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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 208Abschnitt

Übersetzung · DE

Dies ist, wie erwähnt. Es wurde von Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er sich selbst für jeden Eimer mit einer Dattel verdingte und zum Propheten - Allahs Segen und Friede seien auf ihm - mit den Datteln kam.

Abschnitt: Wenn er sagt: "Ich verkaufe dir einen Qafiz von diesem Haufen" oder "zehn Qafiz", und beide wissen, dass er mehr als das enthält, so ist es gültig. Von Dawud wurde überliefert, dass dies nicht gültig sei, weil es weder besichtigt noch beschrieben ist. Wir entgegnen: Das Verkaufsobjekt ist bemessen und aus einer Gesamtheit bekannt, deren Verkauf zulässig ist; dies ist so, als ob er die Hälfte davon verkaufte. Was er anführte, ist eine Analogie (Qiyas), und er erkennt die Analogie nicht als Beweismittel an; zudem ist sie nicht korrekt, denn wenn er die Gesamtheit besichtigt hat, so hat er das Verkaufsobjekt besichtigt, da es ein Teil davon ist.

Abschnitt: Wenn er sagt: "Ich verkaufe dir von diesem Haufen jeden Qafiz für einen Dirham", so ist dies nicht gültig, denn "von" (min) dient der Teilung (Tab'id) und "jeder" (kull) bezieht sich auf die Anzahl; daher wäre diese Anzahl davon unbekannt. [Es ist möglich, dass der Verkauf gültig ist, so wie es bei der Pacht gültig ist: jeder Eimer für eine Dattel und jeder Monat für einen Dirham]. Wenn er sagt: "Ich verkaufe dir diesen anderen Haufen für zehn Dirham unter der Bedingung, dass ich dir einen Qafiz hinzufüge oder dir einen Qafiz abziehe", so ist dies nicht gültig, weil er nicht weiß, ob er hinzufügt oder abzieht. Wenn er sagt: "...unter der Bedingung, dass ich dir einen Qafiz hinzufüge", so ist dies nicht zulässig, weil der Qafiz unbekannt ist. Wenn er aber sagt: "Ich füge dir einen Qafiz von diesem anderen Haufen hinzu" oder ihn mit einem Merkmal beschreibt, durch das er bekannt wird, so ist dies gültig, da dessen Bedeutung ist: "Ich verkaufe dir diesen hier sowie einen Qafiz von jenem anderen für zehn Dirham." Wenn er sagt: "...unter der Bedingung, dass ich dir einen Qafiz abziehe", so ist es nicht gültig, da dies bedeutet: "Ich verkaufe dir diesen Haufen außer einem Qafiz, jeden Qafiz für einen Dirham", was zu einer unbekannten Sache führt. Wenn er sagt: "Ich verkaufe dir diesen Haufen, jeden Qafiz für einen Dirham, unter der Bedingung, dass ich dir einen Qafiz von diesem anderen Haufen hinzufüge", so ist dies nicht gültig, da dies zur Unkenntnis des Preises im Detail führt; denn es läuft auf einen Qafiz und eine Sache für einen Dirham hinaus, und die Sache ist ihnen unbekannt, da sie die Menge der Qafiz in dem Haufen nicht kennen.

Anmerkungen

(3) Überliefert von Ibn Madscha in: Kapitel: Der Mann, der für jeden Eimer mit einer Dattel schöpft und eine Lederhaut als Bedingung stellt, aus dem Buch der Pfänder (Kitab ar-Ruhun). Sunan Ibn Madscha 2/818. (4) Fehlt im Original. (5) Fehlt im Original.

Arabisch (Quelle)

المَذْكورِ. وقد رُوِىَ عن عَلِىٍّ رَضِىَ اللَّه عنه، أنَّه آجَرَ نَفْسَه كلَّ دَلْوٍ بِتَمْرَةٍ، وجاء النَّبِيَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- بالتَّمْرِ (٣).

فصل: ولو قال: بِعْتُكَ من هذه الصُّبْرَةِ قَفِيزًا. أو قال: عشرةَ أَقْفِزَةٍ. وهما يَعْلَمانِ أنَّها أكْثَرُ من ذلك، صَحَّ. وحُكِىَ عن داودَ، أنَّه لا يَصِحُّ؛ لأنَّه غيرُ مُشاهَدٍ، ولا مَوْصُوفٍ. ولَنا، أنَّ المَبِيعَ مُقَدَّرٌ مَعْلُومٌ من جُمْلَةٍ يَصِحُّ بَيْعُها، أشْبَهَ إذا باعَ نِصْفَها، وما ذَكَرَهُ قِياسٌ، وهو لا يَحْتَجُّ بالقِياسِ، ثم لا يَصِحُّ، فإنَّه إذا شَاهَدَ الجُمْلَةَ، فقد شَاهَدَ المَبِيعَ؛ لأنَّه بعضُها.

فصل: وإن قال: بِعْتُكَ مِن هذه الصُّبْرَةِ كلَّ قَفِيزٍ بدِرهمٍ، لم يَصِحَّ؛ لأنَّ "مِن" لِلتَّبْعِيضِ، و"كُلّ" لِلْعَدَدِ، فيكونُ ذلك العَدَدُ منها مَجْهُولًا. [ويحتَمِلُ أن يَصِحَّ البَيْعُ، كما يَصِحُّ فى الإِجارةِ، كلُّ دَلْوٍ بِتَمْرَةٍ، وكلُّ شَهْرٍ بدرهمٍ] (٤). وإن قال: بِعْتُكَ هذه الصُّبْرَةَ الأُخْرَى (٥) بِعَشَرَةِ دراهمَ على أن أَزِيدَكَ قَفِيزًا، أو أنْقُصكَ قَفِيزًا. لم يَصِحَّ؛ لأنَّه لا يَدْرِى أَيَزِيدُهُ أم يَنْقُصُهُ. ولو قال: على أن أَزِيدَكَ قَفِيزًا. لم يَجُزْ؛ لأنَّ القَفِيزَ مَجْهُولٌ. ولو قال: أَزِيدُكَ قَفِيزًا من هذه الصُّبْرَةِ الأُخْرَى. أو وَصَفَهُ بِصِفَةٍ يُعْلَمُ بها، صَحَّ؛ لأنَّ مَعْناه، بِعْتُكَ هذه، وقَفِيزًا من هذه الأُخْرَى بِعشرةِ دراهمَ. وإن قال: علَى أن أَنْقُصكَ قَفِيزًا. لم يَصِحَّ؛ لأنَّ مَعْناه، بِعْتُكَ هذه الصُّبْرَةَ إلَّا قَفِيزًا، كلَّ قَفِيزٍ بِدِرهمٍ، وشىءٍ مَجْهُولٍ. ولو قال: بِعْتُكَ هذه الصُّبْرَةَ، كلَّ قَفِيزٍ بدرهمٍ، على أن أَزِيدَكَ قَفِيزًا من هذه الصُّبْرَةِ الأُخْرَى. لم يَصِحَّ؛ لإفْضائِه إلى جَهالَةِ الثَّمَنِ فى التَّفْصِيلِ؛ لأنَّه يَصِيرُ قَفِيزًا وشَيْئًا بدرهمٍ، والشىءُ لا يَعْرِفانِه؛ لِعَدَمِ مَعْرِفَتِهِما بِكمِّيَةِ ما فى الصُّبْرَةِ من القُفْزَانِ.

Anmerkungen

(٣) أخرجه ابن ماجه، فى: باب الرجل يسقى كل دلو بتمرة ويشترط جلدة، من كتاب الرهون. سننابن ماجه ٢/ ٨١٨.(٤) سقط من: الأصل.(٥) سقط من: الأصل.

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