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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 210Abschnitt

Übersetzung · DE

Wenn sie damit ein nicht-anteiliges Maß beabsichtigen, so ist dies nicht gültig; aus diesem Grund. Wenn sie jedoch einen anteiligen Teil davon beabsichtigen und beide die Anzahl der Ellen kennen, so ist dies gültig. Dies ist auch die Ansicht von Al-Shafi'i. Abu Hanifa sagte: Es ist nicht gültig, weil der Begriff "Ellen" (Dira') einen bestimmten Fleck (Bucht) bezeichnet und dessen Lage unbekannt ist. Unser Argument ist, dass zehn von hundert deren Zehntel sind; wenn er sagte: "Ich verkaufe dir ein Zehntel davon", wäre dies gültig. Ebenso ist es, wenn er sagt: "Ich verkaufe dir zehn von hundert". Was sie erwähnten, ist nicht zutreffend, denn es ist vielmehr ein Begriff für ein Maß, so wie ein Hohlmaß (Mikyal) ein Begriff für ein Maß ist. Wenn er es also einer Gesamtheit zuschreibt, ist dies ein Teil davon. Wenn sie übereinkommen, dass sie ein nicht-anteiliges Maß davon beabsichtigen, ist der Verkauf nicht gültig. Wenn sie die Ellen des Hauses nicht kennen, ist er nicht gültig, da die Gesamtheit nicht bekannt ist und die Teile des Grundstücks unterschiedlich sind, weshalb sie weder als bestimmt noch als anteilig gelten können. Wenn er sagt: "Ich verkaufe dir von dem Haus von hier bis hier", ist dies zulässig, da es bekannt ist. Wenn er sagt: "Zehn Ellen, beginnend von hier bis dort", bis zu dem Punkt, an dem das Maß endet, ist es nicht gültig, da die Vermessung variiert und die Stelle, an der sie endet, bei Vertragsabschluss nicht bekannt ist. Wenn er sagt: "Ich verkaufe dir meinen Anteil an diesem Haus", ohne dass die Größe seines Anteils daran bekannt ist, oder wenn er sagt: "einen Anteil davon" oder "einen Teil", ist es nicht gültig, weil es unbekannt ist. Wenn sie dies jedoch kennen, ist es gültig. Wenn er sagt: "Ich verkaufe dir die Hälfte meines Hauses, die an dein Haus angrenzt", ist dies nicht gültig, wie explizit festgelegt wurde, da er nicht weiß, wo sie endet, und es somit unbekannt ist.

Abschnitt: Wenn er ihm einen Sklaven aus zwei oder mehr verkauft, ist dies nicht gültig. Dies ist auch die Ansicht von Al-Shafi'i. Abu Hanifa sagte: Wenn er ihm einen Sklaven aus zwei oder drei unter der Bedingung eines Wahlrechts (Khiyar) für ihn verkauft, ist dies gültig, denn...

Anmerkungen

(8) In (M): "kadhalik" (ebenso). (9) Im Original: "manfa'a" (Nutzen) - hier korrigiert zu "buq'a" (Fleck/Ort). (10) In (M): "ghayr salim" (nicht gesund) - hier korrigiert zu "la yasihhu" (nicht gültig). (11) Möglicherweise ist das Korrekte: "kana" (sie waren). (12) Fehlt im Original. (13) Fehlt im Original. (14) Im Original: "wa-sahman" (und einen Teil).

Arabisch (Quelle)

يُرِيدانِ بذلك قَدْرًا غيرَ مُشاعٍ، لم يَصِحَّ؛ لذلك (٨). وإن أرادَا مُشاعًا منها، وهمَا يَعْلَمانِ عَدَدَ ذُرْعانِها، صَحَّ. وبهذا قال الشَّافِعِيُّ. وقال أبو حنيفةَ: لا يَصِحُّ؛ لأنَّ الذِّرَاعَ عِبَارَةٌ عن بُقْعَةٍ (٩) بِعَيْنِها، ومَوْضِعُه مَجْهُولٌ. ولنا، أنَّ عَشَرَةً من مائةٍ عُشْرُها، ولو قال: بِعْتُكَ عُشْرَها. صَحَّ. فكذلك إذا قال: بِعْتُكَ عشرةً من مائةٍ. وما ذَكَرُوه [لا يَصِحُّ] (١٠)، بل هو عِبارَةٌ عن قَدْرٍ، كما أن المِكْيالَ عِبارَةٌ عن قَدْرٍ، فإذا أضافَهُ إلى جُمْلَةٍ كان ذلك جُزْءًا منها. وإن اتَّفَقَا على أنَّهما أرَادَا قَدْرًا منها غيرَ مُشَاعٍ، لم يَصِحَّ البَيْعُ. وإن كان (١١) لا يَعْلَمانِ ذُرْعانَ الدَّارِ، لم يَصِحَّ؛ لأنَّ الجُمْلَةَ غيرُ مَعْلُومَةٍ، وأجْزَاءَ الأَرْضِ مُخْتَلِفَةٌ، فلا يُمْكِنُ أن تكون مُعَيَّنَةً ولا مُشَاعَةً. وإن قال: بِعْتُكَ من الدَّارِ مِن هاهُنا إلى هاهُنا. جازَ؛ لأنَّه مَعْلُومٌ. وإن قال: عَشَرَةَ أَذْرُعٍ، ابْتِداؤُها مِن هاهُنا [إلى هاهُنا] (١٢)، إلى حيث يَنْتَهِى الذَّرْعُ. لم يَصِحَّ؛ لأنَّ الذَّرْعَ يَخْتَلِفُ، والمَوْضِعُ الذى يَنْتَهِى إليه لا يُعْلَمُ حالَ العَقْدِ. ولو قال: بِعْتُكَ نَصِيبِى من هذه الدّارِ. ولا يُعْلَمُ قَدْرُ نَصِيبِه منها (١٣)، أو قال: نَصِيبًا منها أو سَهْمًا (١٤). لم يَصِحَّ؛ لأنَّه مَجْهُولٌ. وإن عَلِما ذلك، صَحَّ. وإن قال: بِعْتُكَ نِصْفَ دارِى ممَّا يَلِى دارَكَ. لم يَصِحَّ، نَصَّ عليه؛ لأنَّه لا يَدْرِى إلى أين يَنْتَهِى، فيكونُ مَجْهُولًا.

فصل: ولو باعَهُ عَبْدًا من عَبْدَيْنِ أو أكْثَرَ، لم يَصِحَّ. وبه قال الشّافِعِيُّ. وقال أبو حنيفةَ: إذا باعَهُ عَبْدًا من عَبْدَيْنِ أو من ثلاثةٍ بِشَرْطِ الخِيارِ له. صَحَّ؛ لأنَّ

Anmerkungen

(٨) فى م: "كذلك".(٩) فى الأصل: "منفعة".(١٠) فى م: "غير سلم".(١١) لعل الصواب: "كانا".(١٢) سقط من: الأصل.(١٣) سقط من: الأصل.(١٤) فى الأصل: "وسهما".

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