Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 744 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn der Käufer einen Teil davon verkauft hat und dann einen Mangel entdeckt, hat er die Wahl, entweder seinen Teil davon gegen den anteiligen Kaufpreis zurückzugeben oder einen Wertersatz für den Mangel entsprechend seinem Anteil zu verlangen) · ShamelaTranslate