Die Mühsal ist größer als der Unterschied und die Differenz beim Einfangen eines Vogels aus dem Schlag, und die Gewohnheit verhält sich hier wie die Gewohnheit dort. Wenn es also bei einem abwesenden Objekt trotz der großen Unterschiede und der starken Divergenz der Mühsal für gültig erachtet wird, so ist dies hier erst recht der Fall.
757 - Fragestellung: Er sagte: (Und nicht [der Verkauf] von Fischen in den Teichen [al-Ajam]).
Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Von Ibn Mas'ud wurde überliefert, dass er dies verbot und sagte: "Es ist Gharar." Dies missbilligten auch al-Hasan, al-Nakha'i, Malik, Abu Hanifa, al-Shafi'i, Abu Yusuf und Abu Thawr. Wir kennen niemanden, der ihnen widerspricht, aufgrund des Hadith, den wir erwähnt haben. Die Bedeutung ist, dass der Verkauf im Wasser nicht zulässig ist, außer wenn drei Bedingungen zusammentreffen: Erstens, dass er Eigentum ist. Zweitens, dass das Wasser klar ist und die Betrachtung und Kenntnis [des Fisches] nicht verhindert. Drittens, dass das Fischen und Einfangen möglich ist. Wenn diese Bedingungen zusammentreffen, ist der Verkauf zulässig; denn er ist ein bekanntes, im Eigentum stehendes Objekt, dessen Übergabe möglich ist; daher ist der Verkauf zulässig, wie bei einem Fisch, der in ein Becken gelegt wurde. Wenn eine der genannten Bedingungen fehlt, ist der Verkauf aus diesem Grund nicht zulässig. Wenn alle drei fehlen, ist der Verkauf wegen dreier Mängel unzulässig. Wenn zwei davon fehlen, ist er wegen zweier Mängel unzulässig. Von Umar ibn Abd al-Aziz und Ibn Abi Layla wurde überliefert, dass für jemanden, der einen Teich besitzt, in dem er Fische hält, der Verkauf zulässig ist; denn er ist offenkundig zur Übergabe fähig, was dem gleicht, was bei der Abmessung, Gewichtung und beim Transport einen Aufwand erfordert. Wir argumentieren mit dem, was von Ibn Umar und Ibn Mas'ud überliefert wurde, dass sie sagten: "Kauft keinen Fisch im Wasser, denn er ist Gharar." Und weil der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – den Verkauf von Gharar verbot, und dies gehört dazu. Und weil er zur Übergabe nur nach dem Fischen imstande ist.
(1) Al-Ajama, mit Fatha: Jedes flache, quadratische Becken. (2) In M: "maqdur" (fähig). (3) Überliefert von al-Bayhaqi, in: Kapitel über das, was bezüglich des Verbots des Fischverkaufs im Wasser überliefert wurde, aus dem Buch der Kaufgeschäfte. al-Sunan al-Kubra 5/340. Und von al-Haythami, in: Kapitel über den Verkauf von Gharar und was davon verboten wurde, aus dem Buch der Kaufgeschäfte. Majma' al-Zawa'id 4/80. Beide überlieferten es von Ibn Mas'ud, sowohl als marfu' (auf den Propheten zurückgeführt) als auch als mawquf (auf den Gefährten zurückgeführt). (4) Die Überlieferung des Hadith wurde bereits in der vorherigen Fragestellung dargelegt.
المَشَقَّةِ أكْثَرُ من التَّفاوُتِ والاخْتِلافِ فى إمْساكِ طائِرٍ من البُرْجِ، والعادَةُ تكونُ فى هذا، كالعادَةِ فى ذاك، فإذا صَحَّ فى البَعِيدِ مع كَثْرَةِ التَّفَاوُتِ، وشِدَّةِ اخْتِلَافِ المَشَقَّةِ، فهذا أوْلَى.
٧٥٧ - مسألة؛ قال: (وَلَا السَّمَكِ فى الآجَامِ (١))
هذا قولُ أكْثَرِ أهْلِ العِلْمِ. رُوِىَ عن ابن مَسْعُودٍ، أنَّه نَهَى عَنْه، قال: إنَّه غَرَرٌ. وكَرِهَ ذلك الحَسَنُ، والنَّخَعِىُّ، ومالِكٌ، وأبو حنيفةَ، والشَّافِعِىُّ، وأبو يوسفَ، وأبو ثَوْرٍ. ولا نَعْلَمُ لهم مُخالِفًا؛ لما ذَكَرْنا من الحَدِيثِ. والمعنى لا يجوزُ بَيْعُه فى الماءِ إلَّا أنْ يَجْتَمِعَ ثلاثةُ شُرُوطٍ؛ أحَدُها، أنْ يكونَ مَمْلُوكًا. الثانى، أنْ يكونَ الماءُ رَقِيقًا، لا يَمْنَعُ مُشاهَدَتَه ومَعْرِفَتَه. الثالثُ، أنْ يُمكنَ اصْطِيادُه وإمْساكُه. فإن اجْتَمَعَتْ هذه الشروطُ، جازَ بَيْعُه؛ لأنَّه مَمْلُوكٌ مَعْلُومٌ مقْدُورٌ (٢) على تسْلِيمِه؛ فجازَ بَيْعُه، كالمَوْضُوعِ فى الطَّسْتِ. وإن اخْتَلَّ شَرْطٌ مما ذَكَرْنا، لم يَجُزْ بَيْعُه؛ لذلك. وإن اخْتَلَّتِ الثلاثةُ، لم يَجُزْ بَيْعُه؛ لِثَلاثِ عِلَلٍ. وإن اخْتَلَّ اثْنَانِ منها، لم يَجُزْ بَيْعُه؛ لِعِلَّتَيْنِ. ورُوِىَ عن عُمَرَ بن عبد العَزِيزِ، وابنِ أبى لَيْلَى فى مَن له أجَمَةٌ يَحْبِسُ السَّمَكَ فيها، يجوزُ بَيْعُه؛ لأنَّه يَقْدِرُ على تَسْلِيمِه ظاهِرًا، أشْبَهَ ما يَحْتاجُ إلى مُؤْنَةٍ فى كَيْلِه وَوَزْنِه ونَقْلِه. ولَنا، ما رُوِىَ عن ابنِ عُمرَ وابنِ مَسْعُودٍ، أنَّهما قالا: لا تَشْتَرُوا السَّمَكَ فى الماءِ، فإنَّه غَرَرٌ (٣). ولأنَّ النبىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: نَهَى عَنْ بَيْعِ الغَرَرِ (٤)، وهذا منه. ولأنَّه لا يَقْدِرُ على تَسْلِيمِه إلَّا بعد اصْطِيادِه،
(١) الأجمة، بالفتح: كل بيت مربع مسطح.(٢) فى م: "مقدر".(٣) أخرجه البيهقى، فى: باب ما جاء فى النهى عن بيع السمك فى الماء، من كتاب البيوع. السنن الكبرى ٥/ ٣٤٠. والهيثمى، فى: باب بيع الغرر وما نهى عنه، من كتاب البيوع. مجمع الزوائد ٤/ ٨٠. كلاهما عن ابن مسعود مرفوعا وموقوفا.(٤) تقدم تخريجه فى المسألة السابقة.