Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 735 – Rechtsfrage: Er sagte: „Die Vertragsaufhebung (Iqāla) ist nicht dergleichen, denn sie ist eine Annullierung. Nach Abū ʿAbd Allāh ist die Vertragsaufhebung ein Kauf.“ · ShamelaTranslate