sowie den Herkunftsort und die Art, falls diese variiert. Zu den Steinen gehören auch solche für den Bau; hierbei nennt man die Art, die Farbe, das Maß (60) und das Gewicht. Bei Steingefäßen nennt man die Farbe, die Art, das Maß (60), die Beschaffenheit (Weichheit) und das Gewicht. Kristall beschreibt man durch seine Eigenschaften. Ziegel und Lehmsteine beschreibt man durch den Fundort der Erde, die Farbe, den Umfang und die Dicke. Wenn er einen Salam-Vertrag über Gips und Kalk (61) abschließt, nennt man die Farbe und das Gewicht. Er darf nicht annehmen, was durch Wasser beschädigt wurde und wieder getrocknet ist, noch was durch sein Alter beeinträchtigt wurde. Erde bestimmt man in ähnlicher Weise. Lehm, der getrocknet ist, darf angenommen werden, sofern er dadurch nicht beeinträchtigt wurde.
Abschnitt: Ambra bestimmt man durch seine Farbe und Herkunft. Wenn er eine oder zwei Stücke vereinbart, ist dies zulässig; hat er nichts vereinbart, darf der Verkäufer ihm kleine oder große Stücke geben. Es wurde gesagt: (62) Ambra ist eine Pflanze, die Allah, der Erhabene, an den Meeresufern erschafft. Indisches Adlerholz (Ud) bestimmt man durch dessen Herkunft und die Merkmale, an denen es erkannt wird. Mastix, Weihrauch, arabischen Leim, Baumharz, Moschus und alles andere, für das ein Salam-Vertrag zulässig ist, bestimmt man durch die Merkmale, in denen sie sich unterscheiden.
774 - Problem; er sagte: "Wenn es nach bekanntem Hohlmaß, oder bekanntem Gewicht, oder bekannter Anzahl ist."
Dies ist die dritte Bedingung. Sie besteht in der Kenntnis der Menge des Gegenstandes, für den der Salam-Vertrag geschlossen wird, durch Hohlmaß, wenn es etwas nach Hohlmaß zu bemessendes ist, durch Gewicht, wenn es nach Gewicht zu bemessendes ist, und durch Anzahl, wenn es nach Anzahl zu bemessendes ist, gemäß dem Wort des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm -: "Wer eine Vorauszahlung (Salam) (1) für etwas leistet, der soll sie für ein bekanntes Hohlmaß oder ein bekanntes Gewicht zu einem bekannten Termin leisten" (2). Und weil es sich um einen nicht gegenwärtigen Ersatz handelt, der in der Haftung (Dhimma) feststeht, ist die Kenntnis seiner Menge vorausgesetzt, gleich dem Preis.
(60) Im Original: "Al-Qadd". (61) An-Nura: Kalkstein. (62) Fehlend im: Original. (1) In M: "Aslama" (einen Salam-Vertrag abschließen). (2) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits auf Seite 384 angeführt.
والبَلَدِ، والنَّوْعِ إن كان يَخْتَلِفُ. ومنها ما هو لِلبناءِ، فيَذْكُرُ النَّوْعَ، واللَّوْنَ، والقَدْرَ (٦٠) والوَزْنَ. وَيَذْكُرُ في حِجارةِ الآنِيَةِ اللَّوْنَ، والنَّوْعَ، والقَدْرَ (٦٠)، واللِّينَ، والوَزْنَ. ويَصِفُ البَلُّورَ بأَوْصافِه. ويَصِفُ الآجُرَّ واللَّبِنَ بمَوْضِعِ التُّرْبَةِ، واللَّوْنِ، والدَّورِ، والثَّخَانَةِ، وإن أسْلَمَ في الجِصِّ، والنُّورَةِ (٦١)، ذَكَرَ اللَّوْنَ، والوَزْنَ. ولا يَقْبَلُ ما أصابَهُ الماءُ فَجَفَّ، ولا ما قَدُمَ قِدَمًا يُؤَثِّرُ فيه. ويَضْبِطُ التُّرَابَ بمثل ذلك، ويَقْبَلُ الطِّينَ الذي قد جَفَّ إذا كان لا يَتَأَثَّرُ بذلك.
فصل: ويَضْبطُ العَنْبَرَ بِلَوْنِه والبَلَدِ، وإن شَرَطَ قِطْعَةً أو قِطْعَتَيْنِ، جازَ، وإن لم يَشْتَرِطْ، فله أن يُعْطِيَهُ صِغارًا أو كِبارًا، وقد قيل: إنَّ (٦٢) العَنْبَرَ نَبَاتٌ يَخْلُقُه اللهُ تعالى في جَنَباتِ البَحْرِ. ويَضْبِطُ العُودَ الهِنْدِىَّ بِبَلَدِه، وما يُعْرَفُ به. ويَضْبِطُ المُصْطَكَى، واللُّبَانَ، والغِرَاءَ العَرَبِيَّ، وصَمْغَ الشَّجَرِ، والمِسْكَ، وسَائرَ ما يجوزُ السَّلَمُ فيه، بما يَخْتَلِفُ به.
٧٧٤ - مسألة؛ قال: (إِذَا كَانَ بِكَيْلٍ مَعْلُومٍ، أوْ وَزْنٍ مَعْلُومٍ، أوْ عَدَدٍ مَعْلُومٍ)
هذا الشَّرْطُ الثالثُ. وهو مَعْرِفَةُ مِقْدَارِ المُسْلَمِ فيه بالكَيْلِ إن كان مَكِيلًا، وبالوَزْنِ إن كان مَوْزُونًا، وبالعَدَدِ إن كان مَعْدُودًا، لقَوْلِ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "مَنْ أسْلَفَ (١) في شَئٍ فَلْيُسْلِفْ في كَيْلٍ مَعْلُومٍ، أو وَزْنٍ مَعْلُومٍ، إلَى أجَلٍ مَعْلُومٍ" (٢). ولأنَّه عِوَضٌ غير مُشَاهَدٍ يَثْبُتُ فى الذِّمَّةِ، فَاشْتُرِطَ مَعْرِفَةُ قَدْرِه،
(٦٠) في الأصل: "والقد".(٦١) النورة: حجر الكِلْسِ.(٦٢) سقط من: الأصل.(١) في م: "أسلم".(٢) تقدم تخريجه في صفحة ٣٨٤.