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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 238Abschnitt

Übersetzung · DE

verboten sei. Wir entgegnen: Dies stellt keinen Mangel an ihrer Person noch an ihrem Wert dar, daher ist es kein Mangel, ebenso wie eine handwerkliche Fertigkeit. Wir räumen zudem nicht ein, dass der Gesang verboten sei, und selbst wenn wir dies einräumten, so ist lediglich seine Ausübung verboten, nicht jedoch seine bloße Kenntnis. Linkshändigkeit ist kein Mangel, und Schuraih pflegte dies als Reklamationsgrund abzuweisen. Unser Argument ist, dass dies keinen Mangel darstellt, da ihre Arbeit mit einer der beiden Hände die Arbeit mit der anderen ersetzt. Unglaube ist ebenfalls kein Mangel. Dies vertrat auch asch-Schafi'i. Abu Hanifa hingegen sagte: Es ist ein Mangel, da es eine Minderung darstellt, unter Beweis durch das Wort Gottes – Erhaben ist Er –: „Und ein gläubiger Sklave ist besser als ein Götzenanbeter, auch wenn er euch gefallen mag“. Unser Argument ist, dass es unter Sklaven sowohl Muslime als auch Ungläubige gibt, wobei das Ursprüngliche bei ihnen der Unglaube ist. Eine allgemeine Angabe erfordert also nicht das Gegenteil. Dass ein Gläubiger besser ist als ein Ungläubiger, erfordert nicht, dass der Unglaube ein Mangel ist, genauso wie ein Gottesfürchtiger besser ist als jemand anderes, wie Gott – Erhaben ist Er – sagt: „Der Edelste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste unter euch“. Das Fehlen dieser Eigenschaft ist kein Mangel. Dass jemand ein uneheliches Kind ist, stellt keinen Mangel dar. Dies vertrat auch asch-Schafi'i. Abu Hanifa sagte hingegen: Es ist ein Mangel bei einer Sklavin, da sie zum Beischlaf begehrt wird, im Gegensatz zum Sklaven. Unser Argument ist, dass die Abstammung bei Sklaven nicht das Ziel ist, unter Beweis, dass sie hergebracht gekauft werden, ohne dass ihre Abstammung bekannt ist. Dass eine Sklavin nicht kochen oder backen kann oder Ähnliches, ist kein Mangel, da dies ein Handwerk ist und dessen Fehlen somit kein Mangel darstellt, wie bei allen anderen handwerklichen Fertigkeiten. Auch dass sie nicht menstruiert, ist kein Mangel. Asch-Schafi'i sagte: Es ist ein Mangel, wenn es aufgrund des Alters geschieht, da diejenige, die nicht menstruiert, nicht schwanger werden kann. Unser Argument ist, dass die allgemeine Angabe weder die Menstruation erfordert noch deren Fehlen, weshalb ihr Fehlen kein Mangel darstellt, so als wäre es nicht altersbedingt.

Abschnitt: Wenn der Käufer in der Kaufware eine beabsichtigte Eigenschaft bedingt, deren Fehlen ansonsten nicht als Mangel gezählt wird, so ist diese Bedingung gültig und die Eigenschaft wird geschuldet. Bei deren Fehlen steht ihm das Recht auf Rückabwicklung zu, etwa wenn er einen Muslim bedingt und sich herausstellt, dass es ein Ungläubiger ist, oder wenn er eine Sklavin als Jungfrau, mit lockigem Haar, als Köchin oder mit einer bestimmten

Anmerkungen

(22) Al-'Asar: Das Arbeiten mit der linken Hand, nicht mit der rechten. (23) Sure al-Baqara 221. (24) Sure al-Hujurat 13. (25) Im Original: "der Verkauf".

Arabisch (Quelle)

مُحَرَّمٌ. ولَنا، أنَّ هذا ليس بِنَقْصٍ فى عَيْنِها، ولا قِيمَتِها، فلم يكُنْ عَيْبًا كالصِّناعَةِ، ولا نُسَلِّمُ أنّ الغِناءَ مُحَرَّمٌ، وإنْ سَلَّمْناه، فالمُحَرَّمُ اسْتِعْمالُه، لا مَعْرِفَتُه، والعَسَرُ (٢٢) ليس بِعَيْبٍ، وكان شُرَيحٌ يَرُدُّ به. ولنا، أنَّه ليس بِنَقْصٍ، وعَمَلُه بإحْدَى يَدَيْهِ يَقُومُ مَقامَ عَمَلِه بالأُخْرَى، والكُفْرُ ليس بعَيْبٍ. وبه قال الشّافِعِىُّ. وقال أبو حنيفةَ: هو عَيْبٌ؛ لأنَّه نَقْصٌ؛ بدَلِيلِ قَوْلِ اللَّه تعالى {وَلَعَبْدٌ مُؤْمِنٌ خَيْرٌ مِنْ مُشْرِكٍ وَلَوْ أَعْجَبَكُمْ} (٢٣). وَلَنا، أَنّ العَبِيدَ يكونُ فيهم المسلمُ والكافِرُ، والأصلُ فيهم الكُفْرُ، فالإطلاقُ لا يَقْتَضِى خلافَ ذلك، وكوْنُ المُؤْمِنِ خَيْرًا مِن الكافِرِ لا يَقْتَضِى كَوْنَ الكُفْرِ عَيْبًا، كما أنّ المُتَّقِىَ خيرٌ مِن غيرِه، قال اللهُ تعالى: {إِنَّ أَكْرَمَكُمْ عِنْدَ اللَّهِ أَتْقَاكُمْ} (٢٤). ولَيْسَ عَدَمُ ذلك عَيْبًا. وكَوْنُه وَلَدَ زِنًى ليس بِعَيْبٍ. وبهذا قال الشّافِعِىُّ. وقال أبو حنيفةَ: هو عَيْبٌ فى الجارِيَةِ؛ لأنّها تُرادُ للافْتِراشِ، بخلافِ العَبْدِ. ولَنا، أنّ النَّسَبَ فى الرَّقِيقِ غيرُ مَقْصُودٍ، بِدَلِيلِ أنّهم يُشْتَرونَ مَجْلُوبِينَ، غيرَ مَعْرُوفِى النَّسَبِ. وكَوْنُ الجارِيةِ لا تُحْسِنُ الطَّبْخَ أو الخَبْزَ أو نحوَ هذا ليس بِعَيْبٍ؛ لأنَّ هذه حِرْفَةٌ، فلم يكن فَواتُها عَيْبًا، كسائِرِ الصَّنائِعِ، وكَوْنُها لا تَحِيضُ، ليس بِعَيْبٍ. وقال الشَّافعىُّ: هو عَيْبٌ إذا كان لِكِبَرٍ؛ لأنَّ مَن لا تَحِيضُ لا تَحْمِلُ. ولَنا، أنَّ الإطْلَاقَ لا يَقْتَضِى الحَيْضَ، ولا عَدَمَهُ، فلم يكن فَوَاتُه عَيْبًا، كما لو كان لغيرِ الكِبَرِ.

فصل: وإذا اشْتَرَطَ المُشْتَرِى فى المَبِيعِ (٢٥) صِفَةً مَقْصُودَةً مِمَّا لا يُعَدُّ فَقْدُه عَيْبًا، صَحَّ اشْتِرَاطُه، وصَارَتْ مُسْتَحَقَّةً، يَثْبُتُ له خِيارُ الفَسْخِ عندَ عَدَمِها، مثلُ أن يَشْتَرِطَ مُسْلِمًا، فَيِبينَ كافِرًا، أو يَشْتَرِطَ الأمَةَ بِكْرًا أوْ جَعْدَةً أو طَبَّاخَةً، أو ذاتَ

Anmerkungen

(٢٢) العَسَر: العمل بالشمال، دون اليمين.(٢٣) سورة البقرة ٢٢١.(٢٤) سورة الحجرات ١٣.(٢٥) فى الأصل: "البيع".

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