von jemand anderem als dem, bei dem er kauft. Wäre dies verboten, hätte er es ihm verdeutlicht und [ihn darüber unterrichtet]. Und zwar deshalb, weil er eine Gattung ohne Bedingung und ohne Absprache gegen eine andere verkaufte, was zulässig ist, genau wie wenn er sie an jemand anderen verkauft hätte. Und weil das, was bei Verkäufen einmal zulässig ist, auch generell zulässig ist, wie bei allen anderen Verkäufen. Wenn er sich jedoch diesbezüglich abspricht, ist es nicht zulässig und gilt als verbotene List [Hila], und dies ist auch die Ansicht von Malik. Abu Hanifa und al-Shafi’i sagten: Es ist zulässig, solange es nicht als Bedingung im Vertrag festgelegt wurde. Unsere Argumentation stützt sich darauf, dass es eine List ist, wenn eine Absprache vorliegt, und Listen sind verboten, wie wir noch erläutern werden.
Abschnitt: Alle Listen [Hiyal] sind verboten und in keinerlei religiösen Belangen zulässig. Dies bedeutet, dass man einen erlaubten Vertrag vorschützt, während man damit ein Verbot beabsichtigt, durch Täuschung und als Mittel, um das zu tun, was Gott verboten hat, sowie um seine verbotenen Dinge für erlaubt zu erklären, eine Pflicht aufzuheben, ein Recht zu verweigern oder Ähnliches. Ayyub al-Sakhtiyani sagte: „Sie versuchen, Gott zu täuschen, als ob sie ein Kind täuschen würden. Wenn sie die Dinge auf die rechte Weise angehen würden, wäre es einfacher für mich.“ Dazu gehört etwa der Fall, wenn ein Mann zehn [Dinar] in guter Münze besitzt und ein anderer fünfzehn [Dinar] in schlechter Münze, und jeder der beiden sich das leiht, was der andere besitzt, um dann beide gegeneinander aufzurechnen – als Mittel, um die guten Münzen gegen die schlechten mit einem Überschuss zu verkaufen. Oder er verkauft ihm die guten Münzen gegen gleichwertige schlechte und schenkt ihm dann die fünf zusätzlichen, oder er kauft ihm damit eine Unze Seife oder ähnliches ab, was er unter dem Marktwert erhält, oder er kauft ihm für zehn Dinar, abzüglich eines Korns, von der guten Münze dasselbe von der schlechten Münze ab und kauft ihm dann mit dem verbleibenden Korn ein Kleidungsstück, dessen Wert fünf Dinar beträgt. Ebenso verhält es sich, wenn er ihm etwas leiht, oder ihm eine Ware für mehr als ihren Wert verkauft, oder ihm eine Ware für weniger als ihren Wert abkauft, als Mittel, um einen Ersatz für das Darlehen zu erhalten. Alles, was auf diese Weise als List geschieht, ist bösartig und verboten. Dies ist auch die Ansicht von
gleich gegen gleich, aus dem „Buch der Bewässerungs-Partnerschaft“. Sahih Muslim 3/1215. Ebenso leitete ihn al-Nasa'i ab im „Kapitel: Verkauf von Datteln gegen Datteln mit Überschuss“ aus dem „Buch der Verkäufe“. Al-Mujtaba 7/238. Und Imam Malik im „Kapitel: Was beim Verkauf von Datteln verhasst ist“ aus dem „Buch der Verkäufe“. Al-Muwatta 2/623. (19) In der Urfassung: „aw ‘arrafahu“ [oder er unterrichtete ihn]. (20) In M: „ma“ [was]. (21) In M: „tawassulan“ [als Mittel / durch ein Mittel].
من غيرِ مَنْ يَشْتَرِى منه، ولو كان ذلك مُحَرَّمًا لَبَيَّنَهَ له، [وعَرَّفَهُ] (١٩) إيَّاهُ. ولأنَّه باعَ الجِنْسَ بغيرِه مِن غيرِ شَرْطٍ، ولا مُوَاطَأَةٍ، فجازَ، كما لو باعَهُ من غيرِه. ولأنَّ ما جازَ من البِياعاتِ مَرَّةً، جازَ على الإطْلاقِ، كسائِرِ البِياعاتِ. فأمَّا إن تَوَاطَأَ على ذلك، لم يَجُزْ، وكان حِيلَةً مُحَرَّمَةً، وبه قال مالكٌ. وقال أبو حنيفةَ، والشَّافِعِىُّ: يَجوزُ، ما لم يَكُنْ مَشْروطًا فى العَقْدِ. ولَنا، أنَّه إذا كانَ عن مُوَاطَأَةٍ كان حِيلَةً، والحِيَلُ مُحَرَّمَةٌ، على ما سَنَذْكُرُهُ.
فصل: والحِيَلُ كلُّها مُحَرَّمَةٌ، غيرُ جَائِزَةٍ فى شىءٍ من الدِّينِ، وهو أن يُظْهِرَ عَقْدًا مُباحًا يُريدُ به مُحَرَّمًا، مُخادَعَةً وتَوَسُّلًا إلى فِعْلِ ما حَرَّمَ اللهُ، واسْتِباحَةِ مَحْظُوراتِه، أو إسْقاطِ واجِبٍ، أو دَفْعِ حَقٍّ، ونحوَ ذلك. قال أيُّوبُ السَّخْتِيانِىُّ: إنَّهم ليُخادِعونَ اللهَ، كأنَّما يُخادِعون صَبِيًّا، لو كانوا يَأْتونَ الأَمْرَ على وَجْهِه كان أَسْهَلَ عَلَىَّ. فمن ذلك؛ ما لو كان مع رَجُلٍ عَشَرَةٌ صِحاحٌ، ومع الآخَرِ خَمْسَةَ عَشَرَ مُكَسَّرَةٌ، فاقْتَرَضَ كلُّ واحِدٍ منهما ما مع صاحِبِه، ثم تَبارَيا، تَوَصُّلًا إلى بَيْعِ الصِّحاحِ بالمُكَسَّرَةِ مُتَفَاضِلًا، أو بَاعَهُ الصِّحاحَ بمِثْلِها من المُكَسَّرَةِ، ثم وَهَبَهُ الخَمْسَةَ الزَّائِدَةَ، أو اشْتَرَى منه بها أُوقِيَّةَ صَابُونٍ، أو نحوَها ممَّا (٢٠) يَأْخُذُه بأَقَلَّ من قِيمَتِه، أو اشْتَرَى منه بِعَشَرَةٍ إلَّا حَبَّةً من الصَّحِيح مثلَها من المُكَسَّرَةِ، ثم اشْتَرَى منه بالحَبَّةِ الباقِيَةِ ثَوْبًا قِيمَتُه خَمْسَةُ دنانيرَ. وهكذا لو أقْرَضَه شَيْئًا، أو باعَهُ سِلْعَةً بأَكْثَرَ من قيمَتِها، أو اشْتَرَى منه سِلْعَةً بأقَلَّ من قيمَتِها تَوَسُّلًا (٢١) إلى أخْذِ عِوَضٍ عن القَرْضِ، فكلُّ ما كانَ من هذا على وَجْهِ الحِيلَةِ فهو خَبيثٌ مُحَرَّمٌ. وبهذا قال
= مثلا بمثل، من كتاب المساقاة. صحيح مسلم ٣/ ١٢١٥.كما أخرجه النسائى، فى: باب بيع التمر بالتمر متفاضلا، من كتاب البيوع. المجتبى ٧/ ٢٣٨. والإِمام مالك، فى: باب ما يكره من بيع التمر، من كتاب البيوع. الموطأ ٢/ ٦٢٣.(١٩) فى الأصل: "أو عرفه".(٢٠) فى م: "ما".(٢١) فى م: "توصلًا".