mit der gleichen geschätzten Menge an Datteln, die ihre Bewohner als frische Datteln essen. Da der Grundsatz die Berücksichtigung des Gewichts auf beiden Seiten ist, dies aber bei einer von beiden aufgrund der Unmöglichkeit entfällt, muss dies nach dem Grundsatz der Rechtsnorm bei der anderen Seite erfolgen. Da ferner das Unterlassen der Abmessung auf beiden Seiten die Ungewissheit [Gharar] vergrößert, während deren Unterlassung auf einer Seite die Ungewissheit verringert, bedeutet die Gültigkeit des Verkaufs bei geringer Ungewissheit nicht notwendigerweise dessen Gültigkeit bei großer Ungewissheit. Die Bedeutung der Schätzung mit der gleichen Menge an Datteln ist, dass der Schätzer die 'Ariyah umkreist, um zu sehen, wie viele Datteln sie ergeben wird, [sodann kauft der Käufer sie mit der gleichen Menge an Datteln] (24). Dies ist die Meinung von al-Shafi'i. Hanbal überlieferte von Ahmad, dass er sagte: Er schätzt sie als frische Datteln und gibt dafür Datteln als Konzession. Dies lässt die erste Interpretation zu, und es ist auch möglich, dass er sie mit Datteln kauft, die den frischen Datteln, die daran sind, entsprechen; denn es handelt sich um einen Verkauf, für den die Gleichwertigkeit zur Bedingung gemacht wurde, daher wird sie zum Zeitpunkt des Verkaufs berücksichtigt, wie bei anderen Verkäufen auch. Da zudem der Grundsatz die Berücksichtigung der Gleichwertigkeit im gegenwärtigen Zustand ist und dass frische Datteln nicht gegen getrocknete Datteln verkauft werden dürfen, wurde dieser Grundsatz beim Verkauf von frischen Datteln gegen getrocknete Datteln aufgehoben, sodass er in allen anderen Fällen weiterhin dem Beweisgrundsatz unterliegt. Al-Qadi sagte: Das Erste ist korrekter, da es auf der Schätzung von Früchten bei der Zakat [‘Ushr] basiert, und dann deren Schätzung als Datteln. Oder weil (25) die Gleichwertigkeit beim Verkauf von Datteln gegen Datteln zum Zeitpunkt der Lagerfähigkeit berücksichtigt wird, und der Verkauf von frischen Datteln gegen die gleiche Menge an Datteln dazu führen würde, dass dies verloren geht. Wenn er sie hingegen mit ihrer Schätzung als frische Datteln kauft, ist dies nicht zulässig. Dies ist eine der Ansichten der Anhänger von al-Shafi'i. Die zweite Ansicht besagt, dass es zulässig ist. Die dritte Ansicht besagt, dass es nicht zulässig ist, wenn sie von derselben Art sind, aber zulässig ist, wenn sie von unterschiedlicher Art sind. Der Grund für die Zulässigkeit ist, was al-Juzajani von Abu Salih, von al-Layth, von Ibn Shihab, von Salim, von Ibn Umar, von Zayd ibn Thabit überlieferte, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – danach den Verkauf der 'Ariyah gegen frische Datteln oder getrocknete Datteln erlaubte und nichts anderes erlaubte (26). Und weil, wenn der Verkauf von frischen Datteln gegen getrocknete Datteln zulässig ist, obwohl einer von beiden mit der Zeit abnimmt, es erst recht zulässig sein muss, wenn dies nicht der Fall ist. Unser Argument ist das, was Muslim (27) mit seiner Überlieferungskette von Zayd
(24) Im Original fehlt dieser Teil. (25) In M: "wa-li-anna" (und weil). (26) Ausgeführt von al-Nasa'i, im: Kapitel über den Verkauf von 'Araya gegen frische Datteln, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Mujtaba 7/235. Und al-Darimi, im: Kapitel über 'Araya, aus dem Buch der Verkäufe. Sunan al-Darimi 2/252. Und al-Bayhaqi, im: Kapitel über denjenigen, der den Verkauf von 'Araya gegen frische Datteln oder mehr erlaubte, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Sunan al-Kubra 5/311. (27) Seine Überlieferungskette wurde auf der vorherigen Seite bereits angeführt.