Wenn dies in einem Land des Islams geschieht, dann ist das Offensichtliche seine Erlaubtheit, da die Muslime in ihrem Land den Verkauf dessen, dessen Verkauf offensichtlich nicht zulässig ist, nicht dulden. Die zweite Kategorie ist dasjenige, dessen Ursprung die Erlaubtheit ist, wie Wasser, das man verändert vorfindet, bei dem man jedoch nicht weiß, ob es sich durch Unreinheit verändert hat oder durch etwas anderes; es gilt im Urteil als rein, da der Grundzustand die Reinheit ist und man von dieser nicht ohne Gewissheit oder einen offensichtlichen Beweis abweicht, und keiner von beiden ist vorhanden. Die Grundlage hierfür ist der Hadith von 'Abdallah ibn Zayd, der sagte: Es wurde beim Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) über den Mann geklagt, dem es während des Gebets so vorkommt, als würde er etwas finden; er sagte: "Er soll nicht weggehen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch findet." Dies ist übereinstimmend überliefert (53). Die dritte Kategorie ist dasjenige, für das kein Ursprung bekannt ist, wie bei einem Mann, in dessen Besitz sich Halal und Haram befindet; dies ist das Zweifelhafte (Shubha), das zu lassen besser ist, wie wir erwähnt haben, und in Übereinstimmung mit dem, was vom Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) überliefert wurde, dass er eine heruntergefallene Dattel fand und sagte: "Wäre ich nicht in Sorge, dass sie von der Sadaqa stammt, hätte ich sie gegessen." (54) Dies gehört zum Bereich der Gottesfurcht (Wara').
Ahmad (Allah habe Erbarmen mit ihm) pflegte die Geschenke des Herrschers nicht anzunehmen, und er missbilligte es, wenn sein Sohn oder sein Onkel diese annahmen, und er war diesbezüglich streng. Zu jenen, die sie nicht annahmen, gehörten Sa'id ibn al-Musayyib, al-Qasim, [Busr] (55) ibn Sa'id, Muhammad ibn Wasi', al-Thawri und Ibn al-Mubarak. Dies geschah bei ihnen aus Gründen der Gottesfurcht und Vorsicht, nicht weil sie diese für haram hielten, denn Ahmad sagte: "Die Geschenke des Herrschers sind mir lieber als die Sadaqa." Und er sagte: "Es gibt niemanden unter den Muslimen, der nicht einen Anteil an diesem Geld hat, wie könnte ich also sagen, dass es unrechtmäßig erworbenes Gut (Suht) ist?" Zu denen, die ihre Geschenke annahmen, gehörten Ibn 'Umar, Ibn 'Abbas, 'A'ischa und andere Gefährten, ebenso wie al-Hasan, al-Husayn und 'Abdallah ibn Ja'far. Auch al-Hasan al-Basri, Makhul und al-Zuhri erteilten hierfür eine Erlaubnis.
(53) Die Quellenangabe wurde bereits bei 1/262 vorgebracht. (54) Die Quellenangabe wurde bereits bei 4/116 vorgebracht. Zur Quellenangabe hinzuzufügen ist: al-Musnad 3/119, 132, 184, 193, 241, 258, 291, 292. (55) Im Original ausgelassen. In M steht: "wa-Busr". Es handelt sich um Busr ibn Sa'id al-Madani, den Gottesfürchtigen, ein Klient (Mawla) von Ibn al-Hadrami, ein Tabi'i. Er war zuverlässig (Thiqa) und überlieferte viele Hadithe. Er starb im Jahr einhundert in Medina. Tahdhib al-Tahdhib 1/437, 438.
إنْ كان ذلك فى بَلَدِ الإسلامِ، فالظّاهِرُ إباحَتُها؛ لأنّ المُسْلِمِينَ لا يُقِرُّونَ فى بَلَدِهِم بَيْعَ ما لا يَحِلُّ بَيْعُه ظاهِرًا. والثّانى، ما أصلُه الإباحَةُ، كالماءِ يَجِدُه مُتَغَيِّرًا، لا يَعْلَمُ أبِنَجاسَةٍ تَغَيَّرَ، أم بغَيْرِها؟ فهو طاهِرٌ فى الحُكْمِ؛ لأنّ الأصلَ الطَّهارَةُ، فلا نزُولُ عنها إلّا بِيَقِينٍ أو ظاهِرٍ، ولم يُوجَدْ واحِدٌ مِنهما. والأصلُ فى ذلك حَدِيثُ عبدِ اللهِ ابن زَيْدٍ، قال: شُكِىَ إلى النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- الرَّجُلُ يُخَيَّلُ إليه فى الصَّلاةِ أنَّه يَجِدُ الشىءَ، قال: "لَا يَنْصَرِفُ حَتَّى يَسْمَعَ صَوْتًا أوْ يَجِدَ رِيحًا". مُتَّفَقٌ عليه (٥٣). والثّالثُ، ما لا يُعْرَفُ له أصلٌ، كرَجُلٍ فى مالِه حَلالٌ وحَرامٌ، فهذا هو الشُّبهَةُ، التى الأوْلَى تَرْكُها، على ما ذَكَرْنا، وعَمَلًا بما رُوِىَ عن النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، أنَّه وَجَدَ تَمْرَةً ساقِطَةً، فقال: "لَوْلا أنِّى أخْشَى أنَّهَا مِنَ الصَّدَقَةِ لأكَلْتُهَا" (٥٤). وهو مِن بابِ الوَرَعِ.
فصل: وكان أحمدُ، رَحِمَه اللهُ، لا يَقْبَلُ جَوائِزَ السُّلْطانِ، ويُنْكِرُ على وَلَدِه وعَمِّه قَبُولَها، ويُشَدِّدُ فى ذلك، ومِمَّن كان لا يَقْبَلُها سعيدُ بن المُسَيَّبِ، والقاسِمُ، [وبُسْرُ] (٥٥) بن سعيدٍ، ومحمدُ بن وَاسِعٍ، والثَّوْرِىُّ، وابنُ المُبارَكِ، وكان هذا مِنهم على سَبِيلِ الوَرَعِ والتَّوَقِّى، لا على أنَّها حرامٌ، فإنَّ أحمدَ قال: جوائزُ السُّلْطانِ أحَبُّ إلىَّ مِنَ الصَّدَقَةِ. وقال: ليس أحَدٌ مِنَ المسلمين إلّا وله فى هذه الدَّراهِمِ نَصِيبٌ، فكيف أقولُ: إنَّها سُحْتٌ؟ ومِمَّن كان يَقبَلُ جوائزَهم ابنُ عُمرَ، وابنُ عَبّاسٍ، وعائشةُ، وغيرُهم مِنَ الصَّحابَةِ، مِثْلُ الحسنِ، والحُسينِ، وعبدِ اللهِ بن جَعْفَرٍ. ورَخَّصَ فيه الحسنُ البَصرِىُّ، ومَكْحُولٌ، والزُّهْرِىُّ
(٥٣) تقدم تخريجه فى: ١/ ٢٦٢.(٥٤) تقدم تخريجه فى: ٤/ ١١٦. ويضاف إلى التخريج: المسند ٣/ ١١٩، ١٣٢، ١٨٤، ١٩٣، ٢٤١، ٢٥٨، ٢٩١، ٢٩٢.(٥٥) سقط من الأصل. وفى م: "وبشر".وهو بُسْر بن سعيد المدنى العابد، مولى ابن الحضرمى، تابعى، وكان ثقة، كثير الحديث. مات بالمدينة سنة مائة. تهذيب التهذيب ١/ ٤٣٧، ٤٣٨.