Und dessen Vorhandensein ist wie dessen Nichtvorhandensein. Bezüglich der verdorbenen Bedingungen (al-shurut al-fasida) gibt es von Ahmad zwei Überlieferungen; eine davon besagt, dass sie den Vertrag verderben, worunter dieser Verkauf fällt. Denn der Verkäufer war mit diesem Preis nur als Gegenleistung unter dieser Bedingung einverstanden. Wenn nun die Bedingung verderblich ist, entfällt das Einverständnis damit, und der Verkauf verdirbt aufgrund des Fehlens der gegenseitigen Zustimmung dazu.
751 - Frage: Er sagte: "Und wer eine Sache mittels Murabaha-Verkaufs (Verkauf mit Gewinnaufschlag) verkauft und dann erfährt, dass er bei seinem Stammkapital (Ra's al-mal) aufgeschlagen hat, so kehrt er zu ihm zurück, um die Erhöhung geltend zu machen, und zieht sie vom Gewinn ab."
Die Bedeutung des Murabaha-Verkaufs ist der Verkauf zum Stammkapital und einem bekannten Gewinn. Es wird vorausgesetzt, dass beide das Stammkapital kennen. Er sagt also: "Mein Stammkapital dafür ist so viel, oder es hat mich hundert gekostet, ich verkaufe es dir dafür und mit einem Gewinn von zehn." Dies ist zulässig, es gibt keinen Widerspruch hinsichtlich seiner Gültigkeit, und wir wissen bei niemandem von einer Ablehnung dessen. Wenn er jedoch sagt: "Ich verkaufe es dir zum Stammkapital, welches hundert ist, und ich mache bei jedem Zehner einen Dirham Gewinn" – oder er sagte: "Deh Yazdeh (Persisch für 'zehn für elf') oder Deh Davazdeh (Persisch für 'zehn für zwölf')" – so hat Ahmad dies missbilligt. Die Missbilligung dessen wurde von Ibn 'Umar, Ibn 'Abbas, Masruq, al-Hasan, 'Ikrama, Sa'id ibn Jubayr und 'Ata' ibn Yasar überliefert. Ishaq sagte: "Es ist nicht zulässig, weil der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unbekannt ist; es ist also nicht zulässig, so wie wenn er es für das verkauft, was sich daraus in der Abrechnung ergibt." Sa'id ibn al-Musayyab, Ibn Sirin, Shurayh, al-Nakha'i, al-Thawri, al-Shafi'i, die Anhänger der Meinung (Ashab al-Ra'y) und Ibn al-Mundhir haben dies für erlaubt erklärt. Und weil das Stammkapital bekannt ist und der Gewinn bekannt ist, ähnelt es dem Fall, wenn er sagt: "...und ein Gewinn von zehn Dirham." Der Grund für die Missbilligung ist, dass Ibn 'Umar und Ibn 'Abbas dies missbilligt haben und uns bei den Gefährten (Sahaba) niemand bekannt ist, der ihnen widersprochen hätte, und weil darin eine Art von Unwissenheit liegt, deren Vermeidung vorzuziehen ist. Dies ist eine Missbilligung der Tadelnswürdigkeit (Karahat Tanzih), und der Verkauf ist korrekt aufgrund dessen, was wir erwähnten. Die Unwissenheit kann durch Berechnung beseitigt werden, daher schadet sie nicht, so wie wenn er es als einen Haufen (Subra) verkaufte, jeden Qafiz für einen Dirham. Was jedoch das anbelangt, was sich in der Berechnung ergibt, so ist es in seiner Gesamtheit und Einzelheit unbekannt. Wenn dies feststeht, kehren wir zur Frage des Buches zurück und sagen: Wann immer er etwas zum Stammkapital und einem Gewinn von zehn verkaufte,
(1) In M: "wad" (ein Druckfehler). (2) Persisch, bedeutet das Vorherige.
ويكونُ وُجُودُه كعَدَمِه. وعن أحمدَ في الشُّرُوطِ الفَاسِدَةِ رِوَايَتانِ؛ إحْداهما، أنَّها تُفْسِدُ العَقْدَ، فيَدْخُلُ فيها هذا البَيْعُ؛ لأنَّ البائِعَ إنَّما رَضِىَ بهذا الثَّمَنِ عِوَضًا عنه بهذا الشَّرْطِ، فإذا فَسَدَ الشَّرْطُ فاتَ الرِّضَى به، فَيَفْسُدُ البَيْعُ؛ لِعَدَمِ التَّرَاضِى به.
٧٥١ - مسألة؛ قال: (وَمَن بَاعَ شَيْئًا مُرَابَحَةً، فعَلِمَ أنَّهُ زَادَ (١) في رَأْسِ مَالِهِ، رَجَعَ عَلَيْهِ بِالزِّيَادَةِ، وحَطَّهَا مِنَ الرِّبْحِ)
معنى بَيْعِ المُرَابَحَةِ، هو البَيْعُ بِرَأْسِ المالِ ورِبْحٍ مَعْلُومٍ، ويُشْتَرَطُ عِلْمُهُما بِرَأْسِ المالِ، فيقول: رأسُ مالِي فيه، أو هو عَلَيَّ بمائةٍ بِعْتُكَ بها، ورِبْحُ عشرةٍ، فهذا جائِزٌ لا خِلَافَ في صِحَّتِه، ولا نَعْلَمُ فيه عندَ أحَدٍ كَرَاهةً. وإن قال: بِعْتُكَ بِرَأْسِ مالِي فيه وهو مائة، وأرْبَحُ في كلِّ عشرةٍ درهمًا، أو قال: [ده يازده. أو ده داوزده] (٢). فقد كَرِهَهُ أحمدُ. وقد رُوِيَتْ كَراهَتُه عن ابنِ عمرَ، وابنِ عَبَّاسٍ، ومَسْرُوقٍ، والحسنِ، وعِكْرِمَةَ، وسَعِيدِ بنِ جُبَيْرٍ، وعَطاءِ بنِ يَسارٍ. وقال إسْحاقُ: لا يجوزُ. لأنَّ الثمنَ مَجْهُولٌ حالَ العَقْدِ، فلم يَجُرْ، كما لو بَاعَهُ بما يَخْرُجُ به في الحِسابِ. ورَخَّصَ فيه سَعِيدُ بنُ المُسَيَّبِ، وابنُ سِيرِينَ، وشُرَيْحٌ، والنَّخَعِيُّ، والثَّوْرِيُّ، والشَّافِعِيُّ، وأصْحابُ الرَّأْىِ، وابنُ المُنْذِرِ. ولأنَّ رَأْسَ المالِ مَعْلُومٌ، والرِّبْحَ مَعْلُومٌ، فأشْبَهَ ما لو قال: ورِبْحُ عَشرَةِ دراهمَ. وَوَجْهُ الكَرَاهَةِ أنَّ ابنَ عمرَ وابنَ عَبَّاسٍ كَرِهَاه، ولم نَعْلَمْ لهما في الصَّحابَةِ مُخَالِفًا، ولأنَّ فيه نَوْعًا من الجَهَالةِ، والتَّحَرُّزُ عنها أولَى. وهذه كَرَاهَةُ تَنْزِيهٍ، والبَيْعُ صَحِيحٌ؛ لما ذَكَرْنا، والجَهَالَةُ يمكنُ إزَالَتُها بالحِسابِ، فلم تَضُرَّ، كما لو بَاعَهُ صُبْرَةً كلَّ قَفِيزٍ بِدِرْهَمٍ، وأمَّا ما يَخْرُجُ به في الحِسَابِ، فمَجْهُولٌ في الجملةِ والتَّفْصِيلِ. إذا ثَبَتَ هذا عُدْنَا إلى مَسْأَلَةِ الكِتابِ، فنقول: متى بَاعَ شَيْئًا بِرَأْسِ مالِه، وربْحِ عشرةٍ،
(١) في م: "واد". تحريف.(٢) فارسي، بمعنى ما تقدم.