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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 87

Übersetzung · DE

Er sagte: „Ja.“ Von Ibn Umar wird berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – vollzog während der Abschiedswallfahrt die Umra als Tamattu-Pilgerfahrt zum Haddsch.“ Und von ihm wird berichtet, dass Hafsa zum Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte: „Was ist mit den Leuten los, sie haben den Ihram beendet, du aber hast deine Umra nicht beendet? (20)“ Er antwortete: „Ich habe mein Haar verklebt (talabtu) und mein Opfertier gekennzeichnet; ich werde den Ihram nicht beenden, bis ich das Opfertier schlachte.“ (Beide Berichte sind einstimmig überliefert (21)). Sa'd sagte: „Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – tat dies, und wir taten es gemeinsam mit ihm (22).“ Diese Hadithe sind gewichtiger, da ihre Überlieferer zahlreicher sind und besser über den Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – Bescheid wissen, und weil der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – im Hadith von Hafsa selbst über die Mut'a berichtete; dies kann daher nicht durch die bloße Vermutung eines anderen entkräftet werden. Zudem vollzog Aischa die Tamattu-Pilgerfahrt unbestritten, während sie sich in Begleitung des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – befand; sie legte den Ihram nur auf seinen Befehl hin an, und er hätte ihr nichts befohlen, um ihr dann entgegenzuhandeln (23). Auch ist eine Zusammenführung der Hadithe möglich: Der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – könnte den Ihram für die Umra angelegt haben und diese dann aufgrund seines Opfertieres nicht beendet haben, bis er den Ihram für den Haddsch anlegte, wodurch er zum Qarin (jemand, der Qiran vollzieht) wurde. Wer ihn als Mufrid (jemand, der Ifrad vollzieht) bezeichnete, tat dies, weil er sich nach Abschluss der Handlungen der Umra ausschließlich mit den Handlungen des Haddsch beschäftigte. Denn die Zusammenführung zwischen den Hadithen ist, wann immer sie möglich ist, der Annahme eines Widerspruchs vorzuziehen.

Anmerkungen

(20) In A und M: „tahilla“ (du beendest). (21) Den ersten Teil überlieferte al-Buchari in: „Kapitel: Wer ein Opfertier mit sich führt“, aus dem Buch über den Haddsch. Sahih al-Buchari 2/205. Und Muslim in: „Kapitel: Die Pflicht des Opfertiers für den Mutamatti...“, aus dem Buch über den Haddsch. Sahih Muslim 2/901. Ebenso überlieferte es Abu Dawud in: „Kapitel: Qiran“, aus dem Buch über die Riten. Sunan Abi Dawud 1/419. An-Nasa'i in: „Kapitel: Die Tamattu-Pilgerfahrt“, aus dem Buch über den Haddsch. al-Mudschtaba 5/117, 118. Und Imam Ahmad in: 2/139, 140. Den zweiten Teil überlieferte al-Buchari in: „Kapitel: Tamattu, Qiran und Ifrad...“, „Kapitel: Das Flechten der Halsbänder für Opfertiere (Kamele und Rinder)“, „Kapitel: Wer sein Haar verklebte bei Anlegen des Ihram und sich rasierte“, aus dem Buch über den Haddsch; sowie in: „Kapitel: Die Abschiedswallfahrt“, aus dem Buch über die Feldzüge (Maghazi), und „Kapitel: Das Verkleben des Haares (Talbid)“, aus dem Buch über die Kleidung. Sahih al-Buchari 2/175, 207, 213, 5/222, 7/209. Und Muslim in: „Kapitel: Darlegung, dass der Qarin den Ihram nicht beendet, außer...“, aus dem Buch über den Haddsch. Sahih Muslim 2/902, 903. Ebenso überlieferte es Abu Dawud in: „Kapitel: Qiran“, aus dem Buch über die Riten. Sunan Abi Dawud 1/420. An-Nasa'i in: „Kapitel: Das Verkleben der Haare beim Ihram“, und „Kapitel: Das Kennzeichnen des Opfertiers“, aus dem Buch über den Haddsch. al-Mudschtaba 5/104, 134. Ibn Madscha in: „Kapitel: Wer sein Haar verklebte“, aus dem Buch über die Riten. Sunan Ibn Madscha 2/1012, 1013. Imam Malik in: „Kapitel: Was über das Schlachten während der Haddsch-Wallfahrt berichtet wurde“, aus dem Buch über den Haddsch. al-Muwatta 1/393, 394. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 2/124, 6/283, 284, 285. (22) Überliefert von at-Tirmidhi in: „Kapitel: Was über die Tamattu-Pilgerfahrt berichtet wurde“, aus den Haddsch-Kapiteln. 'Aridat al-Ahwadhi 4/39. (23) In A, B und M: „li-ya'muraha“ (dass er ihr befahl).

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