11) sagte: Dies ist ein hasan Hadith. Ibn Abd al-Barr sagte: Der Aqiq ist vorzugswürdiger und vorsichtiger als Dhat 'Irq, und Dhat 'Irq ist ihr Miqat durch Übereinstimmung. Die Gelehrten sind sich uneins darüber, wer Dhat 'Irq festlegte.

Anmerkungen

=derjenigen, die innerhalb der Mawaqit wohnen, den Ihram-Beginn der Bewohner des Jemen sowie das Betreten des Haram und Mekkas ohne Ihram, aus dem Buch der Hadsch. Sahih al-Buchari 2/165, 166, 3/21. Sowie Muslim, im Kapitel über die Mawaqit der Hadsch und Umra, aus dem Buch der Hadsch. Sahih Muslim 2/838, 839. Ebenso wurde es von Abu Dawud im Kapitel über die Mawaqit, aus dem Buch der Manasik ausgeleitet. Sunan Abi Dawud 1/403. Und von al-Nasa'i, im Kapitel über den Miqat der Bewohner des Jemen und im Kapitel über denjenigen, dessen Wohnort innerhalb des Miqat liegt, aus dem Buch der Manasik. Al-Mudschtaba 5/94, 95, 96. Die zweite [Überlieferung] wurde von al-Buchari im Kapitel über den Miqat der Bewohner von Medina und im Kapitel über den Ihram-Beginn der Bewohner von Nadschd, aus dem Buch der Hadsch ausgeleitet. Sahih al-Buchari 2/165, 166. Sowie von Muslim, im Kapitel über die Mawaqit der Hadsch und Umra, aus dem Buch der Hadsch. Sahih Muslim 2/839, 840. Ebenso wurde es von Abu Dawud im Kapitel über die Mawaqit, aus dem Buch der Manasik ausgeleitet. Sunan Abi Dawud 1/403. Und von al-Nasa'i, im Kapitel über den Miqat der Bewohner von Medina, im Kapitel über den Miqat der Bewohner von Syrien und im Kapitel über den Miqat der Bewohner von Nadschd, aus dem Buch der Manasik. Al-Mudschtaba 5/93, 95. Und von Imam Ahmad, im Musnad 2/11, 48, 55, 65, 151. (7) Dhat 'Irq: Dies ist die Grenze zwischen Nadschd und Tihama. Mu'dscham al-Buldan 3/651. (8) Al-Aqiq: Ein Tal, in dem sich Vermögenswerte der Bewohner Medinа befinden; der Ihram-Beginn der Bewohner des Irak ist derjenige, der sich im Inneren des Tals von Dhu l-Hulaifa befindet. Mu'dscham al-Buldan 3/701. (9) Al-Rabadha: Eines der Dörfer Medinas, drei Meilen entfernt und in der Nähe von Dhat 'Irq. Mu'dscham al-Buldan 2/748, 749. (10) Khusayf ibn Abd al-Rahman al-Dschazari, er traf Anas, sein Hadith ist schwach. Ibn Sa'd sagte: Er war glaubwürdig und starb im Jahr 137 n. H. Tahdhib al-Tahdhib 3/143, 144. (11) Im Kapitel über das, was bezüglich der Mawaqit für den Ihram der Bewohner der entfernten Regionen (Afaq) überliefert wurde, aus den Kapiteln über die Hadsch. 'Aridat al-Ahwadhi 4/50, 51. Ebenso von Abu Dawud im Kapitel über die Mawaqit, aus dem Buch der Manasik ausgeleitet. Sunan Abi Dawud 1/404.

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