wie Schweiß, und weil es von einem Menschen stammt, ist es anderen menschlichen Körperteilen gleichzusetzen. Die erste Ansicht ist jedoch zutreffender, da es sich um Milch handelt, die sichtbar ist und von der man einen Nutzen hat, weshalb ihr Verkauf zulässig ist, wie bei der Milch eines Schafes. Zudem darf eine Gegenleistung dafür im Rahmen der Lohnung einer Amme entgegengenommen werden, weshalb es dem Nutzen (al-manafi') ähnelt. Es unterscheidet sich vom Schweiß, da dieser keinen Nutzen hat; deshalb wird der Schweiß eines Schafes nicht verkauft, seine Milch hingegen schon. Alle anderen Körperteile eines Menschen dürfen verkauft werden, sofern es sich um Sklaven (al-'abd) oder Sklavinnen (al-ama) handelt. Der Verkauf eines freien Menschen ist hingegen verboten, da dieser nicht im Eigentum steht, und der Verkauf eines abgetrennten Körperteils ist verboten, da dieser keinen Nutzen hat.
Abschnitt: Es gibt eine Meinungsverschiedenheit in der Überlieferung bezüglich des Verkaufs von Grundstücken in Mekka und der Vermietung ihrer Häuser. Es wurde überliefert, dass dies nicht zulässig sei. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa, Malik, ath-Thawri und Abu 'Ubaid. Ishaq missbilligte dies aufgrund dessen, was 'Amr ibn Shu'aib von seinem Vater von seinem Großvater überlieferte, der sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte über Mekka: „Weder dürfen ihre Grundstücke verkauft noch ihre Häuser vermietet werden.“ Al-Athram überlieferte dies mit seinem Isnad (14). Von Mujahid wurde vom Propheten (s.a.w.) überliefert, dass er sagte: „Mekka ist heilig; der Verkauf ihrer Grundstücke ist verboten, ihre Vermietung ist verboten.“ Dies ist ein expliziter Text (nass), den Sa'id ibn Mansur in seinem „Sunan“ überlieferte (14). Es wurde überliefert, dass sie zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.w.) als „as-Sawa'ib“ bezeichnet wurden. Dies erwähnte Musaddad in seinem „Musnad“ (16). Dies liegt daran, dass sie durch Gewalt (anwatan) erobert und nicht aufgeteilt wurde, weshalb sie als Stiftungsvermögen (waqf) galt; daher durfte sie nicht verkauft werden, wie der gesamte Boden, den die Muslime mit Gewalt eroberten, ohne ihn aufzuteilen. Der Beweis dafür, dass sie mit Gewalt erobert wurde, ist die Aussage des Gesandten Allahs (s.a.w.): „Allah hielt den Elefanten von Mekka fern und stellte Seinen Gesandten und die Gläubigen über sie. Sie wurde vor mir niemandem erlaubt und wird nach mir niemandem erlaubt sein, und sie wurde mir nur für eine Stunde des Tages erlaubt.“ (Gemeinsam überliefert (17)). Umm Hani' berichtete
(14) Beide Überlieferungen wurden von al-Hakim herausgegeben, im Kapitel „Mekka ist ein Rastplatz, weder dürfen ihre Grundstücke verkauft noch ihre Häuser vermietet werden“, aus dem Buch der Geschäfte. Al-Mustadrak 2/53. Und al-Haythami, im Kapitel „Vermietung der Häuser in Mekka“, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Majma' az-Zawa'id 3/297. (15) D.h. die Grundstücke Mekkas. (16) Herausgegeben von Ibn Maja, im Kapitel „Miete der Häuser in Mekka“, aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Ibn Maja 2/1037. (17) Herausgegeben von al-Bukhari, im Kapitel „Das Aufschreiben von Wissen“, aus dem Buch des Wissens, und im Kapitel „Wie man eine Fundsache aus Mekka erkennt“, aus dem Buch der Fundsachen. Sahih al-Bukhari 1/38, 3/164, 165. Und Muslim, im Kapitel „Über das Verbot von Mekka und der Jagd darin...“, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Sahih Muslim 2/988, 989. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, im Kapitel „Über die Unverletzlichkeit des Heiligtums von Mekka“, aus dem Buch der Riten. Sunan Abi Dawud 1/465. Und ad-Darimi, im Kapitel „Über das Verbot der Fundsache für den Pilger“, aus dem Buch der Geschäfte. Sunan ad-Darimi 2/265. Und Imam Ahmad, im Musnad 2/238.
كالعَرَقِ، ولأنَّه من آدَمِىٍّ، فأشْبَهَ سائِرَ أجْزائِه. والأوَّلُ أصَحُّ؛ لأنَّه لَبَنٌ ظاهِرٌ مُنْتَفَعٌ به، فجازَ بَيْعُه، كلَبَنِ الشَّاةِ، ولأنَّه يجوزُ أخْذُ العِوَضِ عنه فى إجارَةِ الظِّئْرِ، فأشْبَه المَنافِعَ، ويُفارِقُ العَرَقَ، فإنَّه لا نَفْعَ فيه، ولذلك لا يُباعُ عَرَقُ الشَّاةِ، ويُباعُ لَبَنُها. وسائِرُ أجْزاءِ الآدَمِىِّ يجوزُ بَيْعُها، فإنَّه يجُوزُ بَيْعُ العَبْدِ، والأمَةِ، وإنَّما حُرِّمَ بَيْعُ الحُرِّ؛ لأنَّه لَيْسَ بمَمْلُوكٍ، وحُرِّمَ بَيْعُ العُضْوِ المَقْطُوعِ؛ لأنَّه لا نَفعَ فيه.
فصل: واخْتَلَفَتِ الرِّوايَةُ فى بَيْعِ رِباعِ مَكَّةَ، وإجارَةِ دُورِها، فَرُوِىَ أنَّ ذَلك غيرُ جائِزٍ. وهو قولُ أبى حنيفةَ، ومالِكٍ، والثَّوْرِىِّ، وأبى عُبَيْدٍ. وكَرِهَه إسْحاقُ؛ لما رَوَى عَمْرُو بنُ شُعَيْبٍ، عن أبِيهِ، عن جَدِّهِ، قال: قال رسولُ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فى مَكَّةَ: "لَا تُبَاعُ رِبَاعُهَا، وَلَا تُكْرَى بُيُوتُهَا". رواه الأثْرَمُ بإسْنادِهِ (١٤). وعن مُجاهِدٍ، عن النبىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، أنَّه قال: "مَكَّةُ حَرَامٌ بَيْعُ رِبَاعِهَا، حَرَامٌ إجَارَتُها". وهذا نَصٌّ رواه سَعِيدُ بنُ مَنْصُورٍ، فى "سُنَنِهِ" (١٤). وروى أنَّها كانت تُدْعَى (١٥) السَّوَائِبَ، على عَهْدِ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-. ذَكَرَه مُسَدَّدٌ فى "مُسْنَدِه" (١٦)، ولأنَّها فُتِحَتْ عَنْوَةً، ولم تُقَسَّمْ، فكانت مَوْقُوفَةً، فلم يَجُزْ بَيْعُها، كسائِر الأرْضِ التى فَتَحَها المسلمون عَنْوَةً، ولم يُقَسِّموها، والدَّلِيلُ على أنَّها فُتِحَتْ عَنْوَةً، قولُ رسُولِ اللَّه -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "إنَّ اللهَ حَبَسَ عَنْ مَكَّةَ الفِيلَ، وسَلَّطَ عَلَيْها رَسُولَه والمُؤْمِنِينَ، وَإنَّها لَمْ تَحِلَّ لأَحَدٍ قَبْلِى، ولا تَحِلُّ لأَحَدٍ بَعْدِى، وإنَّما أُحِلَّتْ لِى سَاعَةً من نَهَارٍ". مُتَّفَقٌ عليه (١٧). ورَوَتْ أمُّ هَانِىءٍ
(١٤) وأخرجهما الحاكم، فى: باب مكة مناخ لا تباع رباعها ولا تواجر بيوتها، من كتاب البيوع. المستدرك ٢/ ٥٣. والهيثمى، فى: باب إجارة بيوت مكة، من كتاب الحج. مجمع الزوائد ٣/ ٢٩٧.(١٥) أى رباع مكة.(١٦) وأخرجه ابن ماجه، فى: باب أجر بيوت مكة، من كتاب المناسك. سنن ابن ماجه ٢/ ١٠٣٧.(١٧) أخرجه البخارى، فى: باب كتابة العلم، من كتاب العلم، وفى: باب كيف تعرف لقطة مكة، من كتاب اللقطة. صحيح البخارى ١/ ٣٨، ٣/ ١٦٤، ١٦٥. ومسلم، فى: باب تحريم مكة وصيدها. . .، =