Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 722 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn jemand Früchte ohne den Stamm [der Pflanze/des Baumes] kauft, bevor deren Reife sichtbar ist, unter der Bedingung, sie bis zur Ernte stehen zu lassen, ist dies nicht zulässig. Wenn er sie jedoch zum sofortigen Abschneiden kauft, ist es zulässig.) · ShamelaTranslate