wie beim Preis. Wir kennen keinen Dissens bezüglich der Notwendigkeit der Kenntnis der Menge. Es ist obligatorisch, diese durch ein Hohlmaß oder ein allgemein bekanntes Gewicht (Ratl) zu bestimmen. Wenn er sie durch ein bestimmtes Gefäß (3) oder ein bestimmtes Gewichtsstück bestimmt, das nicht allgemein bekannt ist, so ist dies nicht gültig; denn wenn dieses verloren geht, wird es unmöglich, die Menge (4) des Gegenstandes zu bestimmen, für den der Salam-Vertrag geschlossen wurde, und dies ist ein gharar (Risiko/Ungewissheit), auf den der Vertrag nicht angewiesen ist. Ibn al-Mundhir sagte: "Alle Gelehrten, von denen wir Überlieferungen bewahren, sind sich einig, dass der Salam-Vertrag über Lebensmittel nicht mit einem Maßbecher zulässig ist, dessen Kalibrierung nicht bekannt (5) ist, und auch nicht für ein Kleidungsstück nach der Elle einer bestimmten Person; denn wenn das Messinstrument verloren ginge oder die Person stürbe, würde der Salam-Vertrag ungültig werden." Zu diesen Gelehrten gehören ath-Thawri, ash-Shafi'i, Abu Hanifa und seine Schüler sowie Abu Thawr. Wenn er jedoch den Maßbecher oder die Waage eines bestimmten Mannes festlegt und diese allgemein bekannt sind, so ist dies zulässig und nicht auf diese beiden beschränkt. Wenn sie jedoch nicht bekannt sind, ist es nicht zulässig.
Abschnitt: Wenn er einen Salam-Vertrag über etwas abschließt, das nach Hohlmaß gemessen wird, aber nach Gewicht, oder etwas, das nach Gewicht gemessen wird, aber nach Hohlmaß, so hat al-Athram überliefert, dass er Ahmad nach dem Salam-Vertrag für Datteln nach Gewicht fragte. Er sagte: "Nein, nur nach Hohlmaß." Ich sagte: "Die Menschen hier kennen das Hohlmaß nicht." Er sagte: "Auch wenn sie das Hohlmaß nicht kennen." Dies lässt die Interpretation zu, dass bei Dingen, die nach Hohlmaß gemessen werden, nur das Hohlmaß zulässig ist, und bei Dingen, die nach Gewicht gemessen werden, nur das Gewicht. Dies wurde auch von al-Qadi und Ibn Abi Musa erwähnt; dies (6) liegt daran, dass es sich um eine Verkaufsware handelt, für die die Kenntnis ihrer Menge Voraussetzung ist, weshalb sie nicht durch etwas anderes als das, was ihr im Ursprung zur Bemessung dient, zulässig ist, wie beim Verkauf von Flüssigkeiten untereinander. Und weil er den Salam-Gegenstand durch etwas anderes bemessen hat, als er im Ursprung bemessen wird, ist es nicht zulässig, so als ob er einen Salam-Vertrag für Messbare Waren (nach Elle) nach Gewicht abschließen würde. Al-Marwudhi überlieferte jedoch von Ahmad, dass der Salam-Vertrag für Milch zulässig sei, wenn sie nach Hohlmaß oder Gewicht bestimmt wird. Dies deutet auf die Erlaubnis eines Salam-Vertrages für nach Hohlmaß zu messende Dinge mittels Gewicht und für nach Gewicht zu messende Dinge mittels Hohlmaß hin; denn Milch ist entweder nach Hohlmaß oder nach Gewicht zu bestimmen, und er hat den Salam-Vertrag für sie durch beide Methoden für zulässig erklärt. Dies ist die Ansicht von ash-Shafi'i und Ibn al-Mundhir. Malik sagte: "Dies ist zulässig, wenn die Menschen Datteln nach Gewicht verkaufen." Dies ist, so Allah, der Erhabene, will, richtiger; denn der Zweck...
(3) In A, M: "bekannt". (4) Im Original fehlend. (5) In M: "bekannt ist" (Ya'lam statt Yu'raf). (6) Im Original: fehlend in M.