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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 6 · Seite 397Abschnitt

Übersetzung · DE

gefärbtem Stoff, und es handelt sich um etwas, dessen Garn gefärbt wird, so ist dies zulässig, da dies zu den Eigenschaften des Stoffes gehört. Handelt es sich jedoch um etwas, das erst nach dem Weben gefärbt wird, so ist es nicht zulässig, da das Färben des Stoffes die Beurteilung seiner Weichheit und Rauheit verhindert und weil der Farbstoff nicht genau bekannt ist. Schließt er einen Salam-Vertrag über einen Stoff aus unterschiedlichen Garnen ab, wie etwa Baumwolle und Seide, oder Baumwolle und Leinen oder Wolle, und sind die Garne genau bestimmt, indem er sagt: Die Kette (51) ist aus Seide und der Schuss (52) aus Leinen oder ähnlichem, so ist dies zulässig. Aus diesem Grund ist ein Salam-Vertrag über Brokat (Khazz) zulässig, obwohl er aus zwei verschiedenen Garnarten besteht. Schließt er einen Salam-Vertrag über einen bestickten Stoff ab und gehört die Stickerei zum vollständigen Webvorgang, so ist dies zulässig. Ist sie jedoch ein Zusatz, so ist es nicht zulässig, da dies nicht genau bestimmt werden kann.

Abschnitt: Man beschreibt das Garn aus Baumwolle und Leinen durch das Land, die Farbe, die Dicke, die Feinheit, die Weichheit und die Rauheit. Baumwolle beschreibt man ebenfalls so, ersetzt jedoch die Dicke und Feinheit durch die Länge und Kürze. Bedingt er bei Baumwolle, dass die Samen entfernt sind, so ist dies zulässig. Lässt er dies offen, so gehört die Baumwolle mit ihren Samen dazu, wie Datteln mit ihren Kernen. Seide beschreibt man durch das Land, die Farbe, die Dicke und die Feinheit. Wolle beschreibt man durch das Land, die Farbe, die Länge, die Kürze sowie die Zeit, ob herbstlich oder frühjährlich, da Herbstwolle sauberer ist. Der Qadi sagte: Man beschreibt sie auch nach dem Geschlecht (männlich oder weiblich), da die Wolle der weiblichen Tiere weicher ist. Es ist möglich, dass diese Eigenschaft nicht erforderlich ist, da die Unterschiede hierbei geringfügig sind. Er ist verpflichtet, sie frei von Dornen und Kot zu liefern, auch wenn er dies nicht bedungen hat. Bedingt er es (53), so ist dies zulässig und dient der Bekräftigung. Tierhaar (Sha'r) und Unterwolle (Wabar) sind wie Wolle zu behandeln. Ein Salam-Vertrag über Papier (Kaghad) ist zulässig, da es bestimmt werden kann. Man beschreibt es durch Länge, Breite, Feinheit, Dicke, Gleichmäßigkeit der Herstellung und das, was den Preis beeinflusst.

Abschnitt: Kupfer, Blei und Eisen bestimmt man nach der Art. So sagt man bei Blei: Qala'i (54) oder Asrub (55). Man bestimmt zudem die Weichheit, Rauheit und die Farbe, falls diese variiert.

Anmerkungen

(51) Die Kette (al-Sada) eines Stoffes bedeutet: Dasjenige, was davon in die Länge gezogen wurde. (52) Der Schuss (al-Luhma), mit Damma auf dem Lam: Dasjenige, was quer gewebt wird. (53) In A und M: "er bedingt es". (54) Qala'i: Name eines Metalls, auf das sich hochwertiges Blei bezieht; es ist von starker Weiße. (55) Al-Asrub: Blei, ein aus dem Persischen ins Arabische übernommenes Wort. Al-Misbah al-Munir.

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