Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 752 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er einen geringeren Preis als die tatsächlichen Kapitalkosten angibt, hat der Käufer die Wahl, die Ware zurückzugeben oder den Differenzbetrag auszugleichen, und er kann ihn dazu verpflichten, einen Eid darauf zu schwören, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht wusste, dass die Einkaufskosten höher waren.) · ShamelaTranslate