Und es ist nicht möglich, sie auszumessen, aufgrund der Verschiedenheit ihrer Teile. Unsere Argumentation dazu ist, dass das Ausmaß dieser Unterschiede bekannt ist, was die Gültigkeit des Salam-Vertrags nicht ausschließt, so wie es beim lebenden Tier der Fall ist. Dieses umfasst nämlich den Kopf, das Fell, die Gliedmaßen, das Fleisch, das Fett und das, was sich im Inneren befindet. Ebenso umfasst der Kopf das Fleisch der Wangen, der Ohren und der Augen, was ebenfalls variiert, ohne dass dies die Gültigkeit des Salam-Vertrags ausschließen würde; ebenso verhält es sich hier.
Abschnitt: Der Salam-Vertrag ist für Fleisch gültig. Dies ist auch die Ansicht von Malik und al-Shafi'i. Abu Hanifa hingegen sagte: Es ist nicht zulässig, da es variiert. Unsere Argumentation stützt sich auf die Aussage des Propheten (s.a.w.): "Wer einen Salam-Vertrag abschließt, der soll ihn für ein bekanntes Maß oder ein bekanntes Gewicht abschließen" (24). Dessen äußerer Wortlaut deutet auf die Erlaubnis des Salam-Vertrags bei allem hin, das gewogen wird. Zudem haben wir bereits die Zulässigkeit des Salam-Vertrags bei lebenden Tieren dargelegt, sodass Fleisch erst recht darunter fällt.
Die zweite Bedingung ist, dass er es durch seine Eigenschaften bestimmt, bei denen der Preis offensichtlich variiert. Denn das, was Gegenstand des Salam-Vertrags ist (al-muslam fihi), stellt einen Ersatz dar, der in der Verpflichtung haftet (dhimma), weshalb es notwendig ist, dass er durch eine Beschreibung bekannt ist, genau wie der Preis (thaman). Da Wissen eine Bedingung für die verkaufte Ware ist, erfolgt dieser Weg entweder durch unmittelbare Betrachtung (ru'ya) oder durch Beschreibung (wasf). Da die Betrachtung hier ausgeschlossen ist, ist die Beschreibung zwingend. Die Beschreibungen sind zweierlei: solche, über deren Bedingtheit Einigkeit herrscht, und solche, über die Uneinigkeit besteht. Diejenigen, über die Einigkeit herrscht, sind drei Eigenschaften: das Geschlecht (jins), die Art (naw') sowie die Qualität (juda) und Mangelhaftigkeit (rada'a). Diese sind bei jedem Salam-Vertrag unverzichtbar, und uns ist kein Gelehrter bekannt, der die Notwendigkeit dieser Bedingungen bestreiten würde. Dies vertreten auch Abu Hanifa, Malik und al-Shafi'i. Die zweite Gruppe umfasst das, bei dem der Preis durch die Verschiedenheit variiert, abgesehen von diesen drei genannten Eigenschaften. Diese variieren je nach dem Gegenstand des Salam-Vertrags, und wir erwähnen sie bei dessen Erwähnung. Deren Nennung ist laut unserem Imam und al-Shafi'i eine Bedingung für den Salam-Vertrag. Abu Hanifa sagte: Die Erwähnung der drei Eigenschaften reicht aus, da sie auch das beinhalten, was über sie an weiteren Eigenschaften hinausgeht. Unsere Argumentation ist, dass von den Eigenschaften, wie etwa Farbe, Herkunftsort und Ähnlichem, solche übrig bleiben, bei denen der Preis und das Interesse daran variieren, weshalb ihre Nennung zwingend ist, genau wie bei der Art (naw'). Es ist jedoch nicht verpflichtend, sämtliche Eigenschaften erschöpfend aufzuzählen, da dies unmöglich ist und der Zustand dazu führen kann, dass die Übergabe des Salam-Gegenstandes unmöglich wird, da es fernliegt, dass der Salam-Gegenstand zum Zeitpunkt der Fälligkeit mit all jenen Eigenschaften existiert.
(24) Die Quellenangabe hierzu findet sich bereits auf Seite 384.
ولا يمكن ذَرْعُهُ؛ لِاخْتِلَافِ أَطْرَافِه. ولَنا، أنَّ التَّفَاوُتَ في ذلك مَعْلُومٌ، فلم يَمْنَعْ صِحَّةَ السَّلَمِ فيه، كالحَيوانِ؛ فإنَّه يَشْتَمِلُ على الرَّأْسِ والجِلْدِ والأَطْرَافِ واللَّحْمِ والشَّحْمِ وما في البَطْنِ، وكذلك الرَّأْسُ يَشْتَمِلُ على لَحْمِ الخَدَّيْنِ والأُذُنَيْنِ والعَيْنَيْنِ، ويَخْتَلِفُ ذلك، ولم يَمْنَعْ صِحَّةَ السَّلَمِ فيه، كذا هاهُنا.
فصل: ويَصِحُّ السَّلَمُ في اللَّحْمِ. وبه قال مَالِكٌ، والشَّافِعِىُّ. وقال أبو حنيفةَ: لا يجوزُ؛ لأنه يَخْتَلِفُ. ولَنا، قَوْلُ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "مَنْ أَسْلَمَ فَلْيُسْلِمْ فِي كَيْلٍ مَعْلُومٍ، أوْ وَزْنٍ مَعْلُومٍ" (٢٤). وظَاهِرُه إباحَةُ السَّلَمِ في كلِّ مَوْزُونٍ. ولأنَّنا قد بَيَّنَّا جَوَازَ السَّلَمِ في الحَيَوانِ، فَاللَّحْمُ أَوْلَى.
الشَّرْطُ الثاني، أن يَضْبِطَهُ بِصِفَاتِه التي يَخْتَلِفُ الثَّمَنُ بها ظاهِرًا، فإنَّ المُسْلَمَ فيه عِوَضٌ في الذِّمَّةِ، فلا بُدَّ من كَوْنِه مَعْلُومًا بِالوَصْفِ كالثَّمَنِ، ولأنَّ العِلْمَ شَرْطٌ في المَبِيعِ، وطَرِيقُه إمَّا الرُّؤْيَةُ وإمَّا الوَصْفُ، والرُّؤْيَةُ مُمْتَنِعَةٌ هاهُنا، فتَعَيَّنَ الوَصْفُ. والأَوْصَافُ على ضَرْبَيْنِ: مُتَّفَقٍ على اشْتِراطِهَا، ومُخْتَلَفٍ فيها. فالمُتَّفَقُ عليها ثلاثةُ أَوْصافٍ؛ الجِنْسُ، والنَّوْعُ، والجَوْدَةُ والرَّدَاءَةُ. فهذه لا بُدَّ منها في كل مُسْلَمٍ فيه. ولا نَعْلَمُ بين أهْلِ العِلْمِ خِلَافًا في اشْتِرَاطِها. وبه يقولُ أبو حنيفةَ، ومَالِكٌ، والشَّافِعِيُّ. الضَّرْبُ الثاني، ما يَخْتَلِفُ الثَّمَنُ بِاخْتِلَافِه ممَّا عَدَا هذه الثَّلَاثَة الأَوْصَافِ، وهذه تَخْتَلِفُ بِاخْتِلَافِ المُسْلَمِ فيه، ونَذْكُرُها عند ذِكْرِه. وذِكْرُهَا شَرْطٌ في السَّلَمِ عند إمامِنَا والشَّافِعِيِّ. وقال أبو حنيفةَ: يَكْفِى ذِكْرُ الأَوْصافِ الثَّلَاثَةَ. لأنها تَشْتَمِلُ على ما وَرَاءَها من الصِّفَاتِ. ولَنا، أنَّه يَبْقَى من الأَوْصَافِ، من اللَّوْنِ والْبَلَدِ ونحْوِهما، ما يَخْتَلِفُ الثَّمَنُ والغَرَضُ لأَجْلِه، فوَجَبَ ذِكْرُه، كالنَّوْعِ. ولا يَجِبُ اسْتِقْصَاءُ كلّ الصِّفَاتِ؛ لأنَّ ذلك يَتَعَذَّرُ، وقد يَنْتَهِى الحالُ فيها إلى أَمْرٍ يَتَعَذَّرُ تَسْلِيمُ المُسْلَمِ فيه، إذ يَبْعُدُ وُجُودُ المُسْلَمِ فيه عند المَحلِّ بِتِلْكَ
(٢٤) تقدم تخريجه في صفحة ٣٨٤.