Das Buch über as-Salam (Kaufvertrag mit Vorausbezahlung).
Dies bedeutet, dass man einen Gegenstand gegen einen im Voraus bezahlten Ersatzwert tauscht, der im Besitz des Schuldners (Dhimma) zu einem bestimmten Termin genau beschrieben wird. Er wird als Salam und Salaf bezeichnet. Es heißt: Aslama, Aslafa und Sallafa. Er ist eine Art des Kaufvertrags und kommt durch das zustande, wodurch auch ein Kaufvertrag zustande kommt, sowie durch die Begriffe as-Salam und as-Salaf. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie bei einem Kaufvertrag. Er ist zulässig gemäß dem Buch (Koran), der Sunna und dem Konsens (Ijma'). Was das Buch betrifft, so ist es die Aussage Gottes, des Erhabenen: "O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr einander auf eine festgesetzte Frist ein Darlehen gewährt, so schreibt es auf" (2). Sa'id überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Ibn 'Abbas, dass dieser sagte: "Ich bezeuge, dass der Salaf, der für eine festgesetzte Frist garantiert wird, von Gott in Seinem Buch für erlaubt erklärt und genehmigt wurde", woraufhin er diesen Vers rezitierte. Dies gilt, weil dieser Begriff für das Salam geeignet (3) ist und es in seiner Allgemeinheit einschließt. Was die Sunna betrifft, so überlieferte Ibn 'Abbas vom Gesandten Gottes (Friede und Segen seien auf ihm), [dass er] (4) nach Medina kam, während die Leute Salam-Verträge für Früchte auf zwei oder drei Jahre abschlossen. Da sagte er: "Wer einen Salam-Vertrag über etwas abschließt, der soll ihn mit einem bekannten Maß, einem bekannten Gewicht und bis zu einer bekannten Frist abschließen." Dies ist übereinstimmend (5) überliefert. Und er überlieferte...
(1) In M: "Kapitel". Dies ist der Anfang des vierten Teils der Originalausgabe, die in der Ägyptischen Nationalbibliothek unter der Nummer 20 (Fiqh Hanbali) aufbewahrt wird. (2) Sure al-Baqara 282. (3) In A: "yassihu" (es ist gültig). (4) In M: "anna-hum qadimu" (dass sie ankamen). (5) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel "Der Salam-Vertrag mit bekanntem Gewicht" und im Kapitel "Der Salam-Vertrag auf eine bekannte Frist" aus dem Buch des Salam. Sahih al-Bukhari 3/111, 113. Und Muslim im Kapitel "Der Salam-Vertrag" aus dem Buch der Teilhaberschaft (Musaqat). Sahih Muslim 3/1227. Ebenso überliefert von Abu Dawud im Kapitel "Über den Salaf" aus dem Buch der Kaufverträge. Sunan Abi Dawud 2/246. Und al-Tirmidhi im Kapitel "Was über den Salaf bei Nahrungsmitteln und Datteln berichtet wurde" aus den Kapiteln über Kaufverträge. 'Aridat al-Ahwadhi 6/48. Und al-Nasa'i im Kapitel "Der Salaf bei Früchten" aus dem Buch der Kaufverträge. Al-Mujtaba 7/255. Und Ibn Maja im Kapitel "Der Salaf bei einem bekannten Maß..." aus dem Buch des Handels. Sunan Ibn Maja 2/765. Und Imam Ahmad im Musnad 1/222.