Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 754 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn die Ware zerstört ist, leisten sie gegenseitige Eide und kehren zum Wert des Gleichartigen zurück, es sei denn, der Käufer möchte den Preis gemäß der Behauptung des Verkäufers zahlen. Wenn sie sich über die Beschaffenheit uneinig sind, so ist die Aussage des Käufers maßgeblich, verbunden mit seinem Eid bezüglich der Beschaffenheit.) · ShamelaTranslate