Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 722 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn er die Frucht ohne den Stamm kauft, und ihre Reife noch nicht sichtbar geworden ist, unter der Bedingung, sie bis zur Ernte zu belassen, ist es nicht erlaubt. Und wenn er sie unter der Bedingung des Abschneidens kauft, ist es erlaubt) · ShamelaTranslate