Bei Muslim heißt es: „Ich parfümierte ihn mit dem besten Wohlgeruch.“ Und sie sagte: „Mit einem Wohlgeruch, der Moschus enthält.“ In einem Wortlaut bei an-Nasa'i heißt es: „Es ist, als würde ich auf den Glanz des Moschus-Wohlgeruchs auf dem Scheitel des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – blicken.“ In ihrem Hadith heißt es in manchen Wortlauten: „Er trug eine Dschubba, an der sich Spuren von Chaluq befanden.“ Überliefert von Muslim. In manchen heißt es: „Während er sich mit Chaluq gesalbt hatte.“ In manchen: „Er trug einen Fleck von Safran.“ Diese Wortlaute deuten darauf hin, dass der Wohlgeruch des Mannes aus Safran bestand, was Männern außerhalb des Ihram untersagt ist, daher ist es im Ihram umso mehr untersagt. Al-Buchari überlieferte, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – es dem Mann untersagte, sich mit Safran zu parfümieren. Zudem stammt ihr Hadith aus dem achten Jahr, während unser Hadith aus dem zehnten Jahr stammt. Ibn Jurayds sagte: „Der Fall des Besitzers der Dschubba geschah vor der Abschiedswallfahrt.“ Ibn Abd al-Barr sagte: „Unter den Gelehrten der Biographien und Berichte besteht kein Dissens darüber, dass die Geschichte des Besitzers der Dschubba im Jahr von Hunayn, in al-Dschir'ana im achten Jahr stattfand, während der Hadith von Aisha bei der Abschiedswallfahrt im zehnten Jahr war. Sollte bei alledem ein Widerspruch angenommen werden, so ist unser Hadith ein Aufheber (Nasich) ihres Hadith.“ Falls eingewandt wird: „Muhammad ibn al-Muntaschir hat überliefert, er sagte: Ich fragte Ibn Umar nach dem Wohlgeruch beim Ihram, worauf er antwortete: ‚Dass ich mich mit Teer beschmiere...‘“
(Fortsetzung von vorheriger Seite): ...des Haddsch, aus dem Buch über den Haddsch. Al-Muwatta 1/328. Sowie Imam Ahmad in: Al-Musnad 6/39, 98, 107, 109, 124, 128, 130, 162, 173, 175, 181, 186, 191, 192, 200, 207, 209, 212, 214, 216, 224, 230, 237, 238, 244, 245, 250, 254, 258, 264, 267, 280.
(8) Chaluq: Eine Art von Wohlgeruch, dessen Hauptbestandteil Safran ist.
(9) Rad': Ein wenig Safran an verschiedenen Stellen.
(10) In: „Kapitel über das Einreiben mit Safran für Männer“, aus dem Buch über die Kleidung. Sahih al-Buchari 7/197. Ebenso herausgegeben von Muslim in: „Kapitel über das Verbot für Männer, sich mit Safran einzureiben“, aus dem Buch über die Kleidung. Sahih Muslim 3/1662, 1663. Sowie Abu Dawud in: „Kapitel über das Chaluq für Männer“, aus dem Buch über die Körperpflege. Sunan Abi Dawud 2/398. Sowie at-Tirmidhi in: „Kapitel über das, was bezüglich der Abscheulichkeit des Einreibens mit Safran und Chaluq für Männer überliefert wurde“, aus den Kapiteln über den Anstand (Adab). Aridat al-Ahwadhi 10/257. Sowie an-Nasa'i in: „Kapitel über Safran für den Muhrim“, aus dem Buch über den Haddsch, und in: „Kapitel über das Einreiben mit Safran“, aus dem Buch über den Schmuck. Al-Mudschtaba 5/109, 110, 8/165.
(11) Aus A und B ausgelassen.
(12) In B, M: „Sami'tu“ (Ich hörte).
(13) In B, M mit dem Zusatz: „yinha“ (während er untersagte).