Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 748 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer einen Sklaven verkauft, der Vermögen besitzt, so gehört das Vermögen dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer bedingt es sich aus, sofern die Absicht auf den Sklaven und nicht auf das Vermögen gerichtet war) · ShamelaTranslate