Da die Preise bei ihnen meist damit verbunden sind, ist der Salam-Vertrag bei ihnen zulässig, ähnlich wie bei Holz und Schilf. Was bei ihnen an anderen Dingen enthalten ist, ist unterscheidbar, bestimmbar und umfassend definierbar, und da es nicht stark variiert, besteht kein Verbot, wie bei Stoffen, die aus zwei verschiedenen Arten gewebt sind. Das Federkleid mag zwar rein sein, doch selbst wenn es unrein wäre, ist sein Verkauf zulässig, daher wird der Salam-Vertrag darin nicht untersagt, ebenso wenig wie bei der Unreinheit von Maultier und Esel.
Abschnitt: Es gibt unterschiedliche Überlieferungen bezüglich des Salam-Vertrags bei Tieren. So wurde überliefert, dass er nicht zulässig sei. Dies ist die Auffassung von al-Thawri und den Anhängern der Vernunft (Ashab al-Ra'y). Dies wurde auch von Umar, Ibn Mas'ud, Hudhayfa, Sa'id ibn Jubayr, al-Sha'bi und al-Juzajani berichtet, basierend auf dem, was von Umar ibn al-Khattab, möge Gott mit ihm zufrieden sein, überliefert wurde, dass er sagte: "Es gibt Tore des Wuchers (Riba), die nicht verborgen bleiben, und dazu gehört der Salam-Vertrag bei Tieren (wörtlich: bei den Zähnen/dem Alter)." Zudem variieren Tiere in einem Maße, dass eine genaue Bestimmung unmöglich ist. Wenn man alle ihre Eigenschaften, die den Preis beeinflussen, bis ins Detail beschreiben würde – wie etwa: geschwungene Augenbrauen (12), kohlgeschwärzte Augen, eine Adlernase (13), ein wohlgeformter Nasenrücken (14), lange Wimpern (15), eine bräunliche Lippe (16) sowie eine herausragende Gestalt –, dann wäre die Übergabe aufgrund der Seltenheit ihres Vorkommens mit genau diesen Eigenschaften unmöglich. Die offenkundige Lehrmeinung (Zahir al-Madhhab) ist jedoch die Zulässigkeit des Salam-Vertrags bei Tieren. Dies ist in der Überlieferung von al-Athram explizit dargelegt. Ibn al-Mundhir sagte: Zu jenen, von denen wir überliefert haben, dass es keine Einwände gegen den Salam-Vertrag bei Tieren gibt, gehören: Ibn Mas'ud, Ibn Abbas, Ibn Umar, Sa'id ibn al-Musayyib, al-Hasan, al-Sha'bi, Mujahid, al-Zuhri, al-Awza'i, al-Shafi'i, Ishaq und Abu Thawr. Al-Juzajani berichtete dies von 'Ata' und al-Hakam. Dies stützt sich darauf, dass Abu Rafi' sagte: Der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) schloss einen Salam-Vertrag mit einem Mann über ein junges Kamel (Bakr). Dies wurde von Muslim überliefert (17).
(12) Zajj al-Hajib: Die Augenbraue ist dünn in der Länge und gebogen. (13) Qaniya al-Anf: Die Nase ist in der Mitte ihres Nasenbeins erhöht und ihre Nasenlöcher sind schmal. (14) Shamma al-Anf: Das Nasenbein ist leicht und ebenmäßig erhöht. (15) Shafru al-Jafn: Der Rand des Augenlids, auf dem die Wimpern wachsen. "Ahdab al-Ashfar" bedeutet lange Wimpern. (16) Al-Lama: Eine bräunliche Färbung an der Lippe, die als schön empfunden wird. (17) In: Kapitel über jemanden, der einen Salam-Vertrag schließt..., aus dem Buch der Bewässerungsverträge (Musaqat). Sahih Muslim 3/1224. =