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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 353

Übersetzung · DE

und an-Nakha'i. Abu Hanifa hingegen erlaubte den Verkauf sämtlicher Hunde sowie die Entgegennahme ihres Preises; von ihm gibt es jedoch eine Überlieferung bezüglich des reißenden Hundes, dass dessen Verkauf nicht zulässig sei. Die Anhänger von Malik waren unterschiedlicher Auffassung: Einige von ihnen sagten, es sei nicht zulässig. Andere sagten, der Hund, dessen Haltung erlaubt ist, dürfe verkauft werden, jedoch sei dies verwerflich (Makruh). Diejenigen, welche den Verkauf erlaubten, argumentierten mit dem, was von Jabir überliefert wurde, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – den Preis für den Hund und für die Katze untersagte, außer für den Jagdhund. Ferner sei es erlaubt, Nutzen daraus zu ziehen, eine Übereignung ist rechtsgültig und die Einsetzung als Vermächtnis ist zulässig, daher sei auch sein Verkauf zulässig, wie beim Esel. Unsere Beweisführung stützt sich auf das, was Abu Mas'ud al-Ansari überlieferte, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – den Preis für den Hund, das Entgelt für eine Prostituierte und die Gabe für einen Wahrsager untersagte. Von Rafi' ibn Khadij wurde berichtet, dass er sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – sagte: „Der Preis für den Hund ist abscheulich (Khabith), das Entgelt für eine Prostituierte ist abscheulich, und der Verdienst eines Schröpfers ist abscheulich.“ Dies ist ein übereinstimmend (Muttafaq 'alayhi) überlieferter Hadith. Von Ibn 'Abbas wurde überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – untersagte...

Anmerkungen

(1) Herausgegeben von al-Nasa'i in: Kapitel über die Erlaubnis für den Preis eines Jagdhundes, aus dem Buch der Jagd, und Kapitel über die Ausnahmen, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Mujtaba 7/168, 272. Und von Imam Ahmad im: Musnad 3/317, 339. (2) In [M] findet sich der Zusatz: „übereinstimmend (Muttafaq 'alayhi) überliefert“.

(3) Die erste Überlieferung wurde herausgegeben von al-Bukhari in: Kapitel über den Preis des Hundes aus dem Buch der Verkäufe, Kapitel über den Verdienst der Prostituierten und der Sklavinnen..., Kapitel über das Entgelt für Prostituierte und die ungültige Ehe aus dem Buch der Scheidung, aus dem Buch der Pacht, Kapitel über die Wahrsagerei aus dem Buch der Medizin, Kapitel über jemanden, der einen Bildermacher verflucht, aus dem Buch der Kleidung. Sahih al-Bukhari 3/110, 122, 7/79, 176, 217. Und von Muslim in: Kapitel über das Verbot des Preises für den Hund... aus dem Buch der Bewässerung/Landwirtschaft, Sahih Muslim 3/1199. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel über die Preise der Hunde aus dem Buch der Verkäufe. Sunan Abi Dawud 2/250. Von al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was über die Verwerflichkeit des Entgelts für Prostituierte gekommen ist, aus den Kapiteln der Ehe, und im Kapitel über den Preis für den Hund, aus den Kapiteln der Verkäufe, und im Kapitel über das Entgelt für den Wahrsager, aus den Kapiteln der Medizin. 'Aridat al-Ahwadhi 5/67, 276, 8/228, 229. Von al-Nasa'i in: Kapitel über das Verbot des Preises für den Hund aus dem Buch der Jagd und der Schlachtungen, und Kapitel über den Verkauf des Hundes aus dem Buch der Verkäufe. Al-Mujtaba 7/167, 272. Von Ibn Majah in: Kapitel über das Verbot des Preises für den Hund und das Entgelt der Prostituierten... aus dem Buch der Handelsgeschäfte. Sunan Ibn Majah 2/730. Von al-Darimi in: Kapitel über das Verbot des Preises für den Hund aus dem Buch der Verkäufe. Sunan al-Darimi 2/255. Von Imam Malik in: Kapitel über das, was bezüglich des Preises für den Hund überliefert wurde, aus dem Buch der Verkäufe. Al-Muwatta 2/656. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/118-120. Die zweite Überlieferung wurde nicht von al-Bukhari herausgegeben; siehe Tuhfat al-Ashraf 3/142. Herausgegeben von Muslim in: Kapitel über das Verbot des Preises für den Hund und des Entgelts für den Wahrsager... aus dem Buch der Bewässerung/Landwirtschaft, Sahih Muslim 3/1199. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel über den Verdienst des Schröpfers aus dem Buch der Verkäufe. Sunan Abi Dawud 2/238. Von al-Tirmidhi in: Kapitel über den Preis für den Hund aus den Kapiteln der Verkäufe. 'Aridat al-Ahwadhi 5/276. Von al-Nasa'i in: Kapitel über das Verbot des Preises für den Hund aus dem Buch der Jagd. Al-Mujtaba 7/167. Und von Imam Ahmad im Musnad 3/464, 465.

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