…so soll er sie zur Umra machen. Unsere Begründung ist, dass der Prophet – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – seine Gefährten anwies, den Weihezustand (Ihram) für einen bestimmten Ritus (Nusk) einzugehen. Er sagte: "Wer von euch beabsichtigt, den Weihezustand für einen Haddsch und eine Umra einzugehen, der soll dies tun; und wer beabsichtigt, den Weihezustand für einen Haddsch einzugehen, der soll dies tun; und wer beabsichtigt, den Weihezustand für eine Umra einzugehen, der soll dies tun (6)." Der Prophet – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – und seine Gefährten gingen den Weihezustand nur für einen bestimmten Ritus ein, wie wir es in den authentischen Überlieferungen dargelegt haben. Die Gefährten des Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Heil –, die bei seiner Wallfahrt (7) bei ihm waren, hatten Einblick (8) in seine Zustände, folgten (9) seinem Handeln und kannten sein äußeres wie inneres Vorgehen besser als Tawus. Zudem ist sein Hadith mursal (mit unterbrochener Überlieferungskette), und Asch-Schafi'i akzeptiert keine isolierten Mursal-Überlieferungen als Beweis; wie kann man sich also auf diese stützen, wenn sie den weit verbreiteten und konsensual anerkannten Überlieferungen widerspricht! Die Vorsicht (Ihtiyat) ist möglich, indem man sie [die Absicht] zur Umra macht; wenn er dann will, kann er ein Mutamatti' (einer, der die Tamattu'-Wallfahrt vollzieht) sein, und wenn er will, kann er den Haddsch in diese einbringen und ist somit ein Qarin.
Abschnitt: Wenn er den Weihezustand (Ihram) absolut lässt, [also die Absicht zum Weihezustand] für einen Ritus fasst, ohne jedoch Haddsch oder Umra zu bestimmen, so ist dies gültig, und er befindet sich im Weihezustand. Denn der Weihezustand ist auch bei Unbestimmtheit gültig, daher ist er auch bei absolutem Ausspruch gültig. Wenn er also den Weihezustand absolut eingegangen ist, so steht es ihm frei, ihn auf eine der Ritus-Formen zu lenken, die er möchte; denn er darf den Weihezustand mit einer beliebigen Form davon beginnen, also darf er auch den absoluten Ausspruch darauf lenken. Am vorzüglichsten ist es, ihn auf die Umra zu lenken; denn wenn er sich außerhalb der Haddsch-Monate befindet, ist der Weihezustand für den Haddsch verpönt (makruh) oder unzulässig, und wenn er sich in den Haddsch-Monaten befindet, ist die Umra vorzuziehen, da die Tamattu'-Wallfahrt die beste ist. Ahmad – Gott erbarme sich seiner – sagte: "Er soll sie zur Umra machen (11)." Denn der Prophet – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – befahl Abu Musa, als dieser den Weihezustand für das einging, wofür der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – ihn einging, dass er sie zur Umra machen solle. So verhält es sich auch hier.
(5) Fehlt in A. (6) Der Beleg hierfür wurde bereits auf Seite 15 erwähnt; es handelt sich um den Hadith von A'ischa. (7) Im Original: "sahbatihi" (seine Begleitung). (8) In B und M: "mutta'ilun" (sie hatten Einblick). (9) Im Original: "wa-ya'tadina" (und sie treten über/überschreiten). (10) Fehlt im Original. (11) Im Original: "yadsch'aluha" (er soll sie [die Umra] dazu machen).
فيَجْعَلُها عُمْرَةً، ولَنا، أنَّ النَّبىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أمَرَ أصْحابَه بالإحْرامِ (٥) بنُسُكٍ مُعَيَّنٍ، فقال: "مَنْ شَاءَ مِنْكُمْ أنْ يُهِلَّ بِحَجٍّ وعُمْرَةٍ، فَلْيُهِلَّ، وَمَنْ أرَادَ أَنْ يُهِلَّ بِحَجٍّ، فَلْيُهِلَّ، وَمَنْ أرَادَ أنْ يُهِلَّ بِعُمْرَةٍ، فَلْيُهِلَّ" (٦). والنَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- وأصْحابُه إنَّما أحْرَمُوا بِمُعَيَّنٍ، على ما ذَكَرْنَا فى الأحادِيثِ الصَّحِيحَةِ، وأصْحابُ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، الذين كانوا معه فى حَجَّتِه (٧)، يَطَّلِعُونَ (٨) على أحْوَالِه، ويَقْتَدُونَ (٩) بِأفْعالِه، ويَقِفُونَ على ظاهِرِ أمْرِه وباطِنِه، أعْلَمُ به مِن طاوُسٍ، وحَدِيثُه مُرْسَلٌ، والشَّافِعِىُّ لا يَحْتَجُّ بِالمَرَاسِيلِ المُفْرَدَةِ، فكيف يَصِيرُ إلى هذا، مع مُخَالَفَتِه لِلرِّوَايَاتِ المُسْتَفِيضَةِ المُتَّفَقِ عليها! والاحْتِياطُ مُمْكِنٌ، بأن يَجْعَلَها عُمْرَةً، فإن شاء كان مُتَمَتِّعًا، وإن شاءَ أَدْخَلَ الحَجَّ عليها، فكان قَارِنًا.
فصل: فإن أطْلَقَ الإحْرامَ، [فنَوَى الإحْرَامَ] (١٠) بِنُسُكٍ، ولم يُعَيِّنْ حَجًّا ولا عُمْرَةً، صَحَّ، وصارَ مُحْرِمًا؛ لأنَّ الإحْرامَ يَصِحُّ مع الإبْهامِ، فصَحَّ مع الإطْلاقِ. فإذا أحْرَمَ مُطْلَقًا، فله صَرْفُه إلى أىِّ الأنْسَاكِ شاءَ؛ لأنَّ له أن يَبْتَدِئ الإحْرامَ بما شاءَ منها، فكان له صَرْفُ المُطْلَقِ إلى ذلك، والأوْلَى صَرْفُه إلى العُمْرَةِ؛ لأنَّه إنْ كان فى غير أشْهُرِ الحَجِّ، فالإحْرامُ بِالحَجِّ مَكْرُوهٌ أو مُمْتَنِعٌ، وإنْ كان فى أشْهُرِ الحَجِّ. فالعُمْرَةُ أوْلَى؛ لأنَّ التَّمَتُّعَ أفْضَلُ. وقد قال أحمدُ، رَحِمَهُ اللَّه: يَجْعَلُه (١١) عُمْرَةً؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أمَرَ أبا موسى، حين أحْرَمَ بما أهَلَّ به رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، أن يَجْعَلَهُ عُمْرَةً. كذا هاهُنا.
(٥) سقط من: أ.(٦) تقدم تخريجه، وهو من حديث عائشة، فى صفحة ١٥.(٧) فى الأصل: "صحبته".(٨) فى ب، م: "مطلعون".(٩) فى الأصل: "ويعتدون".(١٠) سقط من: الأصل.(١١) فى الأصل: "يجعلها".