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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 59547 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Bewohner von Mekka, wenn sie die Umra beabsichtigen, [müssen den Ihram] vom al-Hill aus anlegen, und wenn sie den Haddsch beabsichtigen, von Mekka aus)

Übersetzung · DE

bis er ihn aus den Häusern herausführte, das Tal durchquerte und ihn zu den Gräbern brachte und sagte: „Dies ist das ursprüngliche Dhat 'Irq.“

547 – Frage: Er sagte: „Die Bewohner von Mekka, wenn sie die Umra beabsichtigen, so (vollziehen sie den Ihram) vom Hill (dem Gebiet außerhalb des Heiligtums), und wenn sie den Haddsch beabsichtigen, so (vollziehen sie ihn) von Mekka aus.“

Die Bewohner von Mekka sind all jene, die sich dort aufhalten, egal ob sie dort ansässig sind oder nicht. Denn jeder, der an einen Miqat gelangt, für den ist dieser ein Miqat; ebenso ist für jeden, der sich in Mekka befindet, Mekka sein Miqat für den Haddsch. Wenn er jedoch die Umra beabsichtigt, so vom Hill aus. Wir kennen hierin keinen Meinungsunterschied. Deshalb befahl der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Abd al-Rahman ibn Abi Bakr, Aisha von al-Tan'im aus die Umra vollziehen zu lassen. Dies ist ein Konsens (Muttafaq 'alayh). Sie befand sich an jenem Tag in Mekka. Die Grundlage hierfür ist das Wort des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm: „Sogar die Bewohner von Mekka legen den Ihram von dort an“ (5), womit er den Haddsch meinte. Er sagte auch: „Und wessen Familie sich innerhalb des Miqats befindet, der soll (den Ihram) von dort anlegen, wo er aufbricht, bis dies auf die Bewohner Mekkas zutrifft“ (5). Dies bezieht sich auf den Haddsch. Was die Umra betrifft, so ist ihr Miqat für sie der Hill, von welcher Seite des Haram man auch immer will, denn der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ordnete an, Aisha von al-Tan'im aus die Umra vollziehen zu lassen, und dies ist der dem Haram von Mekka am nächsten gelegene Teil des Hill. Ibn Sirin sagte: Es hat mich erreicht, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, für die Bewohner Mekkas al-Tan'im als Miqat festlegte (6). Und Ibn Abbas sagte: „O Bewohner von Mekka, wer von euch die Umra beabsichtigt, der soll zwischen sich und ihr (der Umra) Batn Muhassir legen“ (7), das heißt, wenn er den Ihram von der Seite von Muzdalifa aus anlegt. Die Verpflichtung, den Ihram vom Hill aus anzulegen, besteht nur deshalb, damit man beim Ritus (Nusuk) sowohl den Hill als auch den Haram vereint. Denn würde man den Ihram vom Haram aus anlegen, so hätte man beide nicht vereint, da alle Handlungen der Umra im Haram stattfinden, im Gegensatz zum Haddsch.

Anmerkungen

(1) Im Original, A: „in“. (2) Im Original: „und wenn“. (3) In A, B, M: „und wer“. (4) Die Herleitung wurde bereits auf Seite 15 erwähnt. (5) Beide Herleitungen wurden bereits bei dem Hadith von Ibn Abbas auf Seite 56 erwähnt. (6) Al-Mizzi schrieb dies Abu Dawud in den Mursal-Überlieferungen zu. Tuhfat al-Ashraf 13/357. Ebenso al-Zayla'i in Nasb al-Raya 3/16. (7) Batn Muhassir ist das Tal von Muzdalifa. Mu'dscham al-Buldan 1/667.

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