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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 77556 – Rechtsfrage; Er sagte: (Und er benutzt Parfüm)

Übersetzung · DE

Gemeint ist damit das, was gemäß dem Maß des Kleidungsstücks auf den Körper geschneidert wurde, wie etwa ein Hemd (Qamis) oder eine Hose (Sarawil). Wenn er jedoch ein Lendentuch (Izar) trägt, das aus zusammengefügten Stücken besteht, oder sich in ein genähtes Gewand einhüllt, ist dies zulässig. Es ist wünschenswert, dass beide (Lendentuch und Obergewand) sauber sind; entweder neu oder gewaschen, denn wir haben für ihn die Reinigung seines Körpers als wünschenswert erachtet, und dies gilt ebenso für seine Kleidung, wie bei jemandem, der zum Freitagsgebet erscheint. Am besten ist es, wenn sie weiß sind, aufgrund der Aussage des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –: „Das Beste eurer Kleidung ist die weiße; kleidet eure Lebenden darin und hüllt eure Toten darin ein.“

556 - Fragestellung: Er sagte: (Und er trägt Wohlgerüche auf.)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für denjenigen, der die Absicht hat, den Ihram anzutreten, wünschenswert ist, Wohlgerüche ausschließlich auf seinem Körper aufzutragen. Es gibt keinen Unterschied zwischen Substanzen, deren Substanz erhalten bleibt, wie Moschus und Ghaliya, oder deren Wirkung zurückbleibt, wie Adlerholz (Ud), Weihrauch und Rosenwasser. Dies ist die Ansicht von Ibn Abbas, Ibn az-Zubayr, Sa'd ibn Abi Waqqas, Aisha, Umm Habiba und Mu'awiya. Es wurde auch von Muhammad ibn al-Hanafiyya, Abu Sa'id al-Chudri, 'Urwa, al-Qasim, asch-Schu'bi und Ibn Jurayds überliefert. 'Ata' missbilligte dies jedoch, und dies ist die Lehrmeinung von Malik. Dies wurde auch von 'Umar, 'Uthman und Ibn 'Umar – Allah habe Wohlgefallen an ihnen – überliefert. Malik stützte seine Argumentation auf das, was Ya'la ibn

Anmerkungen

= sowie in der Hose..., aus dem Buch über das Gebet, und in: „Kapitel über das Tragen von Socken für den Muhrim, wenn er keine Sandalen findet“ und „Kapitel: Wenn er kein Lendentuch findet, soll er eine Hose tragen“, aus dem Buch über den Haddsch, und in: „Kapitel über die Hose“ und „Kapitel über Sandalen aus gegerbtem Leder und anderes“, aus dem Buch über die Kleidung. Sahih al-Buchari 1/45, 103, 3/20, 21, 7/187, 198. Sowie Muslim, in: „Kapitel über das, was dem Muhrim bei Haddsch oder Umra erlaubt ist...“, aus dem Buch über den Haddsch. Sahih Muslim 2/835. Sowie Abu Dawud, in: „Kapitel über das, was der Muhrim trägt“, aus dem Buch über den Haddsch. Sunan Abi Dawud 1/424. Sowie at-Tirmidhi, in: „Kapitel über das, was bezüglich des Tragens der Hose überliefert wurde...“, aus den Kapiteln über den Haddsch. Aridat al-Ahwadhi 4/57. Sowie an-Nasa'i, in: „Kapitel über die Erlaubnis zum Tragen der Hose für denjenigen, der kein Lendentuch findet“ und „Kapitel über die Erlaubnis zum Tragen von Socken im Ihram für denjenigen, der keine Sandalen findet“, aus dem Buch über den Haddsch, sowie in: „Kapitel über das Tragen der Hose“, aus dem Buch über den Schmuck. Al-Mudschtaba 5/101, 103, 8/182. Sowie Ibn Madscha, in: „Kapitel über das, was der Muhrim an Kleidung trägt“, aus dem Buch der Riten. Sunan Ibn Madscha 2/977. Sowie ad-Darimi, in: „Kapitel über das, was der Muhrim an Kleidung trägt“, aus dem Buch der Riten. Sunan ad-Darimi 2/32. Sowie Imam Ahmad, in: Al-Musnad 1/215, 221, 228, 279, 285, 337. (3) In A, B, M: „at-Tanzif“ (die Reinigung). (4) Bereits angeführt in 3/229. (1) Al-Ghaliya: Mischungen aus Wohlgerüchen wie Moschus und Ambra.

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