Sie taten nichts, außer dem Vorzüglicheren. Sollte man sagen, dass dies nur getan wurde, um die Erlaubnis aufzuzeigen, so erwidern wir: Die Klarstellung der Erlaubnis ist bereits durch seine Aussage erfolgt, wie es auch bei den anderen Miqats der Fall ist. Wäre es zudem so, dann hätten die Gefährten des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und seine Kalifen den Ihram von ihren Häusern aus angelegt und wären nicht einmütig dabei verblieben, das Vorzüglichere zu unterlassen und das Geringere zu wählen, wo sie doch die Leute der Gottesfurcht und des Vorzugs waren, die Besten der Schöpfung, und sie nach Tugenden und hohen Stufen strebten, so wie sie es taten. Abu Ya'la al-Mawsili überlieferte in seinem "Musnad" von Abu Ayyub, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Jeder von euch soll seinen Genuss [im Zustand] der Entweihung (Hill) auskosten, solange er kann, denn er weiß nicht, was ihm in seinem Ihram begegnen könnte" (8). Al-Hasan überlieferte, dass 'Imran ibn Husayn den Ihram von seiner Heimatstadt aus anlegte. Als dies Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, erreichte, wurde er zornig und sagte: "Die Leute erzählen sich, dass ein Mann von den Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Ihram von seiner Heimatstadt aus angelegt hat." Er sagte auch, dass Abd Allah ibn 'Amir den Ihram von Chorasan aus anlegte; als er zu Uthman kam, tadelte er ihn für sein Handeln und missbilligte es für ihn. Beides wurde von Sa'id und al-Athram (9) überliefert. Al-Bukhari sagte: Uthman missbilligte es, dass man den Ihram von Chorasan oder Kerman aus anlegt. Dies, weil er den Ihram vor dem Miqat anlegte, weshalb es missbilligt wurde, wie der Ihram für den Haddsch vor seinen Monaten. Dies ist auch eine Gefährdung des Ihram und eine Aussetzung gegenüber dem Begehen seiner Verbote, zudem birgt es eine Mühsal für die Seele, weshalb es missbilligt wurde, wie das Fasten ohne Unterbrechung (Wisal). 'Ata' sagte: "Betrachtet diese Miqats, die für euch festgelegt wurden, und nehmt die Erleichterung Gottes darin an, denn es könnte sein, dass einer von euch eine Sünde in seinem Ihram begeht, was seine Last vergrößert, denn die Sünde im Ihram ist schwerwiegender als das." Was nun den Hadith über den Ihram von Bayt al-Maqdis betrifft, so liegt darin
7/235. Von Ali überlieferte es al-Hakim in: Tafsir der Sure al-Baqara, aus dem Buch der Exegese (Tafsir). al-Mustadrak 2/276. Und al-Baihaqi in: Kapitel über denjenigen, der es als lobenswert erachtete, den Ihram von seiner Heimat aus anzulegen... aus dem Buch des Haddsch. al-Sunan al-Kubra 5/30. (8) Überliefert von al-Baihaqi in: Kapitel über denjenigen, der es als lobenswert erachtete, den Ihram von seiner Heimat aus anzulegen... aus dem Buch des Haddsch. al-Sunan al-Kubra 5/30, 31. (9) Die erste Überlieferung schrieb al-Sa'ati in ihrer Vollständigkeit al-Tabarani zu. al-Fath al-Rabbani 11/113. Überliefert von al-Baihaqi ohne die Worte Umars in: Kapitel über denjenigen, der es als lobenswert erachtete, den Ihram von seiner Heimat aus anzulegen... aus dem Buch des Haddsch. al-Sunan al-Kubra 5/31. Die zweite Überlieferung wurde von al-Baihaqi an der zuvor genannten Stelle angeführt.
يَفْعَلُونَ إلَّا الأفْضَلَ. فإن قيلَ: إنَّما فُعِلَ هذا لِتَبْيِينِ الجَوَازِ، قُلْنا: قد حَصَلَ بَيَانُ الجَوَازِ بِقَوْلِه، كما في سَائِرِ المَوَاقِيتِ. ثم لو كان كذلك لَكان أصْحابُ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- وخُلَفَاؤُه يُحْرِمُونَ من بُيُوتِهم، ولَما تَوَاطَأُوا على تَرْكِ الأفْضَل، واخْتِيَارِ الأدْنَى، وهم أهْلُ التَّقْوَى والفَضْلِ، وأفْضَلُ الخَلْقِ، ولهم من الحِرْصِ على الفَضَائِلِ والدَّرَجاتِ ما لهم. وقد رَوَى أبو يَعْلَى المَوْصِلِيُّ، في "مُسْنَدِه"، عن أبي أيُّوبَ، قال: قال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "يَسْتَمْتِعُ أحَدُكُم بِحِلِّهِ مَا اسْتَطَاعَ، فَإنَّهُ لَا يَدْرِى مَا يَعْرِضُ لَهُ في إحْرَامِهِ" (٨). ورَوَى الحسنُ، أنَّ عِمْرانَ بن حُصَيْنٍ أحْرَمَ من مِصْرِه، فبَلَغ ذلك عمرَ، رَضِىَ اللَّه عنه، فغَضِبَ، وقال: يَتَسَامَعُ الناسُ أنَّ رَجُلًا من أصْحابِ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أحْرَمَ من مِصْرِهِ. وقال: إن عبدَ اللهِ بنَ عَامِرٍ أحْرَمَ من خُرَاسَانَ، فلما قَدِمَ على عثمانَ لَامَهُ فيما صَنَعَ، وكَرِهَهُ له. رَوَاهُما سَعِيدٌ، والأثْرَمُ (٩)، وقال البُخَارِىُّ: كَرِهَ عثمانُ أنْ يُحْرِمَ من خُرَاسَانَ أوَ كِرْمَانَ. ولأنَّه أحْرَمَ قبلَ المِيقَاتِ، فكُرِهَ، كالإِحْرَامِ بالحَجِّ قبلَ أشْهُرِه. ولأنَّه تَغْرِيرٌ بالإِحْرَامِ، وتَعَرُّضٌ لِفِعْلِ مَحْظُورَاتِه، وفيه مَشَقَّةٌ على النَّفْسِ، فكُرِهَ، كالوِصَالِ في الصَّوْمِ. قال عَطاءٌ: انْظُرُوا هذه المَوَاقِيتَ التي وُقِّتَتْ لكم، فخُذُوا بِرُخْصَةِ اللهِ فيها، فإنَّه عَسَى أن يُصِيبَ أحَدُكم ذَنْبًا في إحْرَامِه، فيكونَ أعْظَمَ لِوزْرِه، فإنَّ الذَّنْبَ في الإِحْرَامِ أَعْظَمُ مِن ذلك. فأمَّا حَدِيثُ الإِحْرامِ من بَيْتِ المَقْدِسِ، ففيه
= ٧/ ٢٣٥. وأخرجه عن على الحاكم، في: تفسير سورة البقرة، من كتاب التفسير. المستدرك ٢/ ٢٧٦. والبيهقى، في: باب من استحب الإحرام من دويرة أهله. . .، من كتاب الحج. السنن الكبرى ٥/ ٣٠.(٨) أخرجه البيهقى، في: باب من استحب الإحرام من دويرة أهله. . .، من كتاب الحج. السنن الكبرى ٥/ ٣٠, ٣١.(٩) الأول عزاه الساعاتى بتمامه للطبراني. الفتح الرباني ١١/ ١١٣. وأخرجه البيهقى بدون كلام عمر، في: باب من استحب الإحرام من دويرة أهله. . .، من كتاب الحج. السنن الكبرى ٥/ ٣١.والثاني أخرجه البيهقى، في الموضع السابق.