Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 751 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer etwas per Murabaha verkauft und es bekannt wird, dass er seine Kapitalkosten erhöht hat, kann der Käufer den Aufschlag zurückfordern und vom Gewinn abziehen.) · ShamelaTranslate