bei einem Zusammenkommen. Es ist auch möglich, dass ihm ein Drittel zusteht, denn eine Beteiligung erfordert Gleichheit, und diese Gleichheit ist nur durch eine Drittelung zwischen ihnen zu erreichen. Dies ist die zutreffendere Ansicht, da die Beteiligung des Einzelnen nur deshalb die Hälfte erforderte, weil dadurch Gleichheit erzielt wurde. Wenn ihn jeder von ihnen einzeln beteiligte, stünde ihm die Hälfte zu, und jedem von ihnen ein Viertel. Wenn er sagt: „Beteiligt mich daran“, und einer von ihnen ihn beteiligt, so steht ihm nach der ersten Auffassung die Hälfte des Anteils dessen zu, der ihn beteiligte, also ein Viertel; nach der anderen Auffassung steht ihm ein Sechstel zu, da die Bitte um Partnerschaft bei beiden die Bitte um ein Drittel dessen erfordert, was in der Hand eines jeden von ihnen liegt, damit er ihnen gleichgestellt ist. Wenn ihm einer von ihnen antwortet: „Wir haben dich beteiligt“, so begründet dies das Eigentumsrecht an dem, was er von ihm erbeten hat. [Und wenn einer von ihnen zu ihm sagt: „Wir haben dich beteiligt“, so baut dies auf dem Rechtsgeschäft des unerlaubten Vermittlers (Fuduli) auf]. Wenn wir sagen, dass es von der Zustimmung seines Partners abhängt, und dieser zustimmt, erwirbt er dann das Eigentumsrecht an der Hälfte oder an einem Drittel? Dies basiert auf den zwei Auffassungen. Wenn er zu einem von ihnen sagt: „Beteilige mich an der Hälfte dieses Sklaven“, und er ihn beteiligt, und wir sagen, dass es von der Zustimmung seines Partners abhängt, und dieser zustimmt, so steht ihm die Hälfte des Sklaven zu, und den beiden die andere Hälfte; andernfalls steht ihm die Hälfte des Anteils dessen zu, der ihn beteiligte. Wenn er einen Sklaven kauft und ein Mann ihn trifft und sagt: „Beteilige mich an diesem Sklaven“, und er antwortet: „Ich habe dich beteiligt“, so steht ihm dessen Hälfte zu. Wenn er einen anderen trifft und dieser sagt: „Beteilige mich an diesem Sklaven“, und dieser von der Beteiligung des ersten wusste, so steht ihm ein Viertel des Sklaven zu, was der Hälfte des Anteils dessen entspricht, der ihn beteiligte, da sich seine Bitte um Beteiligung auf das bezog, was der Teilhaber besaß. Und das ist [die Hälfte, sodass es zwischen ihnen aufgeteilt wird. Wenn er jedoch nichts von der Beteiligung des ersten wusste, so ist er ein Bittsteller für die Hälfte des Sklaven, da er davon ausging], dass der gesamte Sklave diesemjenigen gehört, von dem er die Beteiligung erbat. Wenn er ihm daraufhin sagt: „Ich habe dich daran beteiligt“, so sind drei Auffassungen möglich: Erstens, dass ihm die Hälfte des gesamten Sklaven zusteht,
(9) In M: „Beteiligung“. (10) Aus dem Original weggelassen. (11) In M: „Ich habe dich beteiligt“. (12) Aus dem Original weggelassen.
حالَ الاجْتِماعِ. ويَحتَمِل أنْ يكونَ له الثُّلُثُ؛ لأنَّ الاشْتِراكَ يُفِيدُ التَّساوِىَ، ولا يَحْصُلُ التَّساوِى إلَّا بِجَعْلِه بينهم أثْلاثًا. وهذا أصَحُّ؛ لأنّ اشْتِرَاكَ (٩) الواحدِ إنّما اقْتَضَى النِّصْفَ؛ لِحُصُولِ التَّسْوِيَةِ به. وإنْ شَرَكَهُ كلُّ واحدٍ منهما مُنْفَردًا، كان له النِّصْفُ، ولكلِّ واحد منهما الرُّبُعُ. وإنْ قال: أشْرِكانِى فيه. فشَرَكَهُ أحَدُهما، فعلَى الوَجْهِ الأوَّلِ يكونُ له نِصْفُ حِصَّةِ الذى شرَكَه وهو الرُّبُعُ، وعلى الآخَرِ له السُّدُسُ؛ لأنّ طَلَبَ الشَّرِكَةِ منهما يَقْتَضِى طَلَبَ ثُلُثِ ما فى يَدِ كلِّ واحدٍ منهما؛ ليكونَ مُساوِيًا لهما. فإذا أجابَه أحَدُهما ثَبَتَ له المِلْكُ فيما طَلَبَ منه. [وإنْ قال له أحَدُهما: أشْرَكْناكَ. انْبَنَى على تَصَرُّفِ الفُضُولِيِّ] (١٠). فإنْ قُلْنا: يَقِفُ على الإِجازَةِ من صاحِبِه. فأجازَه، فهل يَثْبُتُ له المِلْكُ فى نِصْفهِ أو فى ثُلُثِه؟ على الوَجْهَيْنِ. ولو قال لأحَدِهِما: أشْرِكْنِى فى نِصْفِ هذا العَبْدِ فأشْرَكَه، فإن قُلْنا: يَقِفُ على الإِجازَةِ من صاحِبِه، فأجازَه. فله نِصْفُ العَبْدِ، ولهما نِصْفُه، وإلَّا فلَهُ نِصْفُ حِصَّةِ الذى شَرَكَهُ. وإنْ اشْتَرَى عَبْدًا فَلَقِيَهُ رَجُلٌ، فقال: أشْرِكْنِى فى هذا العَبْدِ. فقال: قد شَرَكْتُكَ (١١). فله نِصْفُه. فإنْ لَقِيَه آخَرُ فقال: أشْرِكْنِى فى هذا العَبْدِ. وكان عالِمًا بِشَرِكَةِ الأوَّلِ، فله رُبْعُ العَبْدِ، وهو نِصْفُ حِصَّةِ الذى شَرَكَهُ؛ لأنّ طَلَبَه للإِشْراكِ رَجَعَ إلى ما مَلَكَه المُشارِكُ. وهو [النِّصْفُ، فيكونُ بينهما. وإنْ لم يَعْلَمْ بِشَرِكَةِ الأوَّلِ، فهو طالِبٌ لِنِصْفِ العَبْدِ؛ لِاعْتِقادِه] (١٢) أنَّ العَبْدَ كلَّه لهذا الذى طَلَبَ منه المُشارَكَةَ. فإذا قال له: شرَكْتُكَ فيه. احْتَمَل ثلاثَةَ أوْجُه؛ أحدَها، أنْ يَصِيرَ له نِصْفُ العَبْدِ كلِّه،
(٩) فى م: "إشراك".(١٠) سقط من: "الأصل".(١١) فى م: "أشركتك".(١٢) سقط من: "الأصل".