Es ist nicht zulässig, Geparden, Falken und Ähnliches zu verkaufen, da diese unrein sind; daher ist ihr Verkauf nicht erlaubt, wie auch beim Hund. Unsere Argumentation dazu ist, dass es sich um ein Tier handelt, dessen Haltung erlaubt ist und das einen zulässigen Nutzen bietet, ohne dass eine Androhung für das Halten ausgesprochen wurde, weshalb sein Verkauf wie beim Maultier erlaubt ist. Was sie [die Gegner] vorbrachten, wird durch das Maultier und den Esel entkräftet, da kein Zweifel an der Zulässigkeit ihres Verkaufs besteht, und ihr rechtlicher Status entspricht dem der Raubtiere hinsichtlich der Reinheit, Unreinheit sowie der Erlaubnis, sie zu halten und zu nutzen. Was den Hund betrifft, so hat das islamische Recht das Halten unter Androhung verboten, außer im Bedarfsfall; somit ist seine Erlaubnis nur durch die Notwendigkeit begründet, anders als bei anderen Tieren. Zudem gilt das Grundprinzip der Erlaubnis, basierend auf dem Wort Gottes, des Erhabenen: „Doch Allah hat das Kaufen und Verkaufen erlaubt“ (4). Aufgrund der von uns angeführten Gründe bleibt es dabei, dass das, was das islamische Recht nicht explizit ausgenommen hat, aufgrund der ursprünglichen Erlaubnis weiterhin erlaubt ist, da die Gründe für das Verbot bei anderen Tieren hier nicht vorliegen.
Was die Katze betrifft, so sagte al-Khiraqi: Ihr Verkauf ist zulässig. Dies ist auch die Ansicht von Ibn Abbas, al-Hasan, Ibn Sirin, al-Hakam, Hammad, al-Thawri, Malik, al-Shafi'i, Ishaq und den Gelehrten der Vernunft (Ashab al-Ra'y). Von Ahmad ist überliefert, dass er ihren Preis ablehnte (makruh). Dies wurde auch von Abu Hurayra, Tawus, Mujahid und Jabir ibn Zayd berichtet. Abu Bakr wählte diese Ansicht, aufgrund dessen, was Muslim (5) von Jabir überlieferte, dass dieser nach dem Preis für eine Katze gefragt wurde und antwortete: „Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hat das untersagt.“ In einem anderen Wortlaut, den Abu Dawud von Jabir überlieferte, heißt es, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Verbot des Preises für die Katze aussprach. Al-Tirmidhi sagte: „Dies ist ein guter (hasan) Hadith, doch in seiner Überlieferungskette (isnad) gibt es eine Unstimmigkeit.“
Unsere Gegenargumentation stützt sich auf das, was wir bezüglich der zur Jagd genutzten Raubtiere erwähnt haben. Der Hadith ist entweder auf nicht im Besitz befindliche Katzen oder solche ohne Nutzen zu beziehen, basierend auf dem, was wir erläutert haben. Zudem wurde der Verkauf als Weg eingeführt, um den Bedarf zu decken und den zulässigen Nutzen in Anspruch zu nehmen, damit jeder Einzelne von dem profitieren kann, was sich im Besitz des anderen befindet und dessen Nutzen erlaubt ist. Daher sollte dies auch hier gelten, damit jeder...
(3) Im Originalmanuskript ausgelassen. (4) Sure al-Baqara 275. (5) In: Kapitel über das Verbot des Preises für den Hund..., aus dem Buch der Bewässerung (Musaqat). Sahih Muslim 3/1199. Und Abu Dawud, in: Kapitel über den Preis für die Katze, aus dem Buch der Kaufgeschäfte. Sunan Abi Dawud 2/250. Und al-Tirmidhi, in: Kapitel über das, was über die Abneigung gegen den Preis für den Hund und die Katze berichtet wurde, aus den Toren der Kaufgeschäfte. Aridat al-Ahwadhi 5/279, 280.
لا يجوزُ بَيْعُ الفَهْدِ، والصَّقْرِ، ونحوِهما؛ لأنَّها نَجِسَةٌ، فَلَم يَجُزْ بَيْعُها، كالكَلْبِ. ولَنا، أنَّه حَيَوانٌ أُبِيحَ اقْتِناؤُه، وفيه نَفْعٌ مُباحٌ، من غيرِ وَعيدٍ في حَبْسِه، فأُبِيحَ بَيْعُه (٣) كالبَغْلِ، وما ذَكَراه يَبْطُلُ بالبَغْلِ، والحِمارِ، فإنَّه لا خِلافَ في إباحَةِ بَيْعِها، وحُكْمُها حُكْمُ سِباعِ البَهائِمِ في الطَّهارَةِ، والنَّجاسَةِ، وإباحَةِ الاقْتِناءِ، والانتِفاعِ. وأمَّا الكَلْبُ فإنَّ الشَّرْعَ تَوَعَّدَ على اقْتِنائِه وحَرَّمَه، إلَّا في حال الحاجَةِ، فصارَتْ إباحَتُه ثابِتَةً، بِطَرِيقِ الضَّرُورَةِ، بِخِلافِ غيرِه، ولأنَّ الأصْلَ الإباحَةُ؛ بِدَلِيلِ قولِ اللهِ تعالى: {وَأَحَلَّ اللَّهُ الْبَيْعَ} (٤). ولما ذَكَرْنا من المَعْنَى خَرَجَ منه ما اسْتَثْناه الشَّرْعُ؛ لِمَعانٍ غيرِ مَوْجُودَةٍ في هذا، فبَقِىَ على أصْلِ الإباحَةِ. وأمَّا الهِرُّ، فقال الخِرَقِيُّ: يجوزُ بَيْعُها. وبه قال ابنُ عَبّاسٍ، والحسنُ، وابنُ سِيرِينَ، والحَكَمُ، وحَمَّادٌ، والثَّوْرِيُّ، ومالِكٌ، والشَّافِعِيُّ، وإسْحاقُ، وأصْحابُ الرَّأْىِ. وعن أحمدَ أنَّه كَرِهَ ثَمَنَها. وَرُوِىَ ذلك عن أبي هريرةَ، وطاوُسٍ، ومُجاهِدٍ، وجابِرِ بن زَيْدٍ. واخْتارَه أبو بكرٍ؛ لما رَوَى مُسْلِمٌ (٥) عن جابِرٍ، أنَّه سُئِلَ عَنْ ثَمَنِ السِّنَّوْرِ، فقال: زَجَرَ النَّبِيُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- عَنْ ذَلِكَ. وفي لَفْظٍ رواهُ أبو داودَ عن جابِرٍ، أنَّ النَّبِيَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- نَهَى عَنْ ثَمَنِ السِّنَّوْرِ. قال التِّرْمِذِيُّ: هذا حَدِيثٌ حَسَنٌ، وفي إسْنادِهِ اضْطِرابٌ. ولَنا، ما ذَكَرْنا فيما يُصادُ به مِن السِّباعِ، ويُحْمَلُ الحَدِيثُ على غيرِ المَمْلُوكِ منها، أو ما لا نَفْعَ فيه منها؛ بِدَلِيلِ ما ذَكَرْنا، ولأنَّ البَيْعَ شُرِعَ طَرِيقًا لِلتَّوَصُّلِ إلى قَضاءِ الحاجَةِ، واسْتِيفاءِ المَنْفعَةِ المُباحَةِ؛ لِيَصِلَ كلُّ واحِدٍ إلى الانْتِفاعِ بما في يَدِ صاحِبِه، ممَّا يُباحُ الانْتِفاعُ به، فيَنْبَغِى أن يُشْرَعَ ذلك فيه؛ لِيَصِلَ
(٣) سقط من: الأصل.(٤) سورة البقرة ٢٧٥.(٥) في: باب تحريم ثمن الكلب. . .، من كتاب المساقاة. صحيح مسلم ٣/ ١١٩٩. وأبو داود، في: باب في ثمن السنور، من كتاب البيوع. سنن أبي داود ٢/ ٢٥٠. والترمذي، في: باب ما جاء في كراهية ثمن الكلب والسنور، من أبواب البيوع. عارضة الأحوذي ٥/ ٢٧٩، ٢٨٠.