nach dem Wort des Gesandten Gottes – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – Bestand hätte; wie könnte man es also mit dem Wort von Ibn Umar in Widerspruch setzen? Selbst wenn es keinen Hadith dazu gäbe, wäre das Wort der beiden rechtgeleiteten Kalifen zusammen mit denjenigen, deren Auffassung wir unter den Rechtsgelehrten der Gefährten (Sahaba) bereits erwähnten, vorzuziehen gegenüber dem Wort von Ibn Umar. Auch andere Formulierungen, die dieselbe Bedeutung vermitteln (5), treten an dessen Stelle, denn beabsichtigt ist die Bedeutung, und der Wortlaut gilt nur als Mittel zur Vermittlung dieser Bedeutung. Ibrahim sagte: „Wir reisten mit Alqama aus, während er die Umra beabsichtigte, und er sagte: 'O Gott, ich beabsichtige die Umra, wenn es erleichtert wird, ansonsten ist es für mich keine Erschwernis.'“ Und Schurayh stellte die Bedingung: „O Gott, Du kennst meine Absicht und das, was ich wünsche; wenn es eine Sache ist, die Du vollendest, so ist mir das lieber, ansonsten ist es für mich keine Erschwernis.“ Ähnliches wurde von al-Aswad überliefert. Und Aischa sagte zu Urwa: „Sage: 'O Gott, ich beabsichtige den Haddsch und ihn habe ich beabsichtigt; wenn es erleichtert wird (gut), ansonsten (vollziehe ich) eine Umra'.“ Ähnliches ist von Umayra bint (6) Ziyad überliefert.
Abschnitt: Wenn jemand beabsichtigt, eine Bedingung zu stellen, diese aber nicht ausspricht, so ist es möglich, dass dies gültig ist, da sie ein Anhängsel zum Vertrag des Weihezustands (Ihram) ist und der Ihram (7) durch die Absicht begründet wird; ebenso verhält es sich mit dessen Anhängsel. Es ist jedoch auch möglich, dass das Aussprechen als notwendig erachtet wird, da es sich um eine Bedingung handelt; daher wird die Äußerung als erforderlich angesehen, wie bei der Bedingung im Gelübde (Nadhr), bei der Stiftung (Waqf) und beim rituellen Aufenthalt in der Moschee (I'tikaf). Darauf deutet der offenkundige Wortlaut des Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – im Hadith von Ibn Abbas hin: „Sage: 'Mein Entweihen auf der Erde ist dort, wo Du mich aufhältst'."
560 – Rechtsfall; Er sagte: (Und wenn er den Haddsch als Einzelvollzug (Ifrad) beabsichtigt, sagt er: "O Gott, ich beabsichtige den Haddsch." Und er stellt die Bedingung.)
Der Ifrad ist der Eintritt in den Weihezustand für den Haddsch allein, beginnend am Miqat, und dies ist eine der drei Arten der Riten (Ansak). Die Bestimmung für diesen Ihram ist dieselbe wie die Bestimmung für den Ihram der Umra, sowohl hinsichtlich dessen, was verpflichtend ist, als auch dessen, was empfohlen ist (1).
(5) Im Original: "bima". (6) In A, B, M: "bin" (Sohn von). Wir haben keine Biografie für Umayra bint Ziyad gefunden. Möglicherweise handelt es sich um Umayra bint Yazid. Siehe ihre Biografie in: al-Tabaqat al-Kubra von Ibn Sa'd 8/233. Ibn al-Athir erwähnte sie unter dem Namen Umra. Usd al-Ghaba 7/206. (7) Fehlt im Original. (1) Im Original: "wa-yashtaritu".
قَوْلِ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فكيف يُعارَضُ بقولِ ابنِ عمرَ، ولو لم يكنْ فيه حَدِيثٌ لكان قولُ الخَلِيفَتَيْنِ الرَّاشِدَيْنِ مع من قد ذَكَرْنَا قَوْلَه من فُقهاءِ الصَّحَابَةِ، أَوْلَى من قَوْلِ ابنِ عمرَ، وغيرُ هذا اللَّفْظِ، ممَّا (٥) يُؤدِّى معناه، يقُومُ مَقَامَهُ؛ لأنَّ المَقْصُودَ المَعْنَى، والعِبارَةُ إنَّما تُعْتَبَرُ لِتَأْدِيَةِ المَعْنَى. قال إبراهيمُ: خَرَجْنا مع عَلْقَمَةَ، وهو يُرِيدُ العُمْرَة، فقال: اللَّهُمَّ إنِّى أُرِيدُ العُمْرَةَ إن تَيَسَّرَتْ، وإلَّا فلا حَرَجَ عَلَىَّ. وكان شُرَيْحٌ يَشْتَرِطُ: اللَّهُمَّ قد عَرَفْتَ نِيَّتِى، وما أُرِيدُ، فإن كان أمْرًا تُتِمُّه فهو أحَبُّ إلىَّ، وإلَّا فلَا حَرَجَ عَلَىَّ. ونحوُه عن الأسْوَدِ. وقالت عائشةُ لِعُرْوَةَ: قُلْ: اللَّهُمَّ إنِّى أُرِيدُ الحَجَّ، وإيَّاهُ نَوَيْتُ، فإن تَيَسَّرَ، وإلَّا فعُمْرَةٌ. ونحوُه عن عُمَيْرَةَ بنتِ (٦) زِيادٍ.
فصل: فإن نَوَى الاشْتِرَاطَ، ولم يَتَلَفَّظْ به، احْتَمَل أن يَصِحَّ؛ لأنَّه تَابعٌ لِعَقْدِ الإحْرامِ، والإحْرَامُ (٧) يَنْعَقِدُ بِالنِّيَّةِ، فكذلك تَابِعُه، واحْتَمَلَ أنْ يُعْتَبَرَ فيه القَوْلُ لأنَّه اشْتِرَاطٌ، فاعْتُبِرَ فيه القَوْلُ، كالاشتِرَاطِ فى النَّذْر والوَقْفِ والاعْتِكَافِ، ويَدُلُّ عليه ظَاهِرُ قَوْلِ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فى حَدِيثِ ابنِ عَبَّاسٍ: " قُولِى مَحِلِّى مِنَ الْأرْضِ حَيْثُ تَحْبِسُنِى".
٥٦٠ - مسألة؛ قال: (وإنْ أرَادَ الْإفْرَادَ، قَالَ: اللَّهُمَّ إنِّى أُرِيدُ الحَجَّ. ويَشْتَرِطُ)
الإفْرادُ: هو الإحْرَامُ بِالحَجِّ مُفْرَدًا مِن المِيقَاتِ، وهو أحَدُ الأنْساكِ الثَّلاثةِ، والحُكْمُ فى إحْرامِه كالحُكْمِ فى إحْرامِ العُمْرَةِ، سَوَاءٌ، فيما يَجِبُ ويُسْتَحَبُّ (١)
(٥) فى الأصل: "بما".(٦) فى أ، ب، م: "بن". ولم نجد ترجمة عميرة بنت زياد. ولعلها عميرة بنت يزيد. انظر ترجمتها فى: الطبقات الكبرى لابن سعد ٨/ ٢٣٣. وذكرها ابن الأثير. باسم عمرة. أسد الغابة ٧/ ٢٠٦.(٧) سقط من: الأصل.(١) فى الأصل: "ويشترط".