Wenn er jedoch beabsichtigt, dass ich den Preis eines Qafiz von dem Haufen erlasse und diesen nicht mit einrechne, so ist dies aufgrund der Unkenntnis, die wir bereits erwähnt haben, nicht gültig. Wenn die Anzahl der Qafiz des Haufens für beide bekannt ist, oder er sagt: "Ich verkaufe dir diesen Haufen von zehn Qafiz, jeden Qafiz für einen Dirham, unter der Bedingung, dass ich dir einen Qafiz von diesem Haufen hinzufüge" oder ihn mit einem Merkmal beschreibt, durch das er bekannt wird, so ist dies gültig, da dessen Bedeutung ist: "Ich verkaufe dir jeden Qafiz sowie ein Zehntel eines Qafiz für einen Dirham." Wenn der Qafiz nicht bekannt ist oder er ihn als Schenkung hinzufügt, so ist dies nicht gültig. Wenn er beabsichtigen sollte: "Ich berechne dir den Preis eines Qafiz davon nicht", so ist dies ebenfalls gültig, da sie, sobald sie die Gesamtheit des Haufens kannten, wussten, was vom Preis abgezogen wird. Wenn er sagt: "...unter der Bedingung, dass ich dir einen Qafiz abziehe", so ist dies gültig, da dies bedeutet: "Ich verkaufe dir neun Qafiz für zehn Dirham, und jeden Qafiz für einen Dirham und ein Neuntel." Von Abu Bakr wurde überliefert, dass dies in allen Fällen nach der Analogie zur Lehrmeinung von Ahmad gültig sei, da er eine einzelne Bedingung zulässt. Dies ist jedoch nicht korrekt, da das Verkaufsobjekt unbekannt ist, weshalb sein Verkauf nicht gültig sein kann; dies ist anders als bei einer Bedingung, die nicht zu Unkenntnis führt.
Abschnitt: Wenn er Gegenstände verkauft, deren Teile nicht gleichwertig sind, wie etwa Land, ein Kleidungsstück oder eine Schafherde, so ergeben sich daraus ähnliche Fragestellungen wie bei den Getreidehaufen. Wenn er sagt: "Ich verkaufe dir dieses Land, dieses Haus, dieses Kleidungsstück oder diese Herde für tausend", so ist dies gültig, sofern es besichtigt wurde. Oder er sagt: "Ich verkaufe dir die Hälfte davon, ein Drittel oder ein Viertel für so und so", so ist dies ebenfalls gültig. Wenn er sagt: "Ich verkaufe es dir für jeden Ellen (Dira') einen Dirham" oder "jedes Schaf für einen Dirham", so ist dies gültig, auch wenn sie den Umfang dessen bei Vertragsabschluss nicht kennen, basierend auf dem, was wir beim Getreidehaufen dargelegt haben. Wenn er jedoch sagt: "Ich verkaufe dir von dem Kleidungsstück jeden Ellen für einen Dirham" oder "von der Herde jedes Schaf für einen Dirham", so ist dies nicht gültig, weil es unbekannt ist. Wenn er ihm ein Schaf aus der Herde verkauft, so ist dies nicht gültig, weil die Schafe der Herde unterschiedliche Werte haben, was zu Streitigkeiten führt; dies ist anders als beim Qafiz eines Getreidehaufens, denn dort ist der Verkauf gültig, da dessen Teile gleichwertig sind. Wenn er ihm jedoch einen Ellen des Hauses oder zehn Ellen davon verkauft,
(6) In (A) und (M): "uhsib" (ich berechne). (7) In (M): "yufdi ila jahala" (führt zu Unkenntnis).