dass er zum Verkäufer zurückkehrt, um es von ihm zu erwerben. Ahmad sagte in der Überlieferung von al-Athram: „Es ist mir lieber, wenn er es an jemand anderen verkauft.“ Ich fragte ihn: „Wenn er ihn [den ursprünglichen Verkäufer] nicht wissen lässt, dass er es an ihn verkaufen will?“ Er antwortete: „Er verkauft es an jemand anderen, das ist reiner für seine Seele und wahrscheinlicher, dass er das Gold vollständig von ihm erhält. Denn wenn er es an ihn zurückgibt, könnte es sein, dass er ihm das Gold nicht vollständig auszahlt, das Gewicht nicht präzise bestimmt und nicht gründlich vorgeht; er sagt sich: ‚Es kehrt ohnehin zu ihm zurück.‘“ Es wurde Abu Abdullah [Ahmad ibn Hanbal] gefragt: „Was ist, wenn er loszog, um Dirham für [das Gold, das] er von ihm erhalten hatte, bei jemand anderem zu kaufen, sie aber nicht fand und daher zu ihm zurückkehrte?“ Er antwortete: „Wenn es ihm gleichgültig ist, ob er es von ihm oder von jemand anderem kauft, dann ja.“ Es ist offensichtlich, dass dies auf Empfehlung [Istihbab] und nicht auf Verpflichtung [Ijab] beruht. Vielleicht wollte Ahmad lediglich die Absprache [Muwata'a] diesbezüglich vermeiden, weshalb er sagte: „Wenn es ihm gleichgültig ist, ob er es von ihm oder von jemand anderem kauft, dann ja.“ Malik sagte: „Wenn er dies einmal tut, ist es zulässig; wenn er es öfter als einmal tut, ist es nicht zulässig, weil es dem Zins [Riba] nahekommt.“
Unsere Argumentation stützt sich auf das, was Abu Sa’id überlieferte: Er sagte, Bilal sei zum Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) mit Barni-Datteln gekommen. Der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) fragte ihn: „Woher kommen diese?“ Bilal sagte: „Wir hatten minderwertige Datteln, also verkaufte ich zwei Sa’ gegen eines, damit der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) davon essen kann.“ Da sagte der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) zu ihm: „Oh, das ist die Essenz des Zinses! Tu das nicht! Wenn du aber kaufen willst, dann verkaufe die Datteln in einem anderen Verkauf und kaufe damit [die neuen].“ Abu Sa’id und Abu Huraira überlieferten ebenfalls, dass der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) einen Mann als Verwalter in Khaybar einsetzte. Er kam zu ihm mit Janib-Datteln. Er fragte: „Sind alle Datteln in Khaybar so?“ Er antwortete: „Nein, bei Gott. Wir nehmen ein Sa’ davon für zwei Sa’ und zwei Sa’ für drei.“ Da sagte der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm): „Tu das nicht. Verkaufe die Datteln gegen Dirham und kaufe dann mit den Dirham Janib-Datteln.“ Dies ist übereinstimmend [als authentisch] überliefert. Er befahl ihm nicht, sie zu verkaufen
(13) In M: „qala“ [er sagte]. (14) In M: „al-dhahab allati“ [das Gold, die]. (15) In der Urfassung und in M: „akhadhaha“ [er nahm sie]. (16) In M: „wa-min“ [und von]. (17) In der Urfassung gibt es den Zusatz: „hadha“ [dies]. (18) Der erste [Hadith]: Seine Herleitung wurde bereits auf Seite 53 vorangestellt. Der zweite [Hadith]: Al-Bukhari leitete ihn im „Kapitel: Wenn er Datteln gegen bessere Datteln verkaufen will“ aus dem „Buch der Verkäufe“ ab, sowie im „Kapitel: Die Stellvertretung [Wakala] beim Währungstausch und beim Wiegen“ aus dem „Buch der Stellvertretung“. Sahih al-Bukhari 3/102, 129. Muslim leitete ihn im „Kapitel: Verkauf von Nahrungsmitteln“, gleich gegen gleich, aus dem „Buch der Bewässerungs-Partnerschaft“ ab. Sahih Muslim 3/1215. Ebenso leitete ihn al-Nasa'i ab im „Kapitel: Verkauf von Datteln gegen Datteln mit Überschuss“ aus dem „Buch der Verkäufe“. Al-Mujtaba 7/238. Und Imam Malik im „Kapitel: Was beim Verkauf von Datteln verhasst ist“ aus dem „Buch der Verkäufe“. Al-Muwatta 2/623.
أن يَرْجِعَ إلى البائِعِ، فيَبْتاعَ منه. وقال أحمدُ، فى رِوايَةِ الأَثْرَمِ: يَبِيعُها من غيرِه أحَبُّ إلىَّ. قلتُ له: فإن (١٣) لم يُعْلِمْهُ أنَّه يُرِيدُ أن يَبِيعَها منه؟ فقال: يَبِيعُها من غيرِه، فهو أَطْيَبُ لِنَفْسِه وأَحْرَى أن يَسْتَوْفِىَ الذَّهَبَ منه، فإنَّه إذا رَدَّها إليه لَعَلَّه أن لا يُوَفِّيَهُ الذَّهَبَ، ولا يُحْكِمَ الوَزْنَ، ولا يَسْتَقْصِىَ، يقول: هى تَرْجِعُ إليه. قيل لأبى عبدِ اللهِ: فذَهَبَ لِيَشْتَرِىَ الدراهمَ [بالذَّهَبِ الذى] (١٤) أخَذَه (١٥) منه من غيرِه، فلم يَجِدْها، فرَجَعَ إليه؟ فقال: إذا كان لا يُبالِى اشْتَرَى منه أو مِن (١٦) غيره، فنعم. فظاهِرٌ (١٧) أنَّ هذا على وَجْهِ الاسْتِحْبابِ، لا الإِيجابِ. ولَعَلَّ أحمدَ إنَّما أرادَ اجْتنابَ الْمواطَأَةِ على هذا، ولهذا قال: إذا كانَ لا يُبالِى اشْتَرَى منه أو من غيرِه، فنعم. وقال مالِكٌ: إن فَعَلَ ذلك مَرَّةً، جازَ، وإن فَعَلَهُ أكْثَرَ من مَرَّةٍ، لم يَجُزْ؛ لأنَّه يُضارِعُ الرِّبا. ولنا، ما رَوَى أبو سعيدٍ، قال: جاءَ بِلالٌ إلى النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- بِتَمْرٍ بَرْنِىٍّ، فقال له النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "مِنْ أيْنَ هَذَا؟ ". قال بِلالٌ: كان عندنا تَمْرٌ رَدِىءٌ، فَبِعْتُ صَاعَيْنِ بِصَاعٍ؛ ليَطْعَمَ النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-. فقال له النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "أوَّهْ، عَيْنُ الرِّبَا، لَا تَفْعَل، ولَكِنْ إِذَا أرَدْتَ أَنْ تَشْتَرِىَ، فَبِعِ التَّمْرَ بِبَيْعٍ آخَرَ، ثُمَّ اشْتَرِ بِهِ". ورَوَى أيضًا أبو سعيدٍ، وأبو هريرةَ: أنَّ رَسُولَ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- اسْتَعْمَلَ رَجُلًا على خَيْبَرَ، فجاءَهُ بِتَمْرٍ جَنيبٍ، فقال: "أَكُلُّ تَمْرِ خَيْبَرَ هَكَذَا؟ ". قال: لا واللهِ. إنَّا لَنَأْخُذُ الصّاعَ من هذا بالصَّاعَيْنِ، والصَّاعَيْنِ بالثَّلَاثَةِ. فقال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "لا تَفْعَلْ، بِعِ التَّمْرَ بالدَّرَاهِمِ، ثُمَّ اشْتَرِ بالدَّرَاهِمِ جَنِيبًا". مُتَّفَقٌ عليهما (١٨). ولم يَأْمُرْهُ أن يَبِيعَهُ
(١٣) فى م: "قال".(١٤) فى م: "الذهب التى".(١٥) فى الأصل، م: "أخذها".(١٦) فى م: "ومن".(١٧) فى الأصل زيادة: "هذا".(١٨) الأول: تقدم تخريجه فى صفحة ٥٣.والثانى: أخرجه البخارى، فى: باب إذا أراد بيع تمر بتمر خير منه، من كتاب البيوع. وباب الوكالة فى الصرف والميزان، من كتاب الوكالة. صحيح البخارى ٣/ ١٠٢، ١٢٩. ومسلم، فى: باب بيع الطعام=