ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 117

Übersetzung · DE

Malik. Abu Hanifa und al-Shafi’i sagten: All dies und Ähnliches ist zulässig, sofern es nicht als Bedingung im Vertrag festgelegt wurde. Einige Gefährten von al-Shafi’i sagten: Es ist verpönt [makruh], dass sie sich auf einen solchen Verkauf einlassen, denn alles, dessen Bedingung im Vertrag nicht zulässig ist, sollte man auch nicht in einer Weise abschließen, die darauf hinausläuft. Unsere Argumentation stützt sich darauf, dass Gott der Erhabene ein Volk wegen einer List, die sie anwandten, strafte, indem Er sie in Affen verwandelte und sie als Übertreter bezeichnete; Er machte dies zu einer Mahnung und Lehre für die Gottesfürchtigen, damit sie aus ihrem Schicksal lernen und sich von solchen Handlungen fernhalten. Einige Exegeten sagten zum Wort Gottes des Erhabenen: „und zur Lehre für die Gottesfürchtigen“ (22), das heißt, für die Gemeinschaft Muhammads – Friede und Segen Gottes seien auf ihm. Es wird berichtet, dass sie ihre Netze für die Fische am Freitag auslegten und sie bis Sonntag liegen ließen. Einige von ihnen gruben Gruben und legten Kanäle dazu an; sie öffneten diese am Freitag, und wenn die Fische am Samstag kamen, schwammen sie mit dem Wasser in die Kanäle und fielen in die Gruben. Sie ließen sie dort bis Sonntag, fingen sie dann und sagten: „Ich habe weder am Samstag gefischt, noch habe ich an diesem Tag gesündigt.“ Dies ist eine List. Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Wer ein Pferd zwischen zwei andere Pferde einführt, in der Sicherheit, dass es gewinnt, der betreibt Glücksspiel [Qimar]. Wer aber ein Pferd zwischen zwei andere Pferde einführt, ohne sicher zu sein, dass es gewinnt, der betreibt kein Glücksspiel.“ Überliefert von Abu Dawud und anderen (23). Er stufte es als Glücksspiel ein, obwohl er das dritte Pferd einführte, weil dies den Charakter des Glücksspiels nicht beseitigt, welcher darin besteht, dass jeder der beiden Wettenden unweigerlich entweder ein Gewinner oder ein Verlierer ist. Er trat nur dem Anschein nach bei, als List, um ein Verbotenes für erlaubt zu erklären, und alle anderen Listen sind gleichartig. Zudem hat Gott der Erhabene diese Verbote (24) nur wegen ihrer Verderblichkeit und des Schadens, der daraus resultiert, untersagt. Diese Verderblichkeit entfällt nicht, solange ihr Sinn bestehen bleibt, nur dadurch, dass man ihnen ein anderes äußeres Erscheinungsbild gibt. Es muss also das Verbot bestehen bleiben, so als wenn man Wein [Khamr] mit einem anderen Namen belegen würde; dies macht ihn nicht zum Trinken erlaubt. Es ist vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überliefert, dass er sagte: „Es wird sicher eine Gruppe aus meiner Gemeinschaft geben, die Wein als erlaubt ansieht und ihn mit einem anderen Namen benennt.“ (26)

Anmerkungen

(22) Sure al-Baqara 66. (23) Überliefert von Abu Dawud im „Kapitel: Über den Muhallil“ aus dem „Buch des Dschihad“. Sunan Abi Dawud 2/28, 29. Und von Ibn Madscha im „Kapitel: Wettrennen und Wetten“ aus dem „Buch des Dschihad“. Sunan Ibn Madscha 2/960. (24) Fehlt in M. (25) In M: „ibqa“ [Bestand/Erhalt].

Arabisch (Quelle)

مالكٌ. وقال أبو حنيفةَ، والشَّافِعِىُّ: ذلك كلُّه وأشباهُه جائِزٌ، إذا لم يَكُنْ مَشْروطًا فى العَقْدِ. وقال بعضُ أصحابِ الشَّافِعِىِّ: يُكْرَهُ أن يَدْخُلا فى البَيْعِ على ذلك؛ لأنَّ كلَّ ما لا يَجوزُ شَرْطُه فى العَقْدِ يُكْرَهُ أن يَدْخُلا عليه. ولَنا، أنَّ اللَّه تَعَالَى عَذَّبَ اُمَّةً بِحيلَةٍ احْتالُوها، فمَسَخَهم قِرَدَةً، وسَمَّاهم مُعْتَدينَ، وجَعَلَ ذلك نَكالًا ومَوْعِظَةً لِلْمُتَّقينَ؛ لِيَتَّعِظوا بهم، ويَمْتَنِعوا من مثلِ أَفْعالِهم. وقال بعضُ المُفَسِّرينَ فى قولِهِ تَعَالَى: {وَمَوْعِظَةً لِلْمُتَّقِينَ} (٢٢). أى لأُمَّةِ مُحَمَّدٍ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-. فَرُوِىَ أنَّهم كانوا يَنْصِبونَ شِباكَهم لِلْحيتانِ يومَ الجُمُعَةِ، ويَتْرُكونَها إلى يومِ الأَحَدِ، ومنهم مَنْ كانَ يَحْفِرُ حَفائِرَ، ويَجْعَلُ إليها مَجارِىَ، فَيَفْتَحُها يَوْمَ الجُمُعَةِ، فإذا جاءَ السَّمَكُ يومَ السَّبْتِ، جَرَى مع الماءِ فى المَجارِى، فيَقَعُ فى الحَفائِرِ، فيَدَعُها إلى يومِ الأحَدِ، ثم يَأْخُذُها، ويقولُ: ما اصْطَدْتُ يومَ السَّبتِ، ولا اعْتَدَيْتُ فيه. فهذه حيلَةٌ. وقال النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "من أدْخَلَ فَرَسًا بين فَرَسَيْنِ، وقد أمِنَ أن يَسْبِقَ، فهو قِمارٌ، ومن أدْخَلَ فَرَسًا بين فَرَسَيْنِ، وهو لا يَأْمَنُ أن يَسْبِقَ، فليس بِقِمارٍ". رَواهُ أبو داودَ، وغيرُه (٢٣). فجَعَلَهُ قِمارًا مع إدْخالِه الفَرَسَ الثَّالِثَ؛ لِكَوْنِه لا يَمْنَعُ مَعْنَى القِمارِ، وهو كونُ كلِّ واحِدٍ من المُتَسابِقَيْنِ لا يَنْفَكُّ عن كونِه آخِذًا، أو مَأْخُوذًا منه، وإنَّما دَخَلَ صُورَةً، تَحَيُّلًا على إباحَةِ المُحَرَّمِ، وسائِرُ الحِيَلِ مثلُ ذلك. ولأنَّ اللَّه تَعَالَى إنَّما حَرَّمَ هذه (٢٤) المُحَرَّماتِ لِمَفْسَدَتِها، والضَّرَرِ الحاصِلِ منها. ولا تَزولُ مَفْسَدَتُها مع بَقاءِ (٢٥) مَعْناهَا، بإظْهارِهِما صُورَةً غيرَ صُورَتِها، فوَجَبَ أن لا يَزولَ التَّحْريمُ، كما لو سَمَّى الخَمْرَ بغيرِ اسْمِها، لم يُبِحْ ذلك شُرْبَها، وقد جاءَ عن النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال: "لَيَسْتَحِلَّنَ قَوْمٌ من أُمَّتِى الخَمْرَ يُسَمُّونَها بِغَيْرِ

Anmerkungen

(٢٢) سورة البقرة ٦٦.(٢٣) أخرجه أبو داود، فى: باب فى المحلل، من كتاب الجهاد. سنن أبى داود ٢/ ٢٨، ٢٩. وابن ماجه، فى: باب السبق والرهان، من كتاب الجهاد. سنن ابن ماجه ٢/ ٩٦٠.(٢٤) سقط من: م.(٢٥) فى م: "إبقاء".

ZurückBand 6 · Seite 117Weiter
Zurück6·117Weiter