Falls er abweicht. Bei Eisen fügt man hinzu, ob es männlich oder weiblich ist, denn das Männliche ist härter und durchdringender. Wenn er einen Salam-Vertrag über Gefäße abschließt, deren Fassungsvermögen, Länge, Dicke und Umfang bestimmt werden können, wie bei aufrecht stehenden Krügen oder Becken, so ist dies zulässig. Man bestimmt sie durch all dies. Wenn er einen Salam-Vertrag über Schüsseln und Becher aus Holz abschließt, ist dies zulässig; er muss die Holzart nennen, wie etwa Nuss- oder Maulbeerbaum, sowie deren Größe, Tiefe, Enge, Stärke, Feinheit und die Art der Verarbeitung. Wenn er einen Salam-Vertrag über ein Schwert abschließt, bestimmt er es durch die Art des Eisens, seine Länge, Breite, Feinheit, Dicke, seinen Herkunftsort, ob es nach alter oder neuer Machart gefertigt ist, ob es scharf ist oder nicht, und er beschreibt zudem dessen Griff und Scheide (56).
Abschnitt: Holz gibt es in verschiedenen Arten. Davon gibt es solches, das für den Bau gedacht ist; man nennt dabei die Art, Trockenheit oder Feuchtigkeit, Länge, Umfang oder Dicke und Breite. Er ist verpflichtet, ihm ein Stück von einem Ende zum anderen mit dieser Breite und diesem Umfang zu liefern. Wenn eines der Enden dicker ist als das, was er beschrieben hat, so hat er ihm etwas Besseres gegeben; ist es jedoch dünner, so ist der Käufer nicht verpflichtet, es anzunehmen. Wenn er das Gewicht oder das Maß (Samh) nennt, ist dies zulässig, und auch wenn er es nicht nennt, ist es zulässig, wobei ihm ein Maß zusteht, das frei von Knoten ist, da dies einen Mangel darstellt. Wenn das Holz für Bögen bestimmt ist, nennt er diese Beschreibungen und fügt hinzu, ob es aus der Ebene oder aus den Bergen stammt, oder ob es sich um einen jungen Zweig (Khut) (57) oder ein gespaltenes Stück (Filqa) (58) handelt; denn das aus den Bergen stammende Holz ist fester als das aus der Ebene, und der junge Zweig ist fester als das gespaltene Stück. Für Brennholz nennt man die Dicke, Trockenheit, Feuchtigkeit und das Gewicht. Für Bauholz nennt man die Art, die Dicke und alles weitere, dessen Kenntnis erforderlich ist, um die Unwissenheit (Jahala) darüber zu beseitigen. Wenn er einen Salam-Vertrag über Pfeile und Geschosse abschließt, bestimmt er diese durch deren Art, Länge, Kürze, Feinheit, Dicke, Farbe, die Spitze und die Befiederung.
Abschnitt: Steine, darunter solche für Mühlen (59), bestimmt man durch den Umfang und die Stärke,
(56) Al-Jafn: Die Scheide des Schwertes oder die Hülle, in der es aufbewahrt wird. (57) Al-Khut: Ein weicher, einjähriger Zweig. (58) Al-Filqa: Ein Bogen, der aus der Hälfte eines Holzstücks gefertigt wird. (59) Al-Arhiya: Plural von Rahy (Mühle).