gegenüber den Muslimen. [Und darauf ist das Verbot Umars bezüglich der Abfallprodukte des Staatsvermögens [Bayt al-Mal] zu beziehen; aufgrund der darin liegenden Täuschung gegenüber den Muslimen.] Denn der Käufer vermischt diese womöglich mit guten Dirham und kauft damit von jemandem, der deren Zustand nicht kennt. Wären sie von der Art, deren Verwendung allgemein als üblich vereinbart ist, so wären sie keine Abfallprodukte. Falls eingewandt wird: „Es ist doch von Umar überliefert, dass er sagte: ‚Wer gefälschte Dirham besitzt, der soll mit ihnen zum Baqi gehen und damit abgenutzte Kleidung kaufen.‘ Dies ist ein Beweis für die Zulässigkeit der Verwendung von gefälschter Währung, deren Verwendung nicht als üblich vereinbart wurde.“ Wir erwidern: Ahmad sagte bereits: „Die Bedeutung von ‚wer gefälschte Dirham besitzt‘ [zafat ‘alayhi], ist: ‚sie wurden als minderwertig zurückgewiesen‘ [nufiyat], nicht dass sie tatsächlich Falschgeld sind.“ Es ist zwingend, dies so zu deuten, um die beiden Überlieferungen von ihm miteinander zu vereinen. Es ist auch möglich, dass er sich auf das bezog, dessen Fälschung offensichtlich ist und dessen Minderwertigkeit klar hervortritt, sodass es niemandem verborgen bleibt und dadurch keine Täuschung entsteht. Sollte ihre Auslegung jedoch unmöglich sein, so stehen sich die beiden Überlieferungen von ihm widersprüchlich gegenüber, und man greift auf den von uns erwähnten Sinn zurück. Es gibt keinen Unterschied zwischen dem, dessen Fälschung dauerhaft und beständig ist, wie Blei und Kupfer, und dem, was keine Beständigkeit besitzt, wie etwa Arsen- oder Andarani-Mischungen; letzteres ist Arsen und Kalk, auf das Silber aufgetragen wurde – wenn es ins Feuer kommt, wird die Fälschung verzehrt und schwindet.
717 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wann immer sich zwei Vertragspartner beim Währungstausch [Sarf] trennen, bevor eine gegenseitige Übergabe stattgefunden hat, gibt es keinen Verkauf zwischen ihnen.)
Der Währungstausch [Sarf] ist der Verkauf von Zahlungsmitteln gegeneinander. Die Übergabe in der Sitzung ist eine Bedingung für die Gültigkeit, ohne Meinungsverschiedenheit. Ibn al-Mundhir sagte: „Alle Gelehrten, von denen wir Wissen bewahrt haben, sind sich einig, dass der Währungstausch ungültig ist, wenn sich die Vertragspartner trennen, bevor sie sich die Gegenstände gegenseitig übergeben haben.“ Die Grundlage hierfür ist das Wort des Propheten (s): „Gold gegen Silber ist Zins [Riba], außer es erfolgt von Hand zu Hand [ha'an wa ha'an].“ Und sein Wort (s): „Verkauft Gold gegen Silber, wie ihr wollt, von Hand zu Hand.“ Der Prophet (s) verbot den Verkauf von Gold
(6) Fehlt in: Al-Asl [der Urfassung]. (7) In den Manuskripten: „falyashtari“ [so soll er kaufen]. (8) Sahq al-Thiyab [abgenutzte Kleidung]: die abgenutzte, zerschlissene Kleidung. (1) Von hier bis zu seinem Wort: „bil-Wariq“ [gegen Silber], das später folgt, fehlt in der Urfassung. Wurde durch Vergleichen [Nazar] übertragen. (2) Die Herleitung wurde bereits auf Seite 63 dargelegt. (3) Die Herleitung wurde bereits auf Seite 62 dargelegt.
بالمُسْلِمينَ، [وعلي هذا يُحْمَلُ مَنْعُ عمرَ نُفايَةَ بَيْتِ المالِ؛ لما فيه من التَّغْريرِ بالمُسْلِمينَ] (٦)، فإنَّ مُشْتَرِيَها ربَّما خَلَطها بِدراهمَ جَيِّدَةٍ، واشْتَرَى بها ممَّنْ لا يَعْرِفُ حالَها، ولو كانت ممَّا اصْطُلِحَ على إنْفاقِه، لم يكُنْ نُفايَةً. فإن قيل: فقد رُوِىَ عن عمرَ أنَّه قال: من زافَتْ عليه دراهمُه فَلْيَخْرُجْ بها إلى البَقيعِ، فَلْيَشْتَرِ (٧) بها سَحْقَ الثِّيابِ (٨). وهذا دَليلٌ على جَوازِ إنْفاقِ المَغْشوشَةِ التى لم يُصْطَلَحْ عليها. قلنا: قد قال أحمدُ: معنى زافَتْ عليه دراهمُه. أى نُفِيَتْ، ليس أنَّها زُيوفٌ فيَتَعَيَّنُ حَمْلُه على هذا جَمْعًا بين الرِّوَايَتَيْنِ عنه. ويَحْتَمِلُ أنَّه أرادَ ما ظَهَرَ غِشُّه، وبانَ زَيْفُه، بحيث لا يَخْفَى على أحَدٍ، ولا يَحْصُلُ بها تَغْريرٌ. وإن تَعَذَّرَ تَأْوِيلُها، تَعارَضَتِ الرِّوايَتانِ عنه، ويُرْجَعُ إلى ما ذَكَرْنا من المَعْنَى، ولا فَرْقَ بين ما كان غِشُّه ذا بَقاءٍ وثَباتٍ، كالرَّصاصِ، والنُّحاسِ، وما لا ثَباتَ له، كالزِّرْنيخِيَّةِ، والأندَرانِيَّةِ، وهو زِرْنيخٌ ونُورَةٌ يُطْلَى عليه فِضَّةٌ، فإذا دَخَلَ النَّارَ اسْتُهْلِكَ الغِشُّ، وذَهَبَ.
٧١٧ - مسألة؛ قال: (وَمَتَى انْصَرَفَ المُتَصَارِفَانِ قَبْلَ التَّقَابُضِ، فلا بَيْعَ بَيْنَهُمَا)
الصَّرْفُ: بَيْعُ الأَثْمانِ بعضِها ببعضٍ. والقَبْضُ فى المَجْلِسِ شَرْطٌ لِصِحَّتِه بغيرِ خِلافٍ. قال ابنُ المُنْذِرِ: أجْمَعَ كلُّ مَنْ نَحْفَظُ عنه من أهلِ العِلْمِ على أنَّ المُتَصارِفَيْنِ إذا افْتَرَقا قبلَ أن يَتَقابَضا، أنَّ الصَّرْفَ فاسِدٌ. والأصلُ فيه قولُ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "الذَّهَبُ بالوَرِقِ (١) رِبًا إلَّا هَاءَ وهَاءَ" (٢). وقولُه عليه السَّلامُ: "بِيعُوا الذَّهَبَ بالفِضَّةِ كيف شِئْتُمْ يَدًا بِيَدٍ" (٣). ونَهَى النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- عن بَيْعِ الذَّهَبِ
(٦) سقط من: الأصل.(٧) فى النسخ: "فليشترى".(٨) سحق الثياب: الخلق البالى.(١) من هنا إلى قوله: "بالورق" الآتى سقط من الأصل. نقله نظر.(٢) تقدم تخريجه فى صفحة ٦٣.(٣) تقدم تخريجه فى صفحة ٦٢.