darüber hinaus. Wenn er sie danach durch einen neuen Vertrag von ihm kauft und den Dirham auf den Preis anrechnet, so ist dies gültig, da der Verkauf frei von einer verderblichen Bedingung ist. Es ist möglich, dass der Kauf, der für Umar getätigt wurde, auf diese Weise zustande kam; dies ist also die Interpretation, um sein Handeln mit dem Bericht, der Übereinstimmung mit dem Analyseschluss (Qiyas) und der Ansicht der Imame, die die Ungültigkeit des Arbun vertreten, in Einklang zu bringen. Wenn er in diesem Fall die Ware nicht kauft, hat der Verkäufer keinen Anspruch auf den Dirham, da er ihn ohne Gegenleistung nimmt, und der Eigentümer kann ihn zurückfordern. Es ist nicht zulässig, ihn als Entschädigung für das Warten und die Verzögerung des Verkaufs deswegen zu deklarieren, denn wäre es eine Entschädigung dafür, dürfe man ihn im Falle des Kaufs nicht auf den Preis anrechnen. Zudem ist eine Entschädigung für das Warten bei einem Verkauf nicht zulässig, und selbst wenn sie zulässig wäre, müsste ihr Betrag bekannt sein, wie bei der Pacht (Ijarah).
767 - Frage: Er sagte: "Wenn er sagt: Ich verkaufe dir dies für so viel, unter der Bedingung, dass ich von dir den Dinar für so und so viel wechsle, kommt der Verkauf nicht zustande. Ebenso, wenn er es ihm für Gold verkauft, unter der Bedingung, dass er von ihm Dirham zu einem Wechselkurs nimmt, den beide erwähnten."
Die Gesamtheit davon ist, dass der Verkauf unter dieser Bedingung nichtig ist, da er im Vertrag bedangt hat, ihn mit dem Preis zu wechseln, zu dem der Vertrag zustande kam. Der Geldwechsel ist ein Verkaufsvertrag, womit es sich um zwei Verkäufe in einem Verkauf handelt. Ahmad sagte: Dies ist seine Bedeutung. Es wurde von Abu Huraira überliefert, der sagte: Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) hat zwei Verkäufe in einem Verkauf untersagt. Dies wurde von al-Tirmidhi ausgegeben, der sagte: Ein hasan sahih Hadith. Es wurde auch von Abdullah ibn Amr vom Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) überliefert. Dies gilt für alles, was in dieser Bedeutung liegt, wie wenn er sagt: Ich verkaufe dir mein Haus hier, unter der Bedingung, dass ich dir mein anderes Haus für so viel verkaufe, oder unter der Bedingung, dass du mir dein Haus verkaufst.
(1) Im Original: "la yusarifuhu" (er wechselt ihn nicht). (2) In: Kapitel über das, was über das Verbot von zwei Verkäufen in einem Verkauf überliefert wurde, aus den Kapiteln der Verkäufe. Aridat al-Ahwadhi 5/239. Ebenso von al-Nasa'i ausgegeben, im: Kapitel über zwei Verkäufe in einem Verkauf, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Mujtaba 7/260. Und Imam Malik, im: Kapitel über das Verbot von zwei Verkäufen in einem Verkauf, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Muwatta 2/663. Und Imam Ahmad, im: Al-Musnad 2/432, 475, 503. (3) Der Hadith von Abdullah ibn Amr wird im zweiten Abschnitt dieser Frage folgen.
لك. ثمَّ اشْتَراها منه بعد ذلك بِعَقْدٍ مُبْتَدِىءٍ وحَسَبَ الدِّرْهَمَ من الثَّمَنِ، صَحَّ، لأنَّ البَيْعَ خَلا عن الشَّرْطِ المُفْسِدِ. ويَحْتَمِلُ أنَّ الشِّراءَ الذى اشْتُرِىَ لِعمرَ كان على هذا الوَجْهِ، فيُحْمَلُ عليه جَمْعًا بين فِعْلِه وبين الخَبَرِ، ومُوافَقَةِ القِيَاسِ، والأئِمَّةِ القائِلِينَ بِفَسادِ العُرْبُونِ. وإن لم يَشْتَرِ السِّلْعَةَ فى هذه الصُّورَةِ، لم يَسْتَحِقّ البائِعُ الدِّرْهَمَ؛ لأنَّه يَأْخُذُه بغيرِ عِوَضٍ، ولِصاحِبِه الرُّجُوعُ فيه، ولا يَصِحُّ جَعْلُه عِوَضًا عن انْتِظارِه، وتَأْخيرِ بَيعِه من أجْلِه، لأنَّه لو كان عِوَضًا عن ذلك، لَما جازَ جَعْلُه من الثَّمَنِ، فى حال الشِّراءِ، ولأنَّ الانْتِظارَ بِالبَيْعِ لا تجوزُ المُعاوَضَةُ عنه، ولو جازَتْ لَوَجَبَ أن يكونَ مَعْلُومَ المِقْدارِ، كما فى الإِجارَةِ.
٧٦٧ - مسألة، قال: (وإذَا قال: بِعْتُكَ بِكَذَا عَلَى أنْ آخُذَ مِنْكَ الدِّينَارَ بِكَذَا. لم يَنْعَقِدِ البَيْعُ، وكَذلِك إنْ بَاعَهُ بِذَهَبٍ، عَلَى أنْ يَأْخُذَ مِنْهُ دَرَاهِمَ بِصَرْفٍ ذَكَرَاهُ)
وجُمْلَتُه، أنَّ البَيْعَ بهذه الصِّفَةِ باطِلٌ؛ لأنَّه شَرَطَ فى العَقْدِ أن يُصارِفَه (١) بالثَّمَنِ الذى وَقَعَ العَقْدُ به، والمُصارَفَةُ عَقْدُ بَيْعٍ، فيكون بَيْعَتانِ فى بَيْعَةٍ. قال أحمدُ: هذا مَعْناه، وقد رَوَى أبو هُرَيْرَةَ قال: نَهَى رسولُ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- عن بَيْعَتَيْنِ فى بَيْعَةٍ. أخْرَجَه التِّرمِذِيُّ (٢)، وقال: حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ، وَرُوِىَ أيضًا عن عبدِ اللهِ بن عَمْرٍو (٣)، عن النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، وهكذا كلُّ ما كان فى مَعْنَى هذا، مثل أن يقولَ: بِعْتُكَ دارِى هذه على أن أبِيعَكَ دارِى الأُخْرَى بكذا. أو على أن تَبِيعَنِى دارَك.
(١) فى الأصل: "لا يصارفه".(٢) فى: باب ما جاء فى النهى عن بيعتين فى بيعة، من أبواب البيوع. عارضة الأحوذى ٥/ ٢٣٩.كما أخرجه النسائى، فى: باب بيعتين فى بيعة، من كتاب البيوع. المجتبى ٧/ ٢٦٠. والإِمام مالك، فى: باب النهى عن بيعتين فى بيعة، من كتاب البيوع. الموطأ ٢/ ٦٦٣. والإِمام أحمد، فى: المسند ٢/ ٤٣٢، ٤٧٥، ٥٠٣.(٣) حديث عبد اللَّه بن عمرو سيأتى فى الفصل الثانى من هذه المسألة.