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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 126Abschnitt

Übersetzung · DE

ibn Thabit, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – den Verkauf der 'Araya erlaubte, damit sie gegen ihre geschätzte Menge an Datteln erworben werden. Und von Sahl ibn Abi Hathma wird überliefert, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – den Verkauf von Früchten gegen Datteln verbot und sagte: "Das ist Wucher [Riba], das ist Mu-zabana [Tausch von Früchten am Baum gegen geerntete Früchte]." Er machte jedoch eine Ausnahme bei der 'Ariyah, ein oder zwei Palmen, die die Bewohner eines Hauses gemäß ihrer Schätzung gegen Datteln erwerben, damit sie sie als frische Datteln essen (28). Und weil es sich um eine verkaufte Ware handelt, bei der die gleiche Menge an Datteln geschuldet ist, ist es nicht zulässig, sie gegen die gleiche Menge an frischen Datteln zu verkaufen, wie bei getrockneten Datteln. Da zudem jemand, der frische Datteln besitzt, durch den Verzehr seiner eigenen Datteln keinen Bedarf am Kauf frischer Datteln hat, wird beim Verkauf der 'Araya das Bedürfnis des Käufers vorausgesetzt, wie wir bereits dargelegt haben. Der Hadith von Ibn Umar enthält einen Zweifel hinsichtlich der frischen und der getrockneten Datteln, daher ist es nicht zulässig, im Falle eines Zweifels danach zu handeln, zumal diese anderen Ahadith den Sachverhalt verdeutlichen und den Zweifel beseitigen.

Abschnitt: Beim Verkauf der 'Araya ist die gegenseitige Übergabe [Taqabud] in der Sitzung Bedingung. Dies ist die Meinung von al-Shafi'i, und wir kennen niemanden, der dem widerspricht; denn es handelt sich um einen Verkauf von Datteln gegen Datteln, weshalb die Bedingungen dafür berücksichtigt werden, außer dem, was die Scharia von dem ausgenommen hat, dessen Einhaltung beim Verkauf der 'Araya nicht (29) möglich ist. Die Übergabe erfolgt bei jedem der beiden gemäß seiner Art: Bei Datteln durch Abmessen oder Transport, und bei den Früchten durch Freigabe [Takhliya]. Es gehört nicht zu den Bedingungen, dass die Datteln bei den Palmen anwesend sind. Wenn sie den Verkauf nach der Feststellung der Datteln und der Früchte vereinbaren und dann beide gemeinsam zur Palme gehen und er sie dem Käufer übergibt, dann zu den Datteln gehen und er sie vom Käufer entgegennimmt, oder er die Datteln entgegennimmt und dann beide zur Palme gehen und er sie dem Käufer übergibt, oder er die Palme übergibt und dann beide zu den Datteln gehen und er sie entgegennimmt, so ist dies zulässig; denn eine Trennung findet vor der Übergabe nicht statt. Wenn dies feststeht, so erfolgt der Verkauf der 'Ariyah auf zwei Arten: Erstens, dass er sagt: "Ich habe dir die Frucht dieser Palme für so und so viele Datteln verkauft", und er beschreibt sie. Zweitens, dass er die Menge der Datteln gemäß ihrer Schätzung abmisst und dann sagt: "Ich habe dir dieses gegen dieses verkauft" oder sagt: "Ich habe dir die Frucht dieser Palme für diese Datteln verkauft" oder ähnliches. Wenn er sie gegen eine bestimmte Menge verkauft, erfolgt die Übergabe durch Transport und Entgegennahme, und wenn er sie gegen eine beschriebene Menge verkauft, erfolgt die Übergabe durch Abmessen.

Anmerkungen

(28) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 121 angeführt. (29) Im Original steht: "lam" (nicht).

Arabisch (Quelle)

ابنِ ثابِتٍ، أنَّ رسولَ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أَرْخَصَ في العَرَايَا أنْ تُؤْخَذَ بمثل خَرْصِهَا تَمْرًا. وعن سَهْلِ بن أبي حَثْمَةَ، أنَّ رَسُولَ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- نَهَى عن بَيْعِ الثَّمَرِ بالتَّمْرِ، وقال: "ذَلِكَ الرِّبَا، تِلْكَ المُزَابَنَةُ". إلَّا أنَّه رَخَّصَ في العَرِيَّةِ، النَّخْلَةِ والنَّخْلَتَيْنِ، يَأْخُذُها أهْلُ البَيْتِ بِخَرْصِهَا تَمْرًا، يَأْكُلُونَها رُطَبًا (٢٨). ولأنَّه مَبِيعٌ يَجِبُ فيه مِثلُه تَمْرًا، فلم يَجُزْ بَيْعُه بمِثْلِه رُطَبًا، كالتَّمْرِ الجافِّ. ولأنَّ مَن له رُطَبٌ فهو مُسْتَغْنٍ عن شِراءِ الرُّطَبِ بأَكْلِ ما عنده، وبَيْعُ العَرايا يُشْتَرَطُ فيه حاجَةُ المُشْتَرِى، على ما أسْلَفْناه. وحَدِيثُ ابن عُمَرَ شَكٌّ في الرُّطَبِ والتَّمْرِ، فلا يجوزُ العَمَلُ به مع الشَّكِّ، سِيَّما وهذه الأحَادِيثُ تُبَيِّنُه، وتُزِيلُ الشَّكَّ.

فصل: ويُشْتَرَطُ في بَيْعِ العَرايا التَّقابُضُ في المَجْلِسِ. وهذا قولُ الشَّافِعيِّ، ولا نَعْلَمُ فيه مُخالِفًا؛ لأنَّه بَيْعُ تَمْرٍ بِتَمْرٍ، فاعْتُبِرَ فيه شُرُوطُه، إلَّا ما اسْتَثْناه الشَّرْعُ ممَّا لا (٢٩) يمكنُ اعْتِبارُه في بَيْعِ العَرايا. والقَبْضُ في كلِّ واحدٍ منهما على حَسبِه، ففى التَّمْرِ اكْتِيالُه أو نَقْلُه، وفى الثَّمَرَةِ التَّخْلِيَةُ. وليس من شُرُوطِه حُضُورُ التَّمْرِ عند النَّخِيلِ، بل لو تَبايَعا بعد مَعْرِفَةِ التَّمْرِ والثَّمَرةِ، ثم مَضَيا جَمِيعًا إلى النَّخْلَةِ، فسَلَّمَها إلى مُشْتَرِيها، ثم مَشَيا إلى التَّمْرِ فتَسَلَّمَهُ من مُشْتَرِيها، أو تَسَلَّمَ التَّمْرَ ثم مَضَيا إلى النَّخْلَةِ جميعا فسَلَّمَها إلى مُشْتَرِيها، أو سَلَّمَ النَّخْلَةَ، ثم مَضَيا إلى التَّمْرِ فتَسَلَّمَهُ، جازَ؛ لأنَّ التَّفَرُّقَ لا يَحْصُلُ قبل القَبْضِ. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّ بَيْعَ العَرِيَّةِ يَقَعُ على وَجْهَيْنِ؛ أحدُهما، أنْ يقولَ: بِعْتُكَ ثَمَرَةَ هذه النَّخْلَةِ بكذا وكذا من التَّمْرِ. ويَصِفُه. والثانى، أنْ يَكيلَ من التَّمْرِ بِقَدْرِ خَرْصِها، ثم يقولَ: بِعْتُكَ هذا بهذا، أو يقولَ: بِعْتُكَ ثَمَرَةَ هذه النَّخْلَةِ بهذا التَّمْرِ، ونحوَ هذا. وإنْ باعَه بِمُعَيَّنٍ فقَبْضُه بِنَقْلِه وأخْذِه، وإنْ باعَ بمَوْصُوفٍ فقَبْضُه باكْتِيالِه.

Anmerkungen

(٢٨) تقدم تخريجه في صفحة ١٢١.(٢٩) في الأصل: "لم".

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