Abschnitt: Es ist zulässig, den Weihezustand (Ihram) unbestimmt zu lassen, was bedeutet, dass man den Weihezustand für dasjenige eingeht, für das auch eine bestimmte Person (so-und-so) ihn eingegangen ist. Dies stützt sich auf die Überlieferung von Abu Musa, der sagte: Ich kam zum Gesandten Gottes – Gott segne ihn und schenke ihm Heil –, während er in al-Batha' lagerte. Er sagte zu mir: "Wofür hast du den Weihezustand (Ihram) erklärt?" Ich sagte: Ich erkläre den Weihezustand (Labbayka) mit der gleichen Weihe, mit der der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – den Weihezustand erklärt hat. Er sagte: "Du hast recht gehandelt." Er wies mich an, ich vollzog die Umkreisung (Tawaf) um das Haus (die Kaaba) sowie das Laufen (Sa'y) zwischen Safa und Marwa, dann sagte er: "Löse den Weihezustand (durch Tahallul)." (12) Dies ist ein konsensual anerkannter Hadith (Muttafaqun 'alayh). (13) Djabir und Anas überlieferten zudem, dass Ali aus dem Jemen zum Gesandten Gottes – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – kam, [und der Prophet – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – sagte zu ihm: "Wofür hast du den Weihezustand erklärt?" Er sagte: Ich habe den Weihezustand für das erklärt, wofür der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – ihn erklärt hat.] (14) Djabir sagte in seiner Überlieferung: Er sagte: "So bringe ein Schlachtopfer (Hady) dar und bleibe im Weihezustand." Und Anas sagte: Der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – sagte: "Wäre es nicht so, dass ich ein Schlachtopfer bei mir habe, hätte ich den Weihezustand gelöst." Dies sind konsensual anerkannte Hadithe. (15) Sodann
(12) In den Abschriften: "halla" (er löste den Weihezustand), das in den Quellen des Belegs Festgehaltene ist "ahill" (löse den Weihezustand). (13) Ausgeführt von al-Buchari in: Kapitel "Das Schlachten vor dem Scheren (Halq)", aus dem Buch der Haddsch-Wallfahrt; sowie in: Kapitel "Wann derjenige, der die Umra vollzieht, den Weihezustand löst", aus dem Buch der Umra; sowie in: Kapitel "Die Entsendung von Abu Musa und Mu'adh in den Jemen vor der Abschiedswallfahrt", aus dem Buch der Feldzüge (Maghazi). Sahih al-Buchari 2/212, 213, 3/8, 5/205. Und von Muslim in: Kapitel "Über die Aufhebung der Lösung des Weihezustandes und die Anweisung zur Vollendung", aus dem Buch der Haddsch-Wallfahrt. Sahih Muslim 2/896. Ebenso ausgeführt von an-Nasa'i in: Kapitel "Die Haddsch-Wallfahrt ohne die Absicht, die derjenige im Weihezustand beabsichtigt", aus dem Buch der Riten (Manasik). Al-Mudschtaba 5/121, 122. Und von ad-Darimi in: Kapitel "Über die Tamattu'-Wallfahrt", aus dem Buch der Riten. Sunan ad-Darimi 2/36. Und von Imam Ahmad im: Musnad 4/395. (14) Fehlt in A. (15) Der Hadith von Djabir wurde ausgeführt von al-Buchari in: Kapitel "Wer den Weihezustand zur Zeit des Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – wie die Weihe des Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – erklärte...", aus dem Buch der Haddsch-Wallfahrt. Sahih al-Buchari 2/173. Und von Muslim in: Kapitel "Erklärung der Formen des Weihezustandes...", aus dem Buch der Haddsch-Wallfahrt. Sahih Muslim 2/884. Ebenso ausgeführt von an-Nasa'i in: Kapitel "Die Haddsch-Wallfahrt ohne die Absicht, die derjenige im Weihezustand beabsichtigt", und Kapitel "Die Erlaubnis, den Haddsch durch eine Umra aufzuheben für denjenigen, der kein Schlachtopfer (Hady) mitführte", aus dem Buch der Riten. Al-Mudschtaba 5/122, 140. Der Hadith von Anas wurde ausgeführt von al-Buchari in: Kapitel "Wer den Weihezustand zur Zeit des Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – wie die Weihe des Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – erklärte..." und Kapitel "Die menstruierende Frau vollzieht alle Riten...", aus dem Buch der Haddsch-Wallfahrt. Sahih al-Buchari 2/172, 196. Und von Muslim in: Kapitel "Die Weihe (Ihlal) des Propheten – Gott segne ihn und schenke ihm Heil – und sein Schlachtopfer", aus dem Buch der Haddsch-Wallfahrt. Sahih Muslim 2/914. Ebenso ausgeführt von at-Tirmidhi in: Kapitel "Es berichtete uns Abd al-Warith...", aus den Kapiteln der Haddsch-Wallfahrt. Aridat al-Ahwadhi 4/179. Und von Imam Ahmad im: Musnad 3/185.