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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 393Abschnitt

Übersetzung · DE

wie etwa Tabarzad (27), das sowohl rot als auch schwarz sein kann – er muss dies dann angeben, andernfalls nicht. Frische Datteln (rutab) sind in diesen Eigenschaften wie getrocknete Datteln (tamr), mit Ausnahme der Unterscheidung zwischen jung (hadith) und alt ('atiq). Man darf bei frischen Datteln nur solche nehmen, die vollständig gereift sind. Man darf davon keine zerdrückten (mushaddakh) (28) annehmen, auch keine alten, die kurz davor stehen, zu getrockneten Datteln zu werden. Dasselbe gilt für Vergleichbares wie Weintrauben und anderes Obst.

Abschnitt: Man beschreibt den Weizen (burr) mit vier Eigenschaften: der Art (naw'), indem er sagt: Subayla (29) oder Salamuni (30); dem Herkunftsort (balad), indem er sagt: Haurani (31), Balqawi (32) oder Samali (33); der Beschaffenheit der Körner, ob klein oder groß; und ob er jung (hadith) oder alt ('atiq) ist. Wenn die Farbe bei ein und derselben Art unterschiedlich sein kann, so muss er sie angeben, und er darf davon nur gereinigten Weizen annehmen. Dasselbe Urteil gilt für Gerste, Hülsenfrüchte und alle anderen Getreidearten.

Abschnitt: Man beschreibt den Honig mit drei Eigenschaften: der Herkunft (baladi), wie etwa Fiyi (34) oder Ähnliches, was anstelle der Angabe der Art ausreicht; der Zeit (zaman), ob er aus dem Frühling, dem Herbst oder dem Sommer (35) stammt; und der Farbe, ob weiß oder rot. Er darf nur vom Wachs gereinigten Honig annehmen.

Anmerkungen

(27) Tabarzad: Weißer, harter Zucker, ein persisches Wort. Al-Mu'arrab von al-Jawaliqi, 276. (28) Mushaddakh: Eine unreife Dattel (busr), die so lange zerdrückt wird, bis sie bricht (yanshadikh), d. h. zerteilt wird. (29) Subayla: Möglicherweise eine Verkleinerungsform von Subula, was Ähre bedeutet. (30) Salamuni: Bezogen auf Salamun, fünf Orte in Ägypten. Siehe: Taj al-'Arus (S L M), 8/344. (31) Haurani: Bezogen auf Hauran, ein ausgedehnter Bezirk im Zuständigkeitsbereich von Damaskus, reich an Dörfern und Feldern. Mu'jam al-Buldan, 2/358. (32) Balqawi: Bezogen auf al-Balqa, ein Bezirk im Zuständigkeitsbereich von Damaskus, gelegen zwischen Syrien und Wadi al-Qura, dessen Hauptstadt Amman ist. Mu'jam al-Buldan, 1/728. (33) Samali: Möglicherweise bezogen auf al-Samal, den Plural von al-samla, was Schlamm oder die Wasserreste in einem Becken bezeichnet. (34) Fiyi: Bezogen auf Fija, ein Dorf zwischen Damaskus und al-Zabadani, am Abfluss des Barada-Flusses von Damaskus. Mu'jam al-Buldan, 3/926. (35) Fehlt in (M).

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